Hallo zusammen,
ich habe mich jetzt einwenig durchs Forum gelesen und wollte fragen ob ich die Punkte bezüglich unterhalt richtig verstanden habe. Mein konkreter Fall: Ich werde Vater, nichtehelich, Mutter ist arbeitslos, gehe selber noch nicht arbeiten schreibe gerade mein Examen (gehe wahrscheinlich in 2-3 Monaten arbeiten)
1) Ich muss 4Monate vor und 3 Jahre nach der Geburt BU zahlen, falls die Mutter 3 Monate nach der Geburt nicht arbeiten gehen sollte.
2) Der BU richtet sich nach dem Gehalt und wird vom Amt oder Anwahlt berechnet? Bsp: Nettoverdienst 2000Euro wie hoch ist ca.! der BU?
3) verstehe ich das richtig das ich nur BU zahlen muss wenn die Mutter sozialleistungen vom Amt bezieht? und ansonsten sich das Amt das Geld dann von mir wiederholt?
habe ich was vergessen?
Vielen Dank
Hallo!
BU kannst Du nur bezahlen wenn Du dazu finanziell in der Lage bist. Vorrang hat erstmal der Kindesunterhalt.
Berechnet wird es anhand Deines Verdienstes, Dir muß ein Selbstbehalt bleiben dann wird erst das Kind berechnet (meist nach der Düsseldorfer Tabelle) und wenn dann noch was bleibt kann die KM evtl mit einem BU rechnen.
Die Sozialleistungen haben nichts damit zu tun. Wenn Sie keine Sozialleistungen bezieht müßtest Du genauso zahlen, wenn Du dazu finaziell in der lage bist. Früher beim Sozialamt war es so das dann der KV angeschgrieben wurde bezüglich offenlegung seiner finaziellen Verhältnisse. wie es jetzt ist weiß ich leider nicht. Evtl hat noch jemand anderes hier einen Tip dazu.
Ich habe zB damals nichts bekommen an BU da die kinder vorrang hatten, so mit mußte der KV auch nichts bezahlen und das Amt war weiterhin zuständig für mich. Hätte er gezahlt hätte ich damals keine Sozi bekommen bzw nur evtl teilweise.
Zu zahlen wäre BU 4 Monate vor Geburt bis max 3 Jahre nach Geburt.
Gruß Teufelchen
jo, grundsätzlich BU nur dann, wenn entweder die Mutter oder, bei Bezug von Sozialleistungen, das Amt tätig wird.
Bei Berechnung des KU musst Du noch darauf achten, dass i.d.R. bei nur einem unterhaltspflichtigen Kind der Tabellensatz 2 Stufen weiter darüber herangezogen wird.
Die Ermittlung des BU sieht in groben Zügen so aus:
Bezüge abzgl. Werbungskosten (ggf. 5%-Pauschale) abzgl. berücksichtigungsfähiger Schulden (soweit angemessen) abzgl. Altersvorsorge (soweit angemessen) abzgl. KU lt. DT. Was bleibt wird mit 3/7 multipliziert, der Unterhalt wird dann zusammen mit dem KU von den ermittelten Einkünften abgezogen. Sollte der SB unterschritten werden (bei nichtehelichen Kindern derzeit ca. 1000 Euro) so tritt der Mangelfall ein und der Unterhalt wird entsprechend gekürzt. Im Einzelnen s. unterhaltsrechliche Leitlinien (hier auf der Seite links unter "Aufsätze / Urteile")
Wenn ich mich irren sollte oder was vergessen habe bitte korrigieren
Gruß,
slave
¡No Pasarán!
Kleine Korrektur:
Der BGH hat geurteilt, dass der SB des einer nicht verheirateten Mutter zu Unterhalt Verpflichteten dem einer verheirateten Mutter gleichgestellt ist (>hier<).
In Ergänzung auch noch das Urteil des BGH zum Unterhaltsbedarf nicht verheirateter Mütter (>hier<).
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Diesen Ansatz hat der Senat nicht gebilligt, sondern einen Selbstbehalt befürwortet, der vom Tatrichter im Regelfall mit einem Betrag zwischen dem notwendigen und dem angemessenen Selbstbehalt zu bemessen sein wird.
notwendiger SB (ab 01.07.): 890 Euro
angemessener SB (ab 01.07.): 1100 Euro
dazwischen 1000 Euro - wird auch so in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien angesetzt, z.B. OLG Nürnberg:
21.3.2 Gegenüber Anspruchsberechtigten nach § 1615 l BGB ist der Selbstbehalt in der Regel mit einem Betrag zu bemessen, der zwischen dem angemessenen Selbstbehalt des Volljährigen nach § 1603 I BGB und dem notwendigen Selbstbehalt nach § 1603 II BGB liegt (BGH FamRZ 2005, 304), in der Regel mit 1000 Euro.
danach bin ich jetzt gegangen...
Aber s. oben: alles Entscheidungssache des Richters - und da bin ich vielleicht zu optimistisch :exclam:
Grüße,
slave
¡No Pasarán!
