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Trennung nach 20 Jahren Ehe

 
(@schwiegersohn)
Schon was gesagt Registriert

Hi und Hallo,

hier geht es nicht um mich, sondern um meinen Schwiegervater, der jetzt nach 23 Jahren Ehe sitzengelassen worden ist.

Folgendes zum Sachverhalt:

Seine noch Frau hat bis zum Geburt des 1. Kindes gearbeitet, das ist nun knapp 20 Jahre her.
Seitdem hat sie keinen Finger gekrümmt. ( Kind1: 19 Jahre Abiturientin, Kind2: 15Jahre)

Mein Schwiegervater geht ab Dez. in Rente und wird brutto ca. 1380€ Rente bekommen, momentan sind es ca. 1.500€ ALG
Es gibt 2 Töchter, die eine bleibt beim Vater die andere zieht zur Mutter.

Sie hat geschlagene 1,5 Jahre für eine eigene Wohnung gebraucht, bis Mitte Juli hat sie getrennt im selben Haus gewohnt. Jetzt da sie hartzerin ist und jegliche Mittel vom Vaterstaat bekommt ist sie auch ausgezogen. Bis zur Trennung haben es beide geschafft das einzige Girokonto des Ehemanns auf -9.000€ zu wirtschaften außerdem läuft ein weitere Kredite auf den Ehemann mit noch ca. 16000€ und 4.000€. Tja man Schwiegervater ist und war halt selten dämlich und hat halt alles auf sich laufen lassen um seine undankbare Frau glücklich zu machen. Jetzt fressen ihn die Zinsen fast auf.

Ich habe mir am Wochenende ein Bild gemacht und habe gesehen das er mtl. rd. ca. 200€ Miese macht und werde versuchen ihn da jetzt iwie like peter zewgat rauszuboxen!!

Ausserdem gibt es Gründe zur Annahme die vermuten lasssen, dass die Mutter Ihrer Sorgfaltspflicht dem Kind gegenüber nicht nachkommt. 15 jähriges Mädchen darf bis 1e oder 2e Nachts raus, zu ihrem Freund oder ihren Freundinnen etc. pp.
Hat über Weihnachten und Silvester die Familie im Stich gelassen und ist wortlos 2 wochen in den Urlaub und hat sich erst nach 3-4 Tagen gemeldet. Hat sich trotz finanzieller Misslage rücksichtlos am Konto bedient.

Ihre jüngere Tocher nimmt se mit, weil sie diese beeinflussen kann und natürlich wegen dem Kindesunterhalt und dem Kinderzuschuss von seiten Vaterstaat.

Meine Frage wie hoch wird der Unterhalt ausfallen. Da die Frau selbstverständlich den Höchstsatz für sich und die Tochter einklagt und er sich nicht zu wehren weiss möchte ich euch um Rat und Auskunft bitten. Natürlich aht er mittlerweile auch einen Anwalt.

Natürlich poche ich jetzt darauf, dass die Frau keinen einzigen Cent bekommen soll, weder von ihrem noch Mann noch vom Staat.

Ich hoffe das zumindest ein großer Teil meiner Wünsche oder Hoffnungen erfüllt werden.

Vielen Dank im Voraus. Bei Unklarheiten einfach nachfragen.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2011 16:05
(@emilian)
Rege dabei Registriert

Hallo Schwiegersohn,

grundsätzlich schuldet dein Schwiegervater den Mindestunterhalt von 334 € für die bei der mutter lebende Tochter. Umgekehrt ist die Ehefrau barunterhaltspflichtig für die privilegierte volljährige Tochter beim Schwiegervater.

Wie es aussieht, kann dein Schwiegervater Ratenzahlungen für ehebedingte Schulden anrechnen lassen. Dann wäre aber schon beim UH für die Minderjährige eine Mangelfallberechnung durchzuführen, da vermutlich der Selbstbehalt dann nicht mehr gewahrt bliebe.

In diesem Fall könnte das Familiengericht deinem Schwiegervater nahelegen, Insolvenz zu beantragen. Das wäre in seiner Situation möglicherweise auch so schon ein sinnvoller Weg.

Ehegattenunterhalt für die Ex ist, wie es aussieht, so oder so nicht mehr drin. Das minderjährige Kind und das privilegierte volljährige Kind gehen vor.

Gruß
E.-


AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2011 16:58
(@schwiegersohn)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die schnelle Antwort,

gibt es nicht iwie die Möglichkeit den Spieß umzudrehen, immerhin ist sie an der Situation mitverschuldet. Und letztendlich ist sie die jenige die aus bequemlichkeit (2 monate nachdem mein schwiegervater seine abfindung bekommen hat und von der firma ausschied, fing das unheil an) trennen möchte und wie gesagt nur wegen der kohle, entshculdigt diese unterstellung aber ich kenne die frau, die tochter mitnimmt. Und wie gesagt sie arbeitet bewusst seit 20 jahren nicht mehr und bewirbt sich nur 1x mal im monat wenns hoch kommt damit die arge ruhe gibt und weiter zahlt!!!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2011 17:31
(@taddy)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

ich denke auch, dass es auf Mangelfall hinaus läuft. Wie alt ist denn die Dame? Sie müßte auf jeden Fall für sich selber sorgen.

Problematisch halte ich aber auch folgende Punkte:

- Die Rente wird sich dadurch verringern, da ein Versorgungsausgleich noch stattfinden muß (es sei denn, er wurde durch Vertrag ausgeschlossen).
- Die Kredite laufen auf seinem Namen. Das wird schwierig werden, sie dafür in die Haftung zu nehmen. Auf jeden Fall muß er das aber versuchen. Dafür wäre es hilfreich Beweise zu sichern. Also Ausgaben, die sie getätigt hat z.L. des Kontos, EC- und Kreditkartenabrechnungen etc.

Viel Erfolg!


Grüße
taddy

Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2011 17:31
(@schwiegersohn)
Schon was gesagt Registriert

da ich erst seti So weiss wie es wirklich um ihn steht, weiss ich das er n teil seiner auszüge schonmal dem anwalt überreicht hat damit der auch sieht was so übers kto wg. der frau gelaufen ist, wie zusätzliches handy und internetflat für s handy etc.

die dame ist 51 und absolut "faltenfrei" chatten und rauchen und auf m sofa hocken lassen einen nicht so schnell altern^^ wie ihren mann der als industriemaler schon n bisschen maroder wirkt....

wenn ihm die rente gekürzt wird und er weiterhin die zinsen zahlen muss dann muss der herr tatsächlich insolvenz anmelden und dann noch unterhalt für die kleie tochter zahlen die der mutter in nichts nach steht?!

bin leiter sehr emotional an die sache gebunden weil ich es absolut unverschämt finde, wie die frau ihren plan b versucht durchzuziehen!!

plan a habe ich vereiteln können, da hat sie ihn kurzer hand mit ihrer tochter angeschwärzt und ihn in eine psychatrie einweisen lassen, habe ihn dann erst 3 tage danach mit seiner älteren tocher sprich meiner freundin rausholen können. Bürokratie sei Dank!!

zitat der frau damals: ich war genervt und meine tochter und ich wollten unsere ruhe...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2011 17:40
(@taddy)
Zeigt sich öfters Registriert

Ja, das merkt man, dass du da emotional dabei bist. Das bringt nichts und hindert einen auch nur dabei sich aufs Wesentlich zu konzentrieren.

Daran:

Seine noch Frau hat bis zum Geburt des 1. Kindes gearbeitet, das ist nun knapp 20 Jahre her.
Seitdem hat sie keinen Finger gekrümmt. ( Kind1: 19 Jahre Abiturientin, Kind2: 15Jahre)

merkt man auch, dass du nicht viel von ihr hälst. Es ist ja so, dass sich um die Kinder kümmern ja auch ein Job ist. Egal wie gut sie ihn gemacht haben mag.

Du hattest etwas von Abfindung geschrieben. Wo ist dieses Geld eigentlich jetzt hin?


Grüße
taddy

Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2011 17:47
(@schwiegersohn)
Schon was gesagt Registriert

ich halte von ihr nichts weil sie bis auf die grundversorgung nichts gemacht hat
-tiefkühlkost aufwärmen servieren
-alle 2 wochen wäsche waschen und bügeln

putzen schon gar nicht!! Also diesen job hat sie nicht einmal mit mangelhaft ausgeführt!!

Die Erziehung haben die Großeltern übernommen bis die Oma 2006 gestorben ist, und seitdem sind die Kinder
sowieso halbtags in der schule gewesen.....

Die Abfindung ging für die Sanierung und Renovierung des Hauses und Tilgung eines weiteren Darlehens drauf. (neue Küche neues Wohnzimmer bzw Wohnbereich im EG, neue Fenster und natürlich Urlaub drauf.... ca. 35000€)

Ich hasse diese Frau, is wirklich so, denn die Familie und die Kinder haben das nicht verdient....und die Schlammschlacht über Rufmord und wie gesasgt die einweisung und "rettung des ehemannes aus einer Psychatrie (Bsp: kachelmann-prozess) habe ich auch schon hiner mir....


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2011 17:54
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

gibt es nicht iwie die Möglichkeit den Spieß umzudrehen, immerhin ist sie an der Situation mitverschuldet. Und letztendlich ist sie die jenige die aus bequemlichkeit (2 monate nachdem mein schwiegervater seine abfindung bekommen hat und von der firma ausschied, fing das unheil an) trennen möchte und wie gesagt nur wegen der kohle,

Schuldfragen spielen ganz generell schon lange keine Rolle mehr; es macht also keinen Sinn, sich damit zu beschäftigen, denn auch kein Gericht wird das jemals tun. Gleiches gilt für die Tochter: Ob die ihrer Mutter "in nichts nachsteht", ist unerheblich: Sie ist minderjährig und geht noch zur Schule; also ist sie unterhaltsberechtigt.

Für Madame wird vorhersehbar nicht viel Unterhalt übrigbleiben; sie scheint sich als Hartzerin aber ja schon recht bequem eingerichtet zu haben. Ob sie auf dem Sofa sitzt und raucht, kann Dir und Deinem "Schwiegervater" ja egal sein; Hauptsache, es ist nicht Euer Sofa.

ich halte von ihr nichts weil sie bis auf die grundversorgung nichts gemacht hat
-tiefkühlkost aufwärmen servieren
-alle 2 wochen wäsche waschen und bügeln

auch das wird bei einer Scheidung nicht verhandelt; Faulheit ist nicht strafbar. Dein Schwiegervater gehört wohl nicht zur durchsetzungsfähigen Sorte Mensch...

Die Abfindung ging für die Sanierung und Renovierung des Hauses und Tilgung eines weiteren Darlehens drauf. (neue Küche neues Wohnzimmer bzw Wohnbereich im EG, neue Fenster und natürlich Urlaub drauf.... ca. 35000€)

das könnte - je nach Eigentumsverhältnissen - noch eine teure Baustelle werden. Denn wenn beide im Grundbuch stehen, gehört ihr die halbe Hütte.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2011 17:59
(@schwiegersohn)
Schon was gesagt Registriert

japp er ist ein treudoofer mensch leider gottes durchsetzung ist nicht seine stärke....

zum glück ist er allein erbe und steht alleine im grundbuch....20 jahre lang war es ja seine couch 😉 😀


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2011 18:11
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

japp er ist ein treudoofer mensch leider gottes durchsetzung ist nicht seine stärke....

dafür gibt's bei Trennungen keine Gummipunkte; sowas muss man während der Ehe gebacken kriegen und nicht danach.

zum glück ist er allein erbe und steht alleine im grundbuch....20 jahre lang war es ja seine couch 😉 😀

das ist zwar schon mal eine gute Nachricht. Allerdings lauern auch hier noch Überraschungen: Zum einen beim Zugewinnausgleich, der das Delta zwischen dem Wert zum Zeitpunkt des Erbfalls (vermutlich "Bruchbude") und dem heutigen Wert (vermutlich "Palast") beschreibt und von dem der Ex die Hälfte "zusteht". Zum anderen bei der Abfindung, die prozentual auf das Einkommen des vergangenen Jahres draufgeschlagen wird und die Verteilmasse empfindlich erhöht. Auf gut deutsch: Die Kohle ist nicht mehr vorhanden, sondern wertsteigernd ins (eigene) Haus geflossen; der Unterhaltspflichtige wird aber so behandelt, als hätte er sie noch und wäre für nachehelichen bzw. Trennungs-Unterhalt fett leistungsfähig.

Da werden demnächst wohl Anwaltsschreiben mit fiesen Beträgen auftauchen. Indianerinnen vom Stamme "Nimm" wissen da oft erstaunlich gut Bescheid. Dein Schwiegervater sollte sich daher auch schon mal nach einem guten (!) Familienrechtler umsehen, der auf VKH-Basis zu arbeiten bereit ist.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2011 18:28




(@schwiegersohn)
Schon was gesagt Registriert

hey,

um die gummipunkte gehts mir nicht 😉 treudoof und dickköpfig is er halt^^ shit happens.......

das mit dem zugewinn versteh ich nicht ganz.......

weil eben die madame eigentlich eher beim verlust geholfen hat...^^
für sie wurde eine neue küche und ein neuer wohnbereich eingerichtet....und die urlaubsreisen ebenso.......
die abfindung haben se ja auch auf diese weise zusammen verbraten oder eher sie neuer laptop neues handy internetflat für s handy etc. pp.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2011 18:23
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Die Ehe wurde aber nicht mit Ehevertrag eingegangen, sondern bestimmt wie üblich als reine Zugewinngemeinschaft (= Vertrag). Das ist der gesetzliche Stadardfall, wenn nichts anderes vereinbart wird/wurde. Somit erübrigt sich, was für wen angeschafft wurde oder wer den Urlaub, das Auto, das Haus in der Ehezeit bezahlt hat. Alles in der Ehe angeschaffte gehört beiden gemeinsam. Einzige mir bekannte Ausnahme ist ein Erbschaftsfall, welcher auf die Zeit vor der Ehe rückdatiert wird und zum Anfangsvermögen zählt. Endvermögen - Anfangsvermögen = Zugewinn. Ob das einem gefällt oder nicht, so lautet nun mal der Ehevertrag.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2011 18:36
(@schwiegersohn)
Schon was gesagt Registriert

es lebe die fairness unseres rechtssystems^^

dann mal schaun was sich in nächster zeit ergeben wird....

in der tat gibt es keinen ehevertrag.......wie siehts eigentlich aus wenn er sein jetztiges hab und gut alles seinen kindern vermachtet bzw schenkt oder vererbt....würde die frau bis auf ihren pflichtteil etwas bekommen?

vielen dank schonmal für die ganzen infos


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2011 18:41
(@mahrhansi)
Schon was gesagt Registriert

Einen Pflichteilanspruch hat jeder. Dieser ist 50% des gesitzlichen anteils, hier 50%. Ein pflichtanteil ist immer eine Geldzahlung. Somit würde der DEF 25% des Erbes in Todesfall zustehen, aber nur wenn dein Schwiegervater vor Beendigung der Ehe versterben sollte. Danach bekommt Sie nichts mehr. Schenkunen nach der Trennung werden aber dem gemeinsamen Vermögen zugeschlagen. Sonst würde ja jeder bei eine Trennung sein Vermögen verschenken und nach der Scheidung es sich zurückschenken lassen.


AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2011 19:01
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

und gut alles seinen kindern vermachtet bzw schenkt oder vererbt....würde die frau bis auf ihren pflichtteil etwas bekommen?

Du meinst jetzt doch nicht den Erbschaftsfall, in welchem Dein Schwiegervater verstirbt?? Wenn sie sich scheiden lassen, ist nach Rechtskraft der Scheidung die Ex nicht mehr erbberechtigt und fällt komplett raus (Ehevertrag wurde beendet). Eventuelle UH-Ansprüche werden allerdings zu Lasten der Erben weiterhin verfolgt, wenn die Erbmasse es hergibt. Wie hier die Verteilung ist weiss ich nicht. Ein Testament, in welchem die DEF enterbt wird, dürfte den Pflichtanteil ihres potentiellen Erbanspruchs allerdings halbieren (von 50% auf 25% = Pflichtteil). Dies sollte auch Auswirkungen für den oben geschilderten Fall haben und wäre zu überlegen. Ist aber alles reine Vermutung, genaueres weiss ich nicht.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2011 19:03
(@mahrhansi)
Schon was gesagt Registriert

Also der Pflichteil ist immer die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs.
In diesem Fall Erbe hinterlässt Ehefrau mit zwei Kindern. Gesetzlich 50% an die Frau, 50% hälftig an die Kinder.
Pflichtteil auf 100% sind dann 25% an die Ehefrau und jeweils 12,5% an die Kinder. Darauf habe die Erben grundsätzlich Anspruch, egal was im Testament steht. Enterben ist nur in Ausnahmefällen möglich, z.B. wenn der Erbe einem nach dem Leben trachtet.

Und endet die Zugewinngemeinschaft nicht am Tag der Trennung, sodas Vermögen nach der Trennung verschenken, eh nix bringt?


AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2011 21:05
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und endet die Zugewinngemeinschaft nicht am Tag der Trennung, sodas Vermögen nach der Trennung verschenken, eh nix bringt?

Nein. Mit dem Scheidungsantrag, was typischerweise ein Jahr später ist.
Es kann allerdings auch ab der Trennung Vermögensauskunft verlangt werden.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2011 21:12
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Schwiegersohn,

weil eben die madame eigentlich eher beim verlust geholfen hat...^^
für sie wurde eine neue küche und ein neuer wohnbereich eingerichtet....und die urlaubsreisen ebenso.......
die abfindung haben se ja auch auf diese weise zusammen verbraten oder eher sie neuer laptop neues handy internetflat für s handy etc. pp.

ich glaube, Du machst Dir die falschen Gedanken. Denn das alles spielt beim Zugewinn keine Rolle; ansonsten müsste man im Scheidungsverfahren eine gewesene Ehe ja Euro für Euro rückwärts aufdröseln. Gleiches gilt für die Abfindung: Da ist einfach Geld geflossen, was die monatlichen (unterhaltsrelevanten) Einkünfte fiktiv erhöht, auch wenn es längst für irgendwas verbraten wurde.

Zwei schlichte Beispiele: Dein Schwiegervater hat vor 20 Jahren ein Haus in die Ehe mit eingebracht, das zum Zeitpunkt der Eheschliessung 200.000 EUR wert war. Heute hat es (wegen Renovierungen, allgemein gestiegener Immobilienpreise, neuer Autobahnanbindung - whatever) einen Marktwert von 380.000 EUR. Also ist während der Ehe ein Zugewinn von 180.000 EUR entstanden, von dem er der Ex-Gattin die Hälfte - 90 Mille - ausbezahlen muss. Es gibt dabei noch ein paar Finessen wie die so genannte Indexierung des Anfangsvermögens; die habe ich jetzt einfach mal weggelassen. Jedenfalls steht ein fetter Ausgleichsbetrag im Raum - und nein: Woher Dein Schwiegervater dieses Geld nimmt, ist irrelevant; ebenso, was die Ex während der Ehe alles getan oder nicht getan hat. Schlimmstenfalls muss er die Hütte verkaufen, um flüssig zu werden.

Zweites Beispiel: Er hat eine Abfindung von 35.000 EUR bekommen. Die wird auf ein Jahr verteilt und auf sein ALG von 1.500 EUR pro Monat aufgeschlagen: Plötzlich steht er mit einem (fiktiven) Einkommen von 4.500 EUR da, nach dem der Gegenanwalt mit Wonne den TU-Anspruch ausrechnen wird. dass die Kohle längst weg ist, spielt keine Rolle; ebenso wenig, wofür sie ausgegeben wurde oder wer sie ausgegeben hat.

Du siehst: Das Familienrecht ist voller Fallstricke. Es gibt daher erheblich wichtigere Dinge, um die man sich jetzt kümmern sollte als die (akademische) Erörterung von Schuldfragen und ehelichen Versäumnissen: Die haben für die jetzt im Raum stehenden Probleme nämlich keinerlei Relevanz.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2011 01:24