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Schwankendes Einkommen

 
(@root66)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich wurde im Dezember als Selbständiger auf Unterhalts-Zahlungsfähigkeit geprüft. In 2009 habe ich auf den Monat runtergerechnet 1400 Euro Brutto gehabt. Meine Krankenversicherung kostet ca. 230 Euro pro Monat. Steuern (SKl.1) sind noch nicht abgezogen.

Ich wurde als zahlungsfähig eingestuft und ich soll den Mindestsatz rückwirkend ab Dezember zahlen.

Das Problem ist, daß ich selbständig bin und mein Einkommen stark schwankt. Im Moment läuft es nicht so gut, seit 1. Dezember habe ich 2300 Euro verdient (monatlich 766,66 Eur brutto), seit 1. Oktober 3200 Euro (monatlich 640 Euro brutto).

Meine Frage ist jetzt, ist es korrekt, daß sie mich anhand eines ganzen Jahres einschätzen, obwohl ich momentan schlecht verdiene und monatlich 640 Euro brutto habe?

VG,
root66


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2010 17:25
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

es wird immer von durchschnittlichen Jahres-Einkommen ausgegangen. In besseren Zeiten musst du für schlechtere Zeiten Rücklagen bilden.

Ich wurde als zahlungsfähig eingestuft und ich soll den Mindestsatz rückwirkend ab Dezember zahlen.

Die Keule "Fiktives Einkommen" hat dich also voll erwischt. Schöner Mist.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2010 18:40
(@root66)
Schon was gesagt Registriert

Moin,

es wird immer von durchschnittlichen Jahres-Einkommen ausgegangen. In besseren Zeiten musst du für schlechtere Zeiten Rücklagen bilden.
Die Keule "Fiktives Einkommen" hat dich also voll erwischt. Schöner Mist.

DeepThought

Ich kann jetzt aber nicht absehen, wielange die "schlechte Zeit" anhält. Und Rücklagen zu schaffen ist mit 1400 euro brutto nicht gerade einfach, wenn die jetzt auch noch rückwirkend Geld haben wollen.

Wenn ich jetzt anfange, direkt an die KM zu zahlen und dann merke, daß es schlecht läuft und ich unter dem Selbstbehalt liege, was passiert dann? Wenn ich nicht mehr fähig bin, zu zahlen, dann kriegt die KM (lebt von ALG2) das Geld erstmal nicht vom Amt (Unterhalt wird natürlich angerechnet) und es fehlt an allen Ecken und Kanten.

Es wäre besser, wenn ich nicht an den Vorjahren eingeschätzt würde, sondern z.B. pro Quartal nachweisen kann, wieviel ich verdient habe und dann den entsprechenden Unterhaltsteil überweise. Habe ich nichts verdient, springt das Amt ein, damit der KM und dem Kind nicht plötzlich das Geld fehlt.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2010 19:00
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin root,

ganz so einfach ist es nicht; "das Amt" hat nicht die Aufgabe, die Risiken Deiner Selbständigkeit mit Hilfe von Steuergeldern abzufedern. Du hast als Unterhaltspflichtiger vielmehr alles Erdenkliche zu unternehmen, um zumindest den Mindestunterhalt für Dein Kind sicherzustellen. Notfalls auch unter Aufgabe Deiner Selbständigkeit und Aufnahme einer unselbständigen Beschäftigung; ggf. sogar in Verbindung mit einem Wohnortwechsel. Da man niemanden körperlich zu Jobsuche und Umzug zwingen kann, tut man es eben mit der Keule "fiktives Einkommen".

Grundsätzlich wird bei Selbständigen meist der Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre zur Einkommensermittlung herangezogen; es bringt also nichts, lieber quartalsweise berechnet werden zu wollen. Zum einen wäre das ein Haufen zusätzlicher Arbeit; zum anderen würden viele Unterhaltspflichtige dann die lukrativen Quartale leicht "vergessen".

Du selbst musst entscheiden, ob Du Dir Deine Selbständigkeit als Unterhaltspflichtiger überhaupt leisten kannst; ansonsten tun es andere.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2010 19:40
(@root66)
Schon was gesagt Registriert

ganz so einfach ist es nicht; "das Amt" hat nicht die Aufgabe, die Risiken Deiner Selbständigkeit mit Hilfe von Steuergeldern abzufedern.

Es hat aber die Aufgabe der von ALG2 lebenden KM unter die Arme zu greifen und wenn ich nicht zahlen kann, weil das Konto leer ist, dann dauert es mindestens einen Monat, bis das Amt wieder einspringt. Dann muß ich denen wieder erklären, warum ich kein Geld habe, die KM muß wieder Unterhaltsvorschuss beantragen, das Jugendamt meldet sich bei mir, ich einige mich mit denen auf Übernahme des UVS. Das reicht der ARGE dann wieder nicht und es geht wieder alles von vorne los.

Grundsätzlich wird bei Selbständigen meist der Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre zur Einkommensermittlung herangezogen

Gibt es darüber ein Gesetz, daß der Durchschnitt von 3 Jahren als Basis gilt? Das würde ja mit dem Selbstbehalt kollidieren, wenn es einen Umsatzeinbruch gibt und ich mehr abgeben muß, als ich habe.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2010 19:55
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin root,

ganz so einfach ist es nicht; es werden auch nicht für jeden Fall eigene Gesetze erlassen. Ggf. wird ein Unterhaltstitel erwirkt, und der steht dann erst einmal wie eine Burg und ist zu bedienen. Eine monatliche Vorlage Deiner Einkommensunterlagen samt anschliessender Berechnung einer Unterhaltssumme ist nicht vorgesehen.

Der Selbstbehalt ist im übrigen keine "heilige Kuh", auf die in jedem Fall Rücksicht genommen werden müsste. Bei der Zurechnung fiktiven Einkommens kann er ganz leicht unterschritten werden; ebenso bei eventuellen Pfändungsmassnahmen auf der Basis eines Unterhaltstitels. Hier können dann auch Sachwerte wie Auto, PC etc. gepfändet werden.

Über die 3-Jahres-Regelung bei der Einkommensberechnung von Selbständigen gibt es m.W. keinen eigenen Paragraphen; sehr wohl aber eine "gefestigte Rechtsprechung", die dann zur Anwendung kommt.

In Summe: Stell Dich mal einen Meter neben Dich und befasse Dich mit den Dingen, die Du möglich machen kannst - und nicht damit, was für Dich alles nicht möglich sein soll (oder was stattdessen andere tun sollen).

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2010 20:07
(@root66)
Schon was gesagt Registriert

In Summe: Stell Dich mal einen Meter neben Dich und befasse Dich mit den Dingen, die Du möglich machen kannst - und nicht damit, was für Dich alles nicht möglich sein soll (oder was stattdessen andere tun sollen).

Möglich sind für mich im Moment die 133 Euro, die das Jugendamt fordert. Vorher habe ich auch gut 150 Euro pro Monat in Sachleistungen (Essen/Trinken/Windeln,Sonderanschaffungen) für den Kleinen ausgegeben.

Alles darüber hinaus, wird hart. Wie gesagt, ich habe momentan ca. 400 Euro Netto pro Monat.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2010 20:19