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 coco
(@coco)
Rege dabei Registriert

Hallo Ihr,

einige von Euch haben ja doch schon so ihre Erfahrungen gemacht.
Habe zum Thema Ehegattenunterhalt mal Fragen.

Bei uns sind ja schon 4 Scheidungstermine geplatz weil kurz vor dem Termin immer wieder neue Anträge seitens des Exen-Anwalts gestellt wurden.

Die meisten Dinge konnte ich im Internet nachlesen, aber nicht alles.

Das mit dem eigenen Haus das die Ex übernommen hat wird sie sich wohl anrechnene lassen müssen als Wohnwertvorteil.
Das sie 15 Stunden arbeiten geht bei Kindern von 9 u. 12 Jahren und das auch schon während der ganzen Ehe kann sie nach meinem Verständnis nicht als überobligatorisch werten lassen sondern will als Einkommen voll berechnet hab ich auch rausbekommen.
Jetzt will sie Altersvorsorgegeld. Dazu habe ich nur gefunden, dass sie, wenn sie selbst in eine Rentenkasse einzahlt darauf keinen Anspruch hat, oder??????? Sie ist im öffentlichen Dienst beschäftigt.
Eine weitere Frage ist, müssen wir die ganzen drei Jahre nachzahlen, wenn der bisherige Betrag nicht ausreicht?
Sie bekommt bis jetzt 150 Euro. Es ist ja noch ungeklärt. Diese Summe rechnet ihr Anwalt immer als freiwillige Leistung, + Altersvorsorgegeld + Ehegattenunterhalt. Was soll dies freiwillig? Er rechnet das extra und sagt das soll weiterlaufen. Das ist doch quatsch, oder? Ehegattenunterhalt und gut. Was soll da das freiwillig???
Habt ihr da Erfahrung????

Gruß,
Coco


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.03.2004 12:58
(@bigbaer)

Hallo Ihr,

Das mit dem eigenen Haus das die Ex übernommen hat wird sie sich wohl anrechnene lassen müssen als Wohnwertvorteil.

Was heisst übernommen? Unendgeldlich von Dir, dann hast Du recht. Hat sie es gekauft, dann nicht. Hat sie es geschenkt bekommen, dann auch keine Anrechnung. Es sei denn der Schenker will das so.

Das sie 15 Stunden arbeiten geht bei Kindern von 9 u. 12 Jahren und das auch schon während der ganzen Ehe kann sie nach meinem Verständnis nicht als überobligatorisch werten lassen sondern will als Einkommen voll berechnet hab ich auch rausbekommen.

ist nur falsch. Einige OLGs sehen Kinder zwischen 8 und 14-16 Jahren als zu betreuend an. D.h. die Hälfte des Gehalts wird als überobligatorisch gerechnet. Unter 8 jahren ist es zu 100% überobligatorisch.

Jetzt will sie Altersvorsorgegeld. Dazu habe ich nur gefunden, dass sie, wenn sie selbst in eine Rentenkasse einzahlt darauf keinen Anspruch hat, oder??????? Sie ist im öffentlichen Dienst beschäftigt.

Sie wird die in der Ehe erworbenen Rentenansprüche an Dich anteilig abgeben oder von Dir erhalten im Rentenausgleich. Wüsste nicht, dass Du zu weiterem verpflichtet bist. Von einer freiwilligen Leistung für die Vorsorge der Ex hab ich noch nichts gehört. Es sei denn sie ist nicht berufstätig und zahlt keine Vorsorge, wie z.B. Kranken- oder andere Sozialversicherungsbeiträge.

Eine weitere Frage ist, müssen wir die ganzen drei Jahre nachzahlen, wenn der bisherige Betrag nicht ausreicht?

Nein!

Sie bekommt bis jetzt 150 Euro. Es ist ja noch ungeklärt. Diese Summe rechnet ihr Anwalt immer als freiwillige Leistung, + Altersvorsorgegeld + Ehegattenunterhalt. Was soll dies freiwillig? Er rechnet das extra und sagt das soll weiterlaufen. Das ist doch quatsch, oder? Ehegattenunterhalt und gut. Was soll da das freiwillig???
Habt ihr da Erfahrung????

Ich denke zum Rentenausgleich gibt es ein Formblatt das ausgefüllt wird. Mehr kann ich dazu nicht sagen.

Vorsichtig mit Leistungen die von der Gegenseite definiert werden. Zahlst Du irgendwas zuviel an Unterhalt bekommst Du das nie wieder, denn Du tust das ja im Einvernehmen. Und freiwillige Leistungen verpflichten zur Weiterführung.


AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2004 13:25
(@Unbekannt)

Vielen Dank bigbaer für deine schnelle Reaktion.

Ich sehe diese Dinge auch so wie du!
Mein Freund hat damals eine Summe für das Haus bekommen und sie ist nun alleinige Besitzerin. Die Kreditkosten sind sehr hoch. Aber ich denke, dass ist doch ihr Problem. Unser Anwalt sagt der Wohnwertvorteil sei anzurechnen. Auch das mit dem überobligatorischen Arbeiten ist ermessensache der Richterin.
Das ganze läuft seit 3 Jahren, bin mal gespannt wann der 5. Termin endlich ist. Wir wollen doch sooooo gerne heiraten. :heartpump:

Coco


AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2004 13:48
 coco
(@coco)
Rege dabei Registriert

Ach bigbaer,

warum bist du sicher, dass das Geld nicht nachgezahlt werden muss?

Unser Anwalt hat noch nie gesagt, dass wir das nicht müssen?
Wir waren natürlich so schlau, es immer an die Seite zu legen, so dass das nicht das Problem wäre.

Gruß,
Coco


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.03.2004 14:06
(@bigbaer)

Wir wollen doch sooooo gerne heiraten. :heartpump:

Coco

Dann heiratet. Alle Verfahren sind gängig. Also löst das Scheidungsverfahren ab und geschieden ist (wenn die Gegenseite einverstanden ist). Guter Grund von Eurer Seite wäre z.B. ein Kind. Durch die neue Heirat bist Du über die Sozialversicherung deines neuen Mannes versichert und das Kind zusätzlich zur Waisenrente durch eine Mutter versorgt. Ohne Kind gilt diese Begründung aber auch.

Nur denkt dran, im Vermögensausgleich zahlt ihr Zinsen über Basiszinssatz für die Ausgleichsmasse ab Scheidungstermin.

Der nacheheliche Unterhalt kann als Verfahren von der Gegenseite direkt beantragt werden und damit auch erst anhängig und dann abtrennbar.


AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2004 14:13
(@bigbaer)

Ach bigbaer,

warum bist du sicher, dass das Geld nicht nachgezahlt werden muss?

Weil die beiden dann eine Vorsorgelücke während der Ehe gehabt hätten und die ist durch deinen Männe nicht auszugleichen (sie ist sozusagen eheprägend). Streich bitte das sicher. Das ist alles meine Meinung und das was ich mitgekriegt habe. Sozusagen ohne Gewähr.

Anders ist das mit Kapitalversicherungen, deren Wert wird im Vermögensausgleich abgeglichen.


AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2004 14:17