Hallo, ich bin seit 5 Jahren geschieden und bezahle den Unterhalt für meine 2 Kinder ans Jugendamt, der Vorschuß läuft ende des Jahres aus.
Jetzt habe ich einen Brief vom Anwalt meiner Ex-Frau bekommen, drin steht das Sie mehr Unterhalt will.
Das ich für meine beiden Kinder mehr bezahlen muss war mir klar, aber jetzt will Sie auch noch Geld von mir 360,24 € monatlich.
Sie lebt zurzeit vom Sozialamt und geht aber auch Arbeiten, musste Sie seitens Sozialamt.
Die Kinder sind 6 und 10 Jahre alt, also könnte Sie auch wieder jeden Tag arbeiten gehen aber Sie ist sehr faul wie Sie selber sagt.
Meine frage, muss ich für Sie auch Unterhalt bezahlen :question:
Hallo Peter,
zunächst ein herzliches Willkommen bei Vatersein.
Ohne die genauen Umstände Deines Falles zu kennen, denke ich mal, dass Du in den sauren Apfel wirst beissen müssen. Wenn Deine Kinder erst 6 und 10 Jahre alt sind, muss Deine Ex-Frau nicht arbeiten gehen. Wenn Du sehr viel Glück hast, wird man Deiner Exe eine geringfügige Beschäftigung zumuten wenn das Jüngste 8 Jahre alt ist. Bevor die Jüngste nicht 12 Jahre ist, wird an eine gereglte (Halbtags-)Arbeit bei ihr wohl kaum zu denken sein. Dann gibt es natürlich die Schwierigkeiten als alleinerziehende Mutter wieder einen Job zu bekommen, und und und ... Allerdings hängt natürlich auch vieles von Deiner Einkommenssituation ab, denn ca. 840,-€ sollten Dir in der Regel schon noch verbleiben.
Gruß Uli
Moin,
die Frage, die sich dann zuerst stellt, ist, wenn bereits vor 5 Jahren die Scheidung durchgeführt wurde, inwiefern dort ein Unterhaltsanspruch tituliert ist. Sollte dort einer drin sein, und nach 5 Jahren erst eingefordert werden, gehen die meisten Gerichte inzwischen von Verwirkung aus. Sollte der aus Zahlungsunfähigkeit nicht geleistet worden sein, ist zu prüfen, inwiefern dort ein Unterhaltsanspruch bedient werden kann.
Ist keiner drin, folgt das den üblichen Regeln der Unterhaltsfeststellung, sprich: die Einkommen müssen nachgewiesen werden, danach wird der Unterhalt festgesetzt. Da sie aber von Sozialhilfe lebt, bringt auch ein tatsächlich festgestellter Unterhaltsanspruch nichts, da dieser mit der Sozialhilfe verrechnet wird.
Gruß, Xe
