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Befristung nachehelicher Unterhalt wg. Krankheit

 
(@pluto1024)
Rege dabei Registriert

Hallo,

nach langer Zeit bin ich mal wieder da ... zwar noch nicht geschieden aber immerhin noch lebend 🙂

Heute hatte ich beim AG einen Termin, in dem der Richter über seine Sichtweise über den Ehevertrag vortrug.

Nachehelicher Unterhalt war notariell ausgeschlossen. Mit Härtefallregelung, dass auch im Falle wirtschaftlicher Härten oder Krankheit nicht gezahlt würde.

Der Richer ließ hindurchblicken, dass man das AG eh als "Durchlaufstation" sehen sollte und man letzendlich beim OLG ein verwertbares Urteil bekäme.

Unglücklicherweise ist meine EX an Krebs erkrankt.

Der Richter ließ verlauten, dass er ihr unbefristeten nachehelichen Unterhalt zusprechen wird. Um die befristung mit gerichtsmedizinischer Diagnose soll sich dann das OLG kümmern.

Meine EX hat während der Trennungszeit Brustkrebst bekommen - also keine "exotische" Krankheit ... mich verwundert, dass das Gericht den Unterhalt nicht befristet.

Gibt es Urteile zur Befristung von nachehelichem Krankenunterhalt?

LG
Pluto1024


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.05.2010 19:16
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin pluto,

Unterhalt ist ja keine Entschädigungszahlung für eine gewesene Ehe, für während dieser Zeit geschälte Kartoffeln oder gewaschene Socken. Er ist vielmehr eine mehr oder minder befristete Fortschreibung der ehelichen Rollenverteilung in wirtschaftlicher Hinsicht im Rahmen der nachehelichen Solidarität. Wenn Ihr für Eure Ehe also ein Ein- oder Hauptverdiener-Modell gewählt habt, wirkt das noch eine Weile weiter. Es kann ja nicht Sache der Allgemeinheit sein, in Eure ehelich-wirtschaftliche Rollenverteilung einzusteigen.

Der Grundsatz für Unterhaltsbedürftigkeit lautet "...wer ausserstande ist, sich selbst zu unterhalten". Diese Voraussetzung ist bei Krebserkrankungen sehr oft gegeben. Ob Du persönlich Brustkrebs nun für eine "exotische Krankheit" oder nur für eine Art Schnupfen hältst, ist ohne Belang. Medizinisch betrachtet ist das jedenfalls eine Krankheit mit potenziell tödlichem Verlauf - wenn auch heute mit ganz guten Heilungschancen. Es könnte daher tatsächlich passieren, dass ein notarieller Unterhaltsausschluss unter diesen Voraussetzungen als sittenwidrig und/oder einseitige Benachteiligung gewertet wird und eine Unterhaltspflicht zum Tragen kommt, deren Umfang und Dauer vom Krankheits- und Heilungsverlauf bei Deiner Ex abhängt. Eine konkrete Befristung wird zum aktuellen Zeitpunkt kaum ein Gericht aussprechen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2010 20:53
(@Flieder)

Hallo Pluto,
zunächst mal ist die Nachricht, dass Deine Ex erkrankt ist, keine gute Nachricht und man kann nur hoffen, dass der Krankheitsverlauf glücklich ausgeht....bezüglich der Urteile beim Amtsgericht haben Väter wenig Chancen, auch wenn hier vorher notariell bestimmte Dinge festgezurrt wurden.
Was sagt denn Dein Anwalt zu dem Sachverhalt?
Wie seid ihr am Ende des Gerichtstermins verblieben? Wenn der Richter diese "Prognose" stellt, kannst Du damit rechnen, dass noch viele Monate ins Land gehen, bis die Entscheidung beim OLG getroffen wird.
Ich weiß, dass es in den letzten Monaten eine Entscheidung auf Befristung des Unterhalts am OLG Hamm gegeben hat. Dies wurde auch vom AG Siegen zunächst gegen den Mann entschieden. Beim OLG Hamm jedoch hat man den Unterhalt für die Frau befristet.

@brille007
Hallo brille, ich muss Dir leider widersprechen. Zwar wird nicht offiziell geäußert, dass der Unterhalt eine Entschädigungszahlung für die gewesene Ehe ist, aber die Urteile zeigen eindeutig eine andere Richtung. Effektiv wird doch in den wenigsten Fällen nach neuem Unterhaltsrecht geurteilt. Es ist nicht erkennbar, dass es eine einheitliche Richtung bei den zuständigen AG`s und OLG´s gibt. Ebenso kann man sich doch dem Eindruck nicht verwehren, dass es sich eher um eine minder befristete Fortschreibung der ehelichen Solidarität bei den Urteilen handelt, die leider einer Einbahnstraße gleichen.
Ansonsten kann ich mir die vielen, vielen enttäuschenden Beiträge im Forum nicht erklären......
Deine optimistische Haltung in allen Ehren, aber ich glaube hier liegt Theorie und Praxis soweit auseinander wie die Erde und der Pluto  :phantom:
LG flieder


AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2010 14:44
(@pluto1024)
Rege dabei Registriert

@ brille

naja ... ich erkenne recht viel arroganz und zynismus in deiner antwort. mir ist klar, dass krebs eine lebensbedrohliche krankheit ist und es eine nacheheliche solidarität gibt (ich hätte mich auch über innereheliche solidarität meiner ex gefreut und wenn sie mir nicht mit 5 verschiedenen männern fremd gegangen wäre) ...

meines erachtens kann diese nacheheliche solidarität aber nicht ein leben lang weiter dauern ... daher fragte ich nach einer einschätzung und weniger nach zynischen bemerkungen. aber trotzdem: vielen dank!

@flieder
kennst du das Aktenzeichen?

lg
pluto


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2010 14:51
(@tom66)
Rege dabei Registriert

Hallo pluto,

ich kann in brilles Antwort keine Arroganz und keinen Zynismus erkennen. Er hat sachlich, in der ihm eigenen Art, auf deine Fragestellung geantwortet und hat die von den meisten Richtern angewendeten Grundsätze aufgezeigt.

Außerdem hat er was zu der in der Ehe gelebten Rollenverteilung geschrieben. Darauf bist du aber gar nicht eingegangen, obwohl es für die Bewertung deines Falles nicht unwichtig wäre.

Ich weiß nicht, wo du deine negativen Einschätzung zu brilles Antwort her hast. Sachlich begründen lässt sie sich nicht.

Grüße
Thomas


AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2010 15:24
(@pluto1024)
Rege dabei Registriert

eheliche rollenverteilung war:

- die ersten 2 jahre bis zur geburt des sohnes: beide vollschichtig
- nach geburt des sohnes: verkürzte elternzeit der frau, die dann wieder halbschichtig arbeitete


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2010 21:54
(@Flieder)

@pluto
sorry, aber das Aktenzeichen kenne ich nicht. Ich meine mich zu erinnern, dass es sogar hier auf dem Ticker gelaufen ist. Aber ich kann mal die Anwältin meines Mannes danach fragen, da sie "zufälliger " Weise die Anwältin war, die in Hamm verloren hatte.
LG flieder


AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2010 21:52
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi pluto1024

Mir stellt sich die Frage, warum Deine Ex wegen Brustkrebserkrankung pauschal arbeitsunfähig sein soll? Ich kenn viele Menschen, welche trotz Krebsleidens voll arbeitsfähig sind/waren.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2010 15:44