Hallo,
habe ein Problem mit meiner Ex. Wir sind seit zwei Jahren geschieden und haben eine 6 Jahre alte Tochter. Für die zahle ich monatlich 309€ (Nettoeinkommen: 1887€). Gehören zum OLG Hamm.
Meine Ex will jetzt einen Titel vom JA von mir haben. Ihr Anwalt der mir diesen netten Brief schrieb, will dass ich Ihr die Jugendamtsurkunde hinsichtlich des Kindesunterhalt bis zum 10.08.2011 aushändige.
1. Das der Titel auf das 18 Lebensjahr begrenzt sein soll ist mir bereits bekannt.
2. Was verstehe ich unter der Aussage: das er nicht höher ist, als nach deinem Einkommen ankommen angemessen.
3.Statische oder variable Zahlung?
4. Kann ich im Titel aufnehmen lassen, wenn sie eine Ausbildung anfängt, dass der KU um die Gesetzliche Summe (90€) gekürzt wird?
5. Worauf muss ich noch achten?
6.Muss ich auf den Brief reagieren, oder kann ich mir Zeit lassen bis ein weiterer Brief bei mir ankommt?
Bin dankbar für Antworten.
Hi,
2. Was verstehe ich unter der Aussage: das er nicht höher ist, als nach deinem Einkommen ankommen angemessen..
Das die 309 € laut DDT deinem Einkommen entsprechen und du nicht unbedingt bei deinem Einkommen freiwillig einen vollstreckbaren Titel über 500 € erstellen lassen solltest.
3.Statische oder variable Zahlung?
Wenn sich das JA darauf einlässt, dann statisch. Aber wahrscheinlich wirst du um einen dynamischen Titel, der sich automatisch an Alter und Erhöhung der DDT anpasst nicht rumkommen.
4. Kann ich im Titel aufnehmen lassen, wenn sie eine Ausbildung anfängt, dass der KU um die Gesetzliche Summe (90€) gekürzt wird?
Das ist Blödsinn. Bei Ausbildung wird das Nettogehalt um ca. 90 € (je nach OLG) bereinigt und die Hälfte des Rests auf den KU angferechnet. Ich würde zu der Aufnahme einer Neuberechnung in diesem Fall tendieren.
5. Worauf muss ich noch achten?
Das auch tatsächlich die BEfristung auf 18 drinsteht.
6.Muss ich auf den Brief reagieren, oder kann ich mir Zeit lassen bis ein weiterer Brief bei mir ankommt?
Ja, in dem du einen Titel errichtest. Reagierst du nicht, dann könnte als nächstes Eine Klage ins HAus flattern.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi habakuk,
ich weiß schon was ich schreibe.
Richtig, das JA muß beurkunden was er möchte. Ja das JA hat nur beratende Funktion.
Und das Kind hat das Anrecht auf einen dynamsichen Titel. Deshalb mein Hinweis, wenn sich das JA darauf einlässt.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi Tina
Da hier nicht die Beistandschaft - also das JA selbst - sondern ein RA einen Titel fordert, sollte es dem JA schnuppe sein ob statisch oder dynamisch. Hier kommt lediglich ein KV, der einen neuen Titel freiwillig erstellen möchte. Das JA hat hier keine Aktien dran, und der spätere Titelinhaber wird sich schon was einfallen lassen, wenn er nicht einverstanden ist. Ggf. auf Kosten des Pflichtigen.
Und selbst wenn. Ein Notar hat immer unparteiisch zu sein und das (vor allem erstmalig) zu titulieren, was der Betreffende freiwillig möchte.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo und schon einmal danke!
Was erwartet mich bei einem dynamsichen Titel. (Angleichung DDT)
Lese hier immer etwas von Prozentzahlen. Was sagen die aus?
neuen Titel freiwillig erstellen möchte.
Davon bin ich ganz weit weg. Würde es lieber ohne Titel weiterlaufen lassen.
Habe aber keine andere Wahl. (Dies nennt sich dann Freiheit)
Moin,
in Ergäntung:
4. Kann ich im Titel aufnehmen lassen, wenn sie eine Ausbildung anfängt, dass der KU um die Gesetzliche Summe (90€) gekürzt wird?
die Tochter ist derzeit 6 Jahre alt - und niemand kennt die "gesetzlichen Summen" von 2021 oder 2023. Insofern kann man solche Details schlicht weglassen; sie spielen derzeit keine Rolle - mal abgesehen davon, dass bei einer Ausbildung mit Ausbildungsvergütung nicht nur diese 90 EUR, sondern auch die Ausbildungsvergütung an sich in die Berechnung einfliessen.
Davon bin ich ganz weit weg. Würde es lieber ohne Titel weiterlaufen lassen.
Habe aber keine andere Wahl. (Dies nennt sich dann Freiheit)
naja, das hat mit "Freiheit" wenig zu tun. Wenn Du ein Auto kaufen oder eine Wohnung mieten möchtest, wirst Du auch nicht mit Verweis auf Deine "Freiheit" oder Deine persönliche Integrität darauf bestehen können, dass kein schriftlicher Vertrag über Deine Zahlungsverpflichtungen gemacht werden soll.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi oldie,
damit hast du recht, wenn der RA fordert. Hat er denn einen bestimmten Betrag gefordert?
@ zahlar:
dynamischer Titel bedeutet ,das du ohne weiter Aufforderung bei Erreichen einer neuen Altersstufe den höheren Betrag zahlen mußt, ebenso, wenn sich die DDT erhöht.
Ach ja, immer darauf achten das der Abzug des hälftigen KG mit drin steht.
Die %-Sätze ergeben sich aus dem bereinigten Nettoeinkommen (als dein Gesamtnetto - 5% berufsbedingte Aufwendungen etc.)
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Gefordert hat er keinen Betrag.
Freut sich nur das ich nach der Neuberechnung seit dem 6 Lebensjahr die 309 €
regelmäßig überweise.
Das kann ich mir vorstellen.
309 € entsprechen der DDT Stufe 3.
Das wäre i.O., wenn du nach Bereinigung entweder ein Nettoeinkommen von 1901+ €und 2 Unterhaltsberechtigte hättest, oder von 1501-1900 € bei einem Unterhaltsberechtigten und deshalb einer Höherstufung um 1 Stufe.
Vielleicht stellst du mal deien Zahlen ein und wir rechnen, ob die 309 € überhaupt richtig sind.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Wenn Du oben nachschaust, siehst du mein Nettoeinkommen von 1887€.
DDT 2.eingrupierung mit einer anhebung in dritte, wegen ein Kind = 309€.
Ist also Ok!
Hi,
gelesen hab ich das wohl, nur ob es so richtig ist, ist die Frage.
Dein Nettoeinkommen ist nicht unbedingt gleich dem unterhaltsrelevanten Einkommen.
Ist bei dem Netto bereits berücksichtigt, das du 5 % berufsbedingte Aufwendungen abgezogen werden dürfen, ebenso wie bis zu 4% (vom Brutto) für priv. Altersvorsorge darunter nur in tatsächlicher Höhe) und evtl. Schulden aus Ehezeiten?
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo zahlar,
Dein Nettoeinkommen ist nicht unbedingt gleich dem unterhaltsrelevanten Einkommen.
Und in die andere Richtung gilt das leider auch - du befindest dich recht nahe an der Obergrenze der 2. Zeile, daher: Kommt auf dein Nettogehalt von 1.887 Euro eventuell noch so etwas wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld drauf? So etwas wird für die Unterhaltsberechnung anteilig aufs Monatsnetto draufgeschlagen, und dann bist du schnell jenseit von 1.900 Euro und somit erst mal in Zeile 3 - wonach dich die Bereinigung um berufsbedingte Kosten dich dann möglicherweise doch wieder nach Zeile 2 zurückbringt. Ist halt alles nicht ganz so einfach ...
Aber, wie auch immer: Es ist bei diesem Einkommen wahrscheinlich korrekt, dass du in Zeile 2 einsortiert wirst, und dann kannst du nach Zeile 3 hochgestuft werden. Beachte aber, dass es tatsächlich "nur" eine KANN-Bestimmung ist, auch wenn die Gerichte das häufig so handhaben.
Wenn du magst, kannst du ja ein bisschen Poker spielen: Einen Titel nach Zeile 2 erstellen, aber der KM die Ansage liefern, dass du auf freiwilliger Basis weiterhin nach Zeile 3 bezahlst - fängt sie aber deswegen einen Prozess an, dann wirst du ab diesem Moment nur noch entsprechend der titulierten Zeile 2 zahlen und erst dann (und nur dann!) zu Zeile 3 zurückkehren, wenn das Gericht dich tatsächlich dazu verdonnert (und ja, in diesem Fall wird das Gericht dich auch rückwirkend verdonnern). Nach dieser Ansage aber einfach die Klappe halten und abwarten, ob sie es unter diesen Randbedingungen tatsächlich auf einen Prozess ankommen lässt (und dafür einer Anwalt findet, dessen Vergütung dann anhand eines Streitwertes berechnet wird, dem eine Unterhaltsdifferenz von kaum zwanzig Euro pro Monat zugrunde liegt).
Vorteil für dich bei einem Titel nach Zeile 2: Du hast etwas Luft nach unten, sollten sich deine eigenen Verhältnisse ändern. Titel haben nämlich die zwar beabsichtigte, aber für dich höchst unerfreuliche Eigenheit, dass sie auch dann weitergelten, wenn die zugrundeliegenden Daten nicht mehr gelten (und somit der Titel ggf. per Abänderungsklage aus der Welt geschaffen werden muss).
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
mein Nettoeinkommen ist = Jahresdurchschnittseinkommen.
OLG Hamm akzeptiert in meinem Fall keine 5% Arbeitsaufwand endschädigung.
Wohne nur 1Km von meiner Arbeit entfernt.
Was kann auf mich zukommen, wenn ich denn statischen Titel eintragen lasse!
Gruß
Hallo zahlar,
hier sind ja schon viel Vorschläge gemacht worden.
Grundsätzlich kommt immer dasselbe auf Dich zu,
wenn der Gegenseite der gezeichnete Titel nicht ge-
fällt: Du wirst verklagt.
Zur Frage statisch oder dynamisch: Wenn dynamisch
gefordert wurde, ist auch der Titel dynamisch zu zeichnen.
Die Begrenzung auf 18 Jahre ist nicht zulässig; trotzdem
ist nur zu raten, diese Begrenzung unbedingt in den Titel
aufzunehmen. Auch das kann eine Klage nach sich ziehen.
Oder auch wenn Du statisch statt dynamisch zeichnest.
Es ist halt ein Pokerspiel. Ich würde wie von Malachit
vorgeschlagen Stufe 2 zeichnen, Begrenzung auf 18 Jahre,
dynamisch, wenn dies gefordert wurde. Darum zu streiten
lohnt nicht.
Dann abwarten.
LG,
Mux
Hallo Mux,
um 18€ zu streiten lohnt sich doch!
Du hast vergesssen das die 18€ nur die Differenz ist.
Jedoch der Streitwert nach der 3.Klasse berechnet wird.
Das heist 309 * 12 = 3708€ , und danach wird abgerechnet.
Lohnt sich wohl doch!
Anwälte müssen auch leben!
Hi zahlar,
ist so nicht korrekt.
Wenn du nun einen Titel nach Stufe 2 unterschreibst und den vor Einreichung einer Klage der KM/dem RA aushändigst, ist dieser Betrag von dir ja unstrittig anerkannt. Auf Bezahlung dieses BEtrags kannst du nicht mehr verklagt werden ,da du ja bereit bist diesen zu zahlen.
Wenn die KM dann aber 18 € mehr haben will, dann bemisst sich der Wert eben auf diese strittigen 18€/Monat und nicht auf 309€/Monat.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
selber zahle ich aber schon seit zwei Monaten nach Stufe 3, also 309€
Damit ist dies doch anerkannt. Oder?
Gruß
Hi zahlar,
mein "lohnt nicht" bezog sich nur auf die Frage dynamisch oder statisch.
Zum Streitwert hat Dir midnightwish schon korrekt geantwortet.
LG,
Mux
P.S.: Was Du zahlst ist unerheblich. Als rechtlich unstrittig anerkannt gilt nur ein vollstreckbarer
Unterhaltstitel (JA oder Notar).
