Hallo,
wenn man vom Teufel spricht.
Letzte Woche haben wir nach einer schier unglaublichen Pause von einem Jahr wieder einen "Liebesbrief" des Rechtsverdrehers der Ex bekommen. Darin macht sie neben einer Neuerrechnung des zu zahlendesn Kindesunterhaltes auch Kindesunterhaltssonderbedarf geltend. (Rückwirkend).
Folgendes möchte Sie (vorerst) zur Hälfte von meinem Mann erstattet haben.
Die Tochter hat
1. am 20.07.2010 eine Brille bekommen. Das Gestell hat die Krankenkasse nicht bezahlt und die Kosten belaufen sich auf 146,90 ,- €
Der Sohn ist in diesem Jahr:
1. auf eine zweitägige Kursfahrt des Französischkurses in der Schule mitgefahren. Kosten 115,- €
2. mit der Schule zum Moviepark nach Bottrop gefahren (Tagesfahrt). Kosten 12,- €
3. mit seiner Fussballmannschaft über Fronleichnam nach Berchtesgaden gefahren. Kosten 120,- €
4. angemeldet für eine 14-tägige Urlaubsreise nach Kroatien. Kosten 361,- €
Kostenforderung insgesamt (vorerst) 327,45 €
Ich habe schon im Internet zum Thema nachgeforscht und habe verschiedene Urteile von OLG´s gefunden die besagen, dass Urlaubsfahrten, sowie Fahrten mit Vereinen (Sportveranstaltungen etc) nicht als Sonderbedarf geltend gemacht werden können.
Ebenso gibt es unterschiedliche Urteile bezüglich Klassenfahrten, bzw. Kursfahrten, je nachdem wie hoch der derzeitig gezahlte Unterhalt ist. (DDT). Er bezahlt zur Zeit für jedes Kind 333,- €.
Laut meiner Kenntnis ist der Sonderbedarf aufgrund seiner Außergewöhnlichkeit, der Höhe des Betrages, sowie der Unvorhersehbarkeit begründet. Bin ich damit korrekt?
Nun zu meiner Frage:
Muss mein Mann die Hälfte von all dem bezahlen?
Ich denke nicht denn:
1. Zur Tochter:
Das Brillengestell ist bei Apollo-Optik erworben worden und ist eines der teuersten Modelle die Apollo - Optik anzubieten hatte. Das günstigste Modell kostet 29.95 über 49,95, bis 79,95 und weiter bis 160 €. Das bedeutet für uns, dass Töchterchen sich auch ein kostengünstigeres Modell hätte aussuchen können und die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben ist.
2. Zum Sohn:
Alle Veranstaltungen waren nicht unvorhersehbar und hätten angespart werden können. Zudem waren alle Veranstaltungen nicht außergewöhnlich, da
a) die Kursfahrt nach Paris zum Schulprogramm gehört und Söhchen seit zwei Jahren Französisch hat und wusste, dass in der 8. Klasse diese Fahrt unternommen wurde.
b) die Fahrt zum Moviepark galt als Wandertag, der auch schon am Anfang eines Schuljahres feststand und dessen Betrag sicherlich hätte angespart werden können.
c) die Fahrt nach Berchtesgaden hat auch schon im vergangenen Jahr und im Jahr zuvor stattgefunden. Söhnchen hat an allen Fahrten teilgenommen. Also wusste Madame doch ganz genau, dass er auch dieses mal mitfahren wird.
d) der Urlaub ist "selbst angezettelt" und in der Obliegenheit von der Ex. Zudem besteht hier sowieso nicht der Status des Sonderbedarf.
Interessant ist auch, dass die Ex zu jeder Fahrt eine Kopie der Anschreiben von der Schule, sowie dem Fussballverein meinem Mann hat zukommen lassen und zwar erst jetzt als Anlage zum Brief des Anwaltes. Auf den Anschreiben der Schule und des Fussballvereins sind aber jweils die Anschriften / Adressköpfe nicht sichtbar sondern "wegkopiert" worden. So ist offensichtlich, dass die Anschreiben an BEIDE ERZIEHUNGSBERECHTIGTE gerichtet waren. Die Ex es jedoch nicht nötig empfand meinen Mann über eventuelle Fahrten, etc. zu informieren. Ganz nach ihrem Lebensmotto: "WIR BRAUCHEN DEN PAPA NICHT MEHR, NUR NOCH ZUM BEZAHLEN." 😡
Habt ihr einen Tip wie man hier am besten vorgehen sollte.
Danke für eure Ratschläge.
LG flieder
Moin Flieder,
Habt ihr einen Tip wie man hier am besten vorgehen sollte.
Ja: Einfach nicht darauf reagieren. Ein Anwaltsbrief ist ein Anwaltsbrief; nicht mehr. Er hat juristisch keine grössere Bedeutung als wenn Madame diese Forderungen selbst auf Papier schreiben würde.
Wenn Dein Mann nicht reagiert und nicht bezahlt, kann sich Madame überlegen, ob sie deswegen eine Klage anleiert. Und wenn sie das tun will, muss man sie das einfach mal tun lassen; das ist manchmal recht heilsam für die Damen, die glauben, man könne beim Vater der Kinder einfach "Geld bestellen".
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
zur Qualität und den Rechtsfolgen eines Anwaltsbriefes hat Brille schon alles richtig geschrieben. [OT: mich wundert es immer, wie Exen gleichen teures Anwaltshonorar raushauen, nur um mal den ersten Anlauf einer Forderungsbeitragung zu versuchen :knockout:]
Zum Inhalt: Ich denke, Deine Recherchen haben zum richtigen Ergebnis und zur richtigen Begründung geführt. aber dazu können andere Experten hier sicherlich noch ein wenig mehr zu ausführen falls notwendig.
Zum weiteren Vorgehen: Ich würde an Stelle Deines Mannes schon darauf reagieren, und zwar mit sachlichen Erläuterungen (mündlich, notfalls schriftlich) dass es keinen Grund gibt sich hier zu beteiligen, da mit KU bereits abgedeckt.
Je nachdem wie alt die Kids sind, muss er noch überlegen, wie er bei ihnen dagegen steuert, da Ex sehr wahrscheinlich ggü den Kids lamentieren wird, dass der Vater nicht zahlt und sie nicht mit auf Die Fahrten gehen können bzw, dass Wg des Vaters nur ein unschickes Kassengestell möglich ist. Insofern schon fast gut, dass die Ausgaben bereits getätigt sind...
Gruß Toto
@Toto:
Zum weiteren Vorgehen: Ich würde an Stelle Deines Mannes schon darauf reagieren, und zwar mit sachlichen Erläuterungen (mündlich, notfalls schriftlich) dass es keinen Grund gibt sich hier zu beteiligen, da mit KU bereits abgedeckt.
Wieso? Ich würde EXilein die Erfahrung machen lassen, dass Anwälte und Gerichte Geld kosten und nicht immer ein Erfolg (für KM) hierbei rausspringt. Wenn der Zahn mal gezogen ist, kann ich mir vorstellen, dass der Mann von Flieder erst mal eine Zeit lang Ruhe hat... 😉
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Servus,
auch ich würde mit keiner Silbe darauf reagieren.
Da müsste mir schon ein gerichtlicher Mahnbescheid dazu ins Haus flattern, bevor ich einen Stift dazu zücke.
Es gibt keinen Grund. Die Rechnungen sind ja offensichtlich bereits bezahlt 😉
Und zudem handelt es sich hierbei wirklich durchwegs um Angelegenheiten, die planbar waren und somit durch KU abgedeckt sind. Auch wenn es natürlich immer wieder Diskussionen darum gibt.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Natürlich habt ihr rein rechtlich Recht, dass Mann auf solche, unberechtigten Forderungen gar nicht reagieren braucht. Würde ich auch bei fremden Abmahnversuchen auch nicht.
Aber hier haben wir es ja mit jmd zu tun, der uns zwar vermutlich nicht wohl gesonnen ist. Aber brechen wir uns was ab, wenn wir einmal(!) tendenziell mündlich erklären, dass es für eine solche Forderung keine Grundlage gibt und deshalb uns auch nicht beteiligen wollen!?
wenn Exe dann weiterhin auf Krawall gebürstet ist, dann stehen ihr ja alle weiteren Möglichkeiten der sinnlosen Geld- und Zeitverbrennung offen.
Vielleicht entsteht ja auch ein Dialog, ob und wie der KV zukünftig sich freiwillig beteiligen kann, natürlich nur gg Gegenleistung :wink:, zB im Rahmen eines zusätzlichen Umgangs gemeinsam mit Tochter die Brille aussuchen etc
Das hängt natürlich sehr stark von der Art und Weise der derzeitigen Kommunikation und Umgänge ab - ich hab mich zugegebener Maßen nicht in die alten Threads von Flieder eingelesen
Gruß toto
Hallo,
überhaupt nicht reagieren halte ich ebenfalls für die beste Strategie, da ich hier nicht den geringsten Ansatz zu irgendetwas Positivem sehe, das durch eine Reaktion zu gewinnen wäre.
Stattdessen lässt man sich auf eine unter dem Strich nutzlose Diskussion ein. Kostet nur unnötig Nerven. Würde ich mir sparen.
@ TotoHH: "Vielleicht entsteht ja auch ein Dialog...." Das kann ich mir nun ganz und gar nicht vorstellen
Nein: das beste Signal ist hier das Schweigen.
Gruß
Kurt
Moin Toto,
Vielleicht entsteht ja auch ein Dialog, ob und wie der KV zukünftig sich freiwillig beteiligen kann, natürlich nur gg Gegenleistung :wink:, zB im Rahmen eines zusätzlichen Umgangs gemeinsam mit Tochter die Brille aussuchen etc
Die Möglichkeit, einen Dialog zu beginnen, besteht zu jeder Zeit; insofern ist ein Anwaltsbrief die schlechteste aller Voraussetzungen hierfür. Wenn der Dame daran gelegen wäre, gute und sinnvolle Argumente für eine Kostenbeteiligung des Vaters zu äussern, würde sie das a.) nicht über einen Anwalt tun und b.) VOR der Veranlassung der jeweiligen Kosten.
Warum sollte man ausgerechnet deshalb fruchtlose Diskussionen beginnen, die naheliegenderweise dann sowieso kommuniziert werden würde als "Deinem Vater ist eine hübsche Brille / eine Klassenfahrt / Dein Urlaub sowieso nicht wichtig!" o. ä.?
Das (unausgesprochene) Statement "ich lasse mir keine Diskussion aufdrängen und begebe mich auch nicht in einen Rechtfertigungsnotstand" halte ich da für viel sinnvoller; nicht zuletzt, damit niemand auf die Idee kommt, ein Anwaltsbrief würde auf der Empfängerseite für Schweissausbrüche sorgen. Denn in Abwandlung eines bekannten Spruch gilt auch hier: "Wer Kohle will, muss freundlich sein". Punkt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Flieder,
hier mal meine Erfahrung zum Thema Sonderbedarf:
pünktlich 2 Jahre nach der Scheidung kam ein Brief vom RA, mit der Aufforderung, Gehaltsnachweise wg Neuberechnung KU und schon mal einer Androhung mit Gericht und so. Mußte ich natürlich zuschicken. Wurde nach Berechnung RA höhergestuft, mein Anwalt schafte es aber, wieder runter zu kommen. Dann der Versuch, von mir Sonderbedarf für Klassenfahrten meiner zwei Kinder (damals 14 und 11 Jahre) zu fordern. Einmal rückwirkend und einmal für ne Fahrt in 6 Monaten. Wir machten dem RA der Mutter klar, daß sie schon monatelang vor den Fahrten wußte, was finanziell auf sie zukommt, also genügend Zeit zum ansparen aus KU hatte, mir aber nichts darüber sagte, so daß ich nichts zu Seite legen konnte. Dazu noch ein paar Entscheidungen von südd. OLG's, daß Klassenfahrten keinen Sonderbedarf darstellen, da eben normalerweise lang im Voraus bekannt und nicht plötzlich eintreten. Für die Fahrt in einem halben Jahr war ich freiwillig bereit, mich zu beteiligen. Aber nicht 50/50, sondern wie im BGB? verlangt, entsprechend unserer beider Einkünfte gequotelt. Zu Berechnung bräuchte ich aber Einkommensnachweise der Mutter. Und damit war die Sache vom Tisch. Nichts mehr gehört, außer dann die Rechnung von meinem RA, die hätte man sich aber auch sparen können, Geld verbrannt. Urlaub und so hat nichts mit Sonderbedarf zu tun.
Zur Brille: mein 3 jähriger brauchte ne Brille vor 6 Monaten. Beim normalen Optiker (nichts gegen Apollo) bekamen wir mehrere Gestelle und Gläser zu Auswahl, die die Kasse voll übernommen hätten.
Grüße Friese
Hatten wir gerade: NEIN, müßt ihr nicht.
Klassenfahrten werden im Voraus geplant - wenn man es sich nicht leisten kann, dann fährt man eben nicht in Urlaub, genauso ist es hier.
Unsere Anwältin fragte die Gegenseite, auf welcher gesetzlichen Grundlage sie diese Zahlungen fordert. Als Antwort kam: dann bleibt es eben auf ihrem Gewissen, dass Ihr Sohn nicht mit gleichaltrigen in den SKI-Urluab nach Österreich fährt.
Brillengestell: es gibt günstige Brillengestelle für Kinder. Bevor ein Brillengestell gekauft wird und die Rechnung an den Vater geht, muss er darüber informiert werden. Dann kann er sagen: Ich übernehme 20% oder mehr oder eben garnichts wenn es zu teuer ist.
Hi,
würde mich auch nicht groß zu diesem Quatsch äußern. Falls KM mal nachfragen möchte, kann man sie ja gerne darauf hinweisen, dass solche Dinge gemeinsam im Vorfeld besprochen gehören.
Aber prinzipiell sind das alles Ausgaben die über den Unterhalt gedeckt sind, und da der Unterhalt gezahlt wird sollte die Dame einfach mal ruhig sein.
Vermutlich hat sie grad eine kleines Finanzproblem. Was liegt da näher als den KV zur Kasse zu bitten?
LG
Nadda
Guten morgen an alle,
vielen Dank für Eure moralische Unterstützung.
Ich bin der gleichen Meinung. Nichts sagen ist manchmal genau das richtige.
1.Bezügich dem Rat mit der Ex zu kommunizieren,.....hier gibt es (leider) keine Grundlage mehr für meinen Mann überhaupt noch mit dieser Frau zu reden.
2. @ friese: Kannst Du das Urteil oder den Brief deines Anwaltes, wo er die verschiedenen OLG Urteile benennt man einstellen, oder mit als Pin zukommen lassen. Dafür wäre ich Dir sehr dankbar.
3. Wir haben dennoch einen Termin bei unserer Anwältin in der kommenden Woche, da wir ja dennoch gezwungen sind die Bilanzen der letzten Jahre vorzulegen. Ebenso möchten wir der Ex mal mitteilen, dass wir auch an ihrem Einkommen interessiert sind, sowie das Einkommen der Kinder offen gelegt werden soll. Mal hören was Madame dazu sagt.
Übrigens:
Natürlich wird die Ex den Kindern vorheulen, dass der Papa daran schuld ist, dass es ihnen so schlecht geht und sie nie Geld haben. Jedoch kann man hier von partieller Alzheimer sprechen, denn sie vergisst dabei, das sie eigentlich volle Tage arbeiten gehen könnte. Sie hat mal Bürokauffrau gelernt und ist jetzt als Finanzbuchhalterin angestellt. Es war für mich immer ein KURIOSUM wie jemand von einer Bürokauffrau "über Nacht" zur Finanzbuchhalterin wurde und gleichzeitig während der Trennungszeit Ehebedingte Nachteile anmeldete, dennoch einen besser dotierten Job angenommen hat..... :phantom:
Der Richter war / ist sowas von Unfähig gewesen dieses zuerkennen, obwohl man ihn mit der Nase darauf gestossen hatte. :knockout:
Ich gehe davon aus, dass sie in sein "Beuteschema" passte und die ständigen Heulanfälle bei Gericht ihr übriges bewirkten.
Eins ist sicher: Die Frau wird auf jedenfall eine Klage einreichen um mehr Unterhalt zu bekommen.
LG
flieder
Hi,
. Ebenso möchten wir der Ex mal mitteilen, dass wir auch an ihrem Einkommen interessiert sind, sowie das Einkommen der Kinder offen gelegt werden soll. Mal hören was Madame dazu sagt.
Sie wird dazu nichts sagen,denn es hat deinen Mann erst zu interessieren, wenn die Kinder volljährig sind, das betreffende Kind als Minderjähriger eine Ausbildung macht oder er glaubhaft darlegen kann das das Einkommen der KM (ohne KU) mehr als das 2-3 fache seines Einkommens beträgt.
Außer er ist tatsächlich bereit einen Teil der geforderten Mehrkosten zu übernehmen. Dann müßte anhand beider Einkommen die Haftungsquote ermittelt werden. Aber ob er sich dazu wirklich bereit erklären will, nur um das Einkommen der KM zu erfahren (midnerjährige Kinder bleiben mit ihrem evtl. Einkommen auch hier außen vor) sei mal dahingestellt. Im schlimmsten Fall hat sie kein großes Einkommen, aber ein RIchter meint ,das der KV dann die Kosten doch tragen kann ,weil er durch die Auskunftsaufforderung ggü. der KM die Mehrkosten im Grunde nach anerkannt hat
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Die Möglichkeit, einen Dialog zu beginnen, besteht zu jeder Zeit; insofern ist ein Anwaltsbrief die schlechteste aller Voraussetzungen hierfür.
... nicht zuletzt, damit niemand auf die Idee kommt, ein Anwaltsbrief würde auf der Empfängerseite für Schweissausbrüche sorgen. Denn in Abwandlung eines bekannten Spruch gilt auch hier: "Wer Kohle will, muss freundlich sein". Punkt.
Ich sehe es so wie Martin.
Wir haben damals von Madame auch insgesamt drei Anwaltsbriefe bekommen, weil sie nicht damit zufrieden war, wie wir den Kindesunterhalt ausgerechnet haben und sie sich was weiß ich wieviel mehr erhofft/erträumt hat.
Nach einem Riesen-Theater kam dann die Rechnung der Rechtsanwältin: nicht einen einzigen Euro mehr das, was wir ausgerechnet hatten.
:rofl2:
Ja. Danach war die Stimmung dann leider ganz im Arsch. Und das ist auch die letzten elf Jahre so geblieben.
😡
Und dass mit den Schweissausbrüchen ist leider wahr. Das war wirklich eine ätzende Zeit.
Also: nicht darauf reagieren!
Hallo
Leider sind wir gezwungen zu reagieren da sie ein Aiskunftsrecht hat und wir muessen die Bilanzen etc einreichen
