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Mal ne ganz andere Frage zwecks Unterhalt

 
(@michael1969)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute,
wollte Euch mal bei folgender Geschichte um Rat fragen.
Meine neue Lebensgfährtin war von 1996 bis 1999 verheiratet, aus dieser Ehe hat sie ein Kind. Dieses Kind lebte bis 2006 bei der Mutter und weil die Mutter dann umzog,wollte das Kind zum Vater weil der im gleichen Ort wohnte und das Mädchen nicht die Schule wechseln und Ihre Freunde verlieren wollte.
Die Mutter verzichtete in der Zeit von 1999 bis 2006 auf Ehegattenunterhalt (ja, das gibts wirklich, wünschte bei mir wäre es auch so) da Ihr Exmann zu dieser Zeit arbeitslos war. Auch kam der Unterhalt für das Kind nur sehr unregelmäßig und so gut wie nie der volle Monatliche Betrag, Er zahlte ihn immer in bar aus, das was er gerade halt so übrig hatte. Ihm ging es da zu dieser Zeit anscheinend sehr schlecht, keine Arbeit, kein Geld und meine Lebensgfährtin war noch so nett ( oder auch so dumm) und hat Ihn in der Zeit von 2000 bis 2002 auch noch durchgefüttert und das mit ihrem wenigen Geld das Sie selber verdiente ( hat nebenher nur als Putzfrau gearbeitet). Als dann 2006 die Tochter zum Vater zog, Ihm ging es beruflich wieder sehr gut und er hatte auch gerade geheiratet, zahlte auch die Mutter keinen Unterhalt für die Tochter, war mündlich so ausgemacht.
Nun flatterte letzte Woche ein Brief vom Jugendamt ins Haus das meine Lebensgfährtin Unterhalt zahlen sollte, da Sie ja jetzt wieder arbeitet ( Sie hat im Febr. diesen Jahres als Pflegehilfskraft, 60% in einem Altersheim angefangen. Sie verdient ca. 1050 Euro netto, hat aber noch ein uneheliches Kind, 6 Jahre alt) Nun ist meine Frage, können die da überhaupt was holen? Kann meine Lebensgfährtin eine Nachzahlung fordern weil er ja nie bzw. unregelmäßig gezahlt hat?
Den ganzen Salat haben wir nur weil das Kind (ist halt grad in der Pupertät) sich weigert zu der Ehefrau des Exmannes Mama zu sagen (ja, Ihr lest richtig!!!) Die spuckt Gift und Galle und ist eifersüchtig auf die echte Mama und das obwohl die (Lebensgfährtin) noch nie was von Ihr wissen wollte oder über sie gesagt hat.
Über einen Rat von Euch wäre ich dankbar.

Mit lieben Weihnachtsgrüssen,
Michael


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.12.2009 15:59
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Michael,

also, nachfordern kann sie nichts. Auf Kindesunterhalt hätte nicht verzichtet werden dürfen, aber wenn er arbetislos war, ist fraglich, ob er überhaupt leistungsfähig gewesen wäre. Da der KU ein Anspruch des Kindes ist, wird er von dem Elternteil "beansprucht" bei dem das Kind lebt. Sogar wen nes einen Titel gegeben hätte und dadurch Schulden aufgelaufen wären, würden diese heute nicht der Mutter zustehen, sondern dem Kind und somit würde dann der Vater an sich zahlen müssen, weil das Kind bei ihm lebt.

Nun zum zweiten Punkt. Dem Kind steht KU zu, das ist hoffentlich unbestritten. Man kann auch nicht argumentieren, das man ja früher auch  verzichtet hat oder das ja nun noch ein neues Kind da ist oder das der KV ja nun genug verdient. Er müßte das 2-3-fache an Einkommen haben, damit evtl. kein KU mehr von Seiten der KM fällig wäre.
Grundsätzlich müßte sie, je nach Leistungsfähigkeit den Midnestunterhalt bezahlen. Bei KM wird das aber meist weniger hart verfolgt als bei Vätern. Also erstmal die gewünschte Auskunft erteilen und sehen ,was das JA sagt.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.12.2009 16:17