Stichtag 18. Geburt...
 
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Stichtag 18. Geburtstag?

 
(@sixpack)
Schon was gesagt Registriert

Moin zusammen,

meine Tochter wird Anfang nächsten Jahres volljährig. Beide Elternteile werden dann barunterhaltspflichtig.

Da der monatliche Kindesunterhalt ja im voraus zu zahlen ist, habe ich folgende Frage:

Angenommen der 18.Geburtstag fällt auf den 15. Januar 2010.

Zahle ich dann in diesem Monat anteilig bis zum 15. den bisherigen KU-Betrag und ab 16. anteilig den neuen oder habe ich noch für den ganzen Monat Januar den alten Betrag zu zahlen?

Gruss
sixpack


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.12.2009 15:10
(@ralfk)
Zeigt sich öfters Registriert

Frohe Weihnachten erstmal,

soweit ich weiss werden Unterhaltszahlungen immer bis spätestens zum 03. jeden Monats fällig.

Eine Unterhaltszahlung am 03.01. wäre dann für den "Januar"...............usw.

Weihnachtliche Grüße

Ralf


AntwortZitat
Geschrieben : 25.12.2009 15:55
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo sixpack,

weiß ich leider nicht so genau (ich selbst habe dieses "Problem" erst in fünfeinhalb Jahren), aber viel wichtiger als der Differenzbetrag für diesen halben Monat ist die Frage, auf welches Konto du den Unterhalt zukünftig überweist: Entweder direkt auf das Konto deiner Tochter, oder deine Tochter unterschreibt dir, dass du weiterhin auf das Konto der KM überweisen sollst. Alles andere kann böse enden ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.12.2009 16:46
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

da der Unterhalt jeweils im Voraus zu zahlen ist, gilt für den Monat, in dem der Berechtigte volljährig wird, noch der Minderjährigen-Unterhalt. Der Gesetzgeber hat dies zwar nicht ausdrücklich so festgelegt, aber eben auch keinen gegenteiligen Sachverhalt für "anteilige Unterhaltszahlungen" formuliert. Die Verpflichtung zur Zahlung des vollen Unterhalts für den laufenden Monat gilt übrigens auch dann, wenn der Unterhaltsberechtigte im Verlauf des Monats stirbt.

Gesetzestext >>>HIER<<<

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.12.2009 17:02
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

oder deine Tochter unterschreibt dir, dass du weiterhin auf das Konto der KM überweisen sollst. Alles andere kann böse enden ...

das ist ein wichtiger Hinweis von Malachit, aber lass es dir erst ab Datum ihrer Volljährigkeit (Geburtstag) unterschreiben, damit es auch gültig ist.

ligr ginnie


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 25.12.2009 17:49
(@sixpack)
Schon was gesagt Registriert

@all

besten Dank für die schnellen und kompetenten Antworten,...Frage beantwortet :thumbup:

Frohe Weihnachten (...für mich leider die ödesten Tage im Jahr)


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.12.2009 18:00