Torti fragt : Unter...
 
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Torti fragt : Unterhaltsabänderung

 
(@torti)
Schon was gesagt Registriert

kurz zur erleuterung:
ich bin geschieden seit 3 jahen und bezahle den Unterhalt für mein jetzt 12 jahrigen Sohn.
Da ich meiner Exfrau nicht unterhaltsverpflichtet bin und sonst niemant unterhaltsverpflichtet bin wurde ich 2 Stufen als normal in der Düsseld. Tabelle eingestuft. Ich bezahle zur zeit ca 300 Euro. seit über einem Jahr bin ich wieder verheiratet da hat sich an dem Unterhalt nichts geändert weil mein Ehefrau beruftätig ist. Num erwarten wir ein gemeinsammes Kind und meine Ehefrau geht ab Oktober in den Mutterschutz und danach in den Erziehungsurlaub und somit bin ich doch zusätzlich meinem Baby und meiner Ehefrau unterhatsverpflichttet,

Meine Frage : wie wirkt sich das auf den Underhalt meines ersten Kindes aus; was mus ich in diesen Fall unternehmen,wer ist hier mein Ansprechpartner das Jugentamt oder ein Anwalt

Danke und Gruß an alle Väter


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2004 22:37
(@Giesser)

Hi Torti,

das Kind der neuen Ehe hat nach wie vor Unterhaltsanspruch in gleicher Höhe, daran ändert sich meines Wissens nach nichts!

Und denk mal dran, es ist AUCH Dein Kind, warum sollte es zurückstehen?

Ich denk, das geht in Ordnung.

Das mit den Stufen war nicht klar - höher oder niedriger eingestuft??

LG

Torsten


AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2004 00:14
 Uli
(@Uli)

Hallo Torti,

ich denke um den Ball flach zu halten, sollte Dein erster Ansprechpartner Deine Ex-Frau sein. Erkläre ihr Deine Situation. Gibt sie sich damit nicht zufrieden, solltest Du den Gang zum Anwalt wählen, wenn es Dir das wert ist. Die DT geht normalerweise von 3 Unterhaltsberechtigten aus (Mama und 2 Kinder). Für jeden Berechtigten mehr oder weniger wird man eine Stufe rauf oder runter gesetzt. Ich könnte mir jetzt vorstellen, dass Du bei einem unterhaltsberechtigten Kind mehr, eine Stufe runtergesetzt werden müsstest. Schau Dir das aber in der DT an, ob sich dafür ein Streit lohnt. Der Unterhalt für Deine neue Frau dürfte wohl eher nachrangig sein.

Gruß Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2004 13:07
(@Unbekannt)

"das Kind der neuen Ehe hat nach wie vor Unterhaltsanspruch in gleicher Höhe, daran ändert sich meines Wissens nach nichts!"
FALSCH!!!
andere Kind und Ehefrau sind neu Unterhaltsberechtigte, wenn auch die Anspruche der Ehefrau geg. dem Kind nachrängig
1. Abstufung (Uli)
2. Berechnen, ob Berücksichtigung neuen Unterhaltspflichtigen (zweites Kind) bei Deinem Einkommen nicht zum Mangelfall führt
I.d.R. Jugenamt könnte auch darüber Auskunft erteilen.

"Und denk mal dran, es ist AUCH Dein Kind, warum sollte es zurückstehen?"

Deine Frage ist in Ordnung: Dein zweites Kind ist AUCH Dein Kind und er soll auch nicht zurückstehen, indem erstes trozt geänderter Unterhaltssituation mehr als ihm tatsächlich zusteht und zweites dadurch weniger bekommt.


AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2004 14:12
(@fjforjjt)
Rege dabei Registriert

Hallöchen,

soweit ich da richtig informiert bin (bei dem ganzen Amtsdeutsch- Kauderwelsch) ist es generell so dass der Mann alles versuchen muss dem Anspruch der ersten Frau (nachehelicher Unterhalt + KU) gerecht zu werden, notfalls mit 'nem Nebenjob.
Wie er dann seine neue Familie durchbringt, ist sein Problem, auch wieder die Sache mit dem Nebenjob, bei dem dann aber auch erst einmal wieder die Erstkinder vorgehen, sollte er noch nicht den vollen Regelsatz zahlen.
Die Zweitfrau kann zusehen wo sie bleibt und nur hoffen dass sie nach 8 Wochen jemand Nettes aus der Familie findet, der für umsonst das Kind betreut, weil sie ja wieder arbeiten gehen muss, damit sich die kinderbetreuende Erstfrau weiterhin in Geldmassen austoben kann...

Viele Grüße,
Jenny


AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2004 14:30
(@Unbekannt)

"wieder die Erstkinder vorgehen"
Es ist schön, daß diese Meinung in der Gesetzgebung gar nicht vertretten ist, und in der Rechtsprechung nur sehr selten zutrifft.
Bitte um die Begründung mit Gesetzgebung und Rechtsprechung


AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2004 16:16
 Xe
(@_xe_)
Registriert

soweit ich da richtig informiert bin (bei dem ganzen Amtsdeutsch- Kauderwelsch) ist es generell so dass der Mann alles versuchen muss dem Anspruch der ersten Frau (nachehelicher Unterhalt + KU) gerecht zu werden, notfalls mit 'nem Nebenjob.

Moin,

das ist so nicht korrekt.

Ich nehme mal ein einfaches Beispiel:

"Gebrauchtmann" hat 2000 Euro netto, bereits bereinigt. Ich nehme diese Summe, weils so schön rund ist. Wir gehen mal von keinerlei Schulden oder ähnlichen Reduzierungsgründen aus (zwar weltfremd, ist aber ja nur ein Beispiel).

Also hat der gute Mensch zu zahlen:

KU DT Stufe 5, Kind jünger 6 Jahre = 255 – 63 = 192 Euro.
EU = 2000 - 192 - 840 Euro = 968 Euro.

Er überweist also jeden Monat 1160 Euro.

Es kommen eine neue Ehefrau und ein neues Kind hinzu.

Also sind abzuziehen:

2000 Euro - 192 Euro 1. Kind - 192 Euro 2. Kind = 1616 Euro.

1616 - 840 Euro = 776 Euro.

Laut OLG Oldenburg verbleibt für den neuen Ehegatten:
"Für den mit dem Pflichtigen zusammenlebenden Ehegatten [verbleiben] 535 EUR."

776 - 535 Euro = 241 Euro.

Differenz EU 1. Ehefrau: 968 - 241 Euro = 727 Euro.

Der Haken ist jetzt folgender:

Erstens sind STK III / IV bzw. IV/IV nicht mit eingerechnet.

Zweitens sind nach Scheidung (und davon kann man ausgehen, sonst hätte der obige Mensch nicht wieder heiraten können) in der Regel die Unterhaltshöhen festgelegt. Dadurch entsteht in sofern ein Mangelfall, als daß der EU der 1. Ehefrau nicht mehr urteilsgemäß gedeckt werden kann und sich die Verteilungsschlüssel ändern.

Ebenfalls in der Regel greifen die Gerichte dann zu folgender Rechnung: der Rest von 776 Euro (nachdem KU gerechnet wurde und Selbstbehalt gewährt wurde) wird durch zwei geteilt. Seltener wird der zur Deckung der EU-Anspruchs der 1. Ehefrau komplett herangezogen. Die UH-Richtlinien der OLGs sind aber eindeutig.

"Erstkinder" (was für ein gräßlicher Begriff) gehen nicht vor. "Erstehepartner" können dagegen schon bevorzugt werden, was aber nicht geltende Rechtslage per se ist, sondern de facto Einzelentscheidungen der entsprechenden Gerichte sind.

Gruß, Xe


AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2004 17:20
(@fjforjjt)
Rege dabei Registriert

Hallo Xe,

vielen Dank für Deine Erläuterung, ich glaub, jetzt habe ich das soweit verstanden. Es ist also so, dass die Kids (egal wieviele) generell gleichberechtigt sind und alles andere ja nach Fall entschieden werden muss...
Noch mal was Grundsätzliches: der Begriff "Erstkinder" sollte in keinem Fall irgendwie abwertend oder negativ gemeint sein... ich hatte ihn nur im Post der Einfachheit halber genutzt... "Zweitfrau" ist ja auch einfacher geschrieben und es verstehen alle als "neue Ehefrau des geschiedenen Mannes" oder so...

Viele Grüße,
Jenny


AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2004 17:54