Muss Vater für weit...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Muss Vater für weiterführende Schule teils mitzahlen?

 
 nmcs
(@nmcs)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

Ich hätte folgende Frage. Meine Eltern sind seit April 2004 getrennt und seit Juli diesen Jahres endgültig geschieden (mein Herr Vater hatte sich nicht um die Formalitäten gekümmert). Seit diesem April 2004 zahlt er auch das Kindergeld (284 €, wurde aber letztes Jahr Juli auf 291 gesetzlich heraufgesetzt, was wir aber nicht wussten).

ich besuche derzeit eine 2-stufige Wirtschaftsschule (geht 2 Jahre). Anfangs hatte er freiwillig (!) und mit einverständnis das ich diese Schule besuchen darf, das Schulgeld bezahlt (165 €). Nun, nachdem kein Kontakt mehr zwischen meiner Mutter und meinem Vater besteht, hatte er die Zahlung für die Schule ohne Angabe von Gründen eingestellt.

Darf er einfach die Zahlung einstellen? Es besteht auch ein Sorgerecht für beide Parteien.

Vielen Dank im Voraus!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2006 16:10
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

und herzlich willkommen!

Ich vermute einmal stark, dass Du den Unterhalt meinst und nicht das Kindergeld.

Die Frage lautet auch, wie alt bist Du? Und wurde der Unterhalt ausgeurteilt (Titel?)?

Meine persönliche Frage wäre dann noch, wie steht es um Dein Verhältnis zum "Herrn Vater"!

Wenn das Schulggeld nicht bestandteil eines Sonderbedarfes ist und es keine schriftliche Fixierung hierüber existiert, kann er sehr wohl diese Zahlung einstellen. Wenn mein Kind dann noch parteibezogen vom "Herrn Vater" sprechen würde, würde ich auch alle Vergüsntigungen einstellen. Aufgrund Deiner drei Absätze nehme ich einmal ein gespaltenes Verhältnis an!

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2006 16:17
 nmcs
(@nmcs)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

Danke für Deine Nachricht!
Richtig, meine den Unterhalt. Also ich bin derzeit 17 Jahre alt. Kurze Anmerkung bzgl. "Herrn Vater": Seit Mai ungefähr war kein wirklicher Kontakt mehr vorhanden, er hatte aber schon zuvor (!), wie noch alles ok war, das Geld eingestellt. Aber wie würdest Du von Deinem "Vater" reden, wenn er Deine Mutter im extremen Maße terrorisiert (20-30 Anrufe pro Tag) und dazu einen sehr hohen Sachschaden verursacht, da er das Auto komplett zerkratzt und eingetreten hat und noch einige Dinge mehr...?

Aber gut, tut eigentlich nichts wirklich zur Sache. Also das Jugendamt hatte sich damals darum gekümmert, bzgl. des Unterhaltes (284 €).

Achja, habe gerade eben mit den Jugendamt telefoniert, mit dem Sachbearbeiter, der sich um unseren Sachfall gekümmert hat. Er hat gesagt, das er nicht einfach so, aus heiterem Himmel das Geld einstellen darf. Voraussetzung dafür ist, das er nicht gezwungen wurde, das Geld zu bezahlen. Dazu muss auch Voraussetzung sein, das er mit dem Besuch der Schule einverstanden war/ist.

MfG


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2006 16:26
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

Du solltest Dich aus den querellen einer Eltern heraushalten. Ich kann zwar nur vermuten, aber vielleicht stimmt ja auch nicht immer alles.

Warum ist der Kontakt eingestellt worden? Weil Du es wolltest?

Immer daran denken, dass alle Behauptungen (ob wahr oder unwahr) auch beweisbar sein sollten.
Ich denke, wenn Du einen vernünftigen Kontakt zu Deinem Vater aufbauen kannst, wird er Dir auch helfen. Vielleicht steckt ja doch mehr dahinter?

Und halt Dich aus den streitereien Deiner Eltern heraus und lass Dich instrumentalisieren.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2006 16:32
 nmcs
(@nmcs)
Schon was gesagt Registriert

Generell magst Du recht haben, dass man sich raushalten soll....ABER: Man soll sich raushalten, wenn der die Mutter terrorisiert wird (es liegen Beweise vor, Fangschaltung von Seiten der Telekom) ? Wegen dem Auto: Wir waren zu dem Zeitpunkt im einen Fitnessstudio. Gegen 19.30 Uhr habe ich zu diesem Abend auf den Parkplatz aus dem Gebäude auf unser Auto sehen können. Aufeinmal sehe ich das Auto von meinem Vater (obwohl eine richterliche Verfügung vorliegt, das er sie nicht nähern darf). Und für mich ist das eine eindeutige Sache. Er war, nachdem er das Auto meiner Mutter gesehen hatte, nach 2 Minuten wieder weg....seltsam...und er wird höchstwahrscheinlich 1-2 Stunden später, wie es dunkel war nochmal gekommen sein, um dies zu machen....das war kein Jugendstreich.

Weiterhin wird sie auch von ihm verfolgt. Und dann soll man sich als Sohn raushalten, und mit ihm einen guten Kontakt pflegen? Also ich weiß ja nicht so ganz...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2006 16:39
(@mundwelle)
Zeigt sich öfters Registriert

Letztlich bist du Sohn und Kind von beiden, sowohl von deiner Mutter als auch von deinem Vater.

Ich finde das hier sehr schön aufgezeigt wird, wie ein "Kind" partei ergreift. Oder nicht?!?

Denn was deine mutter für hick hack mit deinem vater hat, sollte dir "egal" sein.
das müssen die beiden ganz allein unter sich ausmachen.

denn bitte was hast du davon , dich da einzumischen ??? du kannst deine mutter weder vor deinem vater beschützen , noch kannst du deinem vater drohen, geschweige denn sagen, wie die welt sich dreht.
die beiden sind erwachsen. und wenn die meinen, sie müssen das so hand haben, dann ist das ihr bier. jedoch nicht deines.
du hast weder für deine mum verantwortung zu tragen, noch für deinen vater.

ich wäre an deiner stelle vorsichtig mit äusserungen, die deinem vater negativ ausgelegt werden können, denn wahrhaft ein zeuge der tat bist du nicht.
du stehst dummerweise "dazwischen".

ich weiß wovon ich rede, ich kenne das und war selbst ein kind solcher eltern 🙂


AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2006 16:53
 nmcs
(@nmcs)
Schon was gesagt Registriert

Eins muss man aber ganz klar dazu sagen: Alle Vorfälle kommen von ihm. Meine Mutter (inklusive ich) möchten unsere Ruhe und meine Mutter lässt sich nicht auf sein Niveau herab. Wenn das so wäre, könnte ich euch absolut verstehen.

Weiterhin muss ich aber dazu sagen, dass er mich selbst aber genauso auch schonmals bzw. mehrmals beleidigt hat.

Auch wenn ich mit meinem Vater nichts zutun haben möchte, ist es dennoch mein Vater, das ist klar.

Aber mal zurück zum eigentlichen Thema. Wenn beide (!) das Sorgerecht haben und er von dem Schulbesuch meinerseits weiß, kann er sich doch nicht einfach davon ausschließen sich an den Kosten zu beteiligen, oder? Auch dadurch gesehen, das er anfangs auch das Geld bezahlt hat? Es heißt nicht, das er alles bezahlen soll, sondern einen Teil.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2006 16:59
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi nmcs,

ruf Deinen Vater an, verabrede Dich mit ihm an einem neutralen Ort auf einen Kaffee und schildere ihm Deine Situation - sprich mit ihm über Deinen Kindesunterhalt (Du bist noch nicht volljährig).

So kannst Du `mal Stärke beweisen !!

LG Jochen


Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2006 17:00
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also mal kurz zurück zum KU.

Ob er ursprünglich mit dem Schulbesuch einverstanden war oder nicht spielt eine untergeordnete Rolle.

Zu prüfen ist die Verpflichtung diese Kosten zu übernehmen und auch, ob er diese Kosten tragen kann ohne seinen Selbstbehalt zu unterschreiten. Hast du danach mal gefragt?

Also deinem Vater müssen 890 Euro bleiben. Es wurde eine KU festgelgt, schau mal nach welcher Stufe der DDT er entspricht. Ist es über Stufe 6, dann fällt eh kein Sonderbedarf an, ist es darunter muß geprüft werden ,ob der Vater über den KU hinaus noch Sonderzahlungen leisten kann. So einfach oder kompliziert ist das.

Ab deinem 18. Geburtstag wären dann eh beide Etlernteil in der Plficht Unterhalt zu zahlöen und es muß neu berechnet werden.

Noch ein Rat am Rande: Für den KU ist es auch notwendig, das du z.b. darlegst (bzw. jetzt noch deine Mutter) das du bedürftig bsit. Das geht z.B. über die Bescheinigung des Schulbesuches und über Zeugnisse. Auch als Kind kann man übrigens seinen Anspruch auf Unterhalt verwirken, z.B. durch Verweigerung des Umgangs oder dadurch das man gegen den Vater hetzt oderihn überall schlecht macht. Auch darüber solltest du mal ganz kurz nachdenken. Denn bei allem Verständnis für deine Parteinahme. Es sind beide deine Etlern und am scheitern einer beziehung sind auch immer beide Eheleute beteiligt, wenn auch mit verschieden Anteilen...

Liebgemeinte Grüße Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2006 17:13