Hallo zusammen,
könnte mir bitte jemand erklären wie ich das nun verstehen soll und was nun Gültigkeit hat. Das hier sind die neuen Leitlinien von
2010: 11.1 Die Tabellensätze enthalten keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Solche zusätzlich aufzubringenden Beiträge sind vorweg vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abzuziehen. Also Netto - PV des Kindes =
Ergebnis Unterhalt in Düsseldorfer Tabelle
Nun steht aber in einem Uteil: Nach dem Urteil des OLG Koblenz vom 19.01.2010 - Die Kosten der privaten Krankenversicherung sind dann zusätzlich zu den Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen. Also Netto = ergebnis Düsseldorfer Tabelle plus PV des Kindes.
Danke im voraus
Hi Tinnitus
In den URL des OLG Koblenz steht nur:
11.1. In den Unterhaltsbeträgen sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht enthalten.
Mehr nicht. Den zweiten von Dir zitierten Satz enthalten sie nicht. Um genaues zu erfahren musst Du Dir die URL des OLG's am Wohnsitz des Kindes ansehen. Die einzelnen OLG's handhaben es halt etwas unterschiedlich.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
hallo Oldie,
habe mir die OLG von München herausgesucht: da steht...
11.1 Die Tabellensätze der Düsseldorfer Tabelle enthalten keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
für das Kind, wenn dieses nicht in einer gesetzlichen Familienversicherung mitversichert ist. Das
Nettoeinkommen des Verpflichteten ist um solche zusätzlich zu zahlenden Versicherungskosten zu
bereinigen.
Heißt also im Klartext, man ist berechtigt vom Netto die Kosten für die Private KV des Kindes abzuziehen, oder sehe ich das falsch.
Ich bin privatversichert, meine Tochter ebenfalls mit mir.
Lg Tinnitus
Hi
Wenn das OLG München das für Deine Tochter zuständige OLG ist - ja. Es gibt viele OLG's, die eine Bereinigung des EK um die Kranken- und Pflegekostenbeiträge für die Kinder vorsehen und erst danach den KU bestimmen. Das OLG Koblenz führt hier einen ziemlich einsamen Kampf.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin tinnitus,
um mal noch einen anderen Aspekt in den Ring zu werfen: Wie ist die Mutter des Kindes krankenversichert? Falls sie in der GKV ist, kann das Kind dort kostenfrei mitversichert werden. Die Annahme, dass Kinder immer beim besser verdienenden Elternteil mitversichert sein müssen, trifft nach Scheidungen nicht zu.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
danke für eine weitere Überlegung.
die Mutter ist in der gesetzlichen KV. Es ist jedoch so, wenn das Kind bei der Mutter mitversichert wird, steigt ja gleich wieder das Netto und man rutscht in die nächste "Abrechnungsrunde",
so das man hier "eigentlich" wieder für die "Mutter" mehr zahlen muß. Mit der Lösung das, das Kind in der PV bleibt, hat es wenigstens bessere Leistungen. Aber durchrechnen kann man Deinen Vorschlag allemal.
Danke
Lg Tinnitus
Moin tinnitus,
beim Kindesunterhalt macht der Unterschied zwischen zwei Einkommensgruppen vielleicht 20 EUR aus; das sollte man also nicht überbewerten. Beim EU kommt es auf die Beträge an; vielleicht stellst Du mal konkrete Zahlen ein (Dein Netto, ihr Netto, Alter des Kindes etc.); dann können die Cracks rechnen.
Pi mal Daumen würde ich jedoch sagen: Sich eine PKV für's Kind ans Bein zu binden, damit die Ex weniger Geld bekommt, ist eher ein schlechtes Geschäft.
Grüssles
Martin
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Hi Martin,
ich bezahle lt. Düsseldorfer Tabelle 2010.. 345€ für mein Kind. Mutter meiner Tochter (9 Jahre) verdient ca. 1300€ monatl.
muß hier keinen unterhalt für die mutter meines kindes bezahlen.
deine ausführungen überzeugen mich, wenn man ca. 200 euro an pv für mein kind mit einbezieht.
für diesem schritt muß ja erst noch die scheidung durch
gruß tinnitus
Moin tinnitus,
deine ausführungen überzeugen mich, wenn man ca. 200 euro an pv für mein kind mit einbezieht.
ich finde in der DDT 2010 keinen Zahlbetrag von 345, der sich ergibt, wenn man das halbe Kindergeld abzieht; da solltest Du vielleicht nochmal genauer schauen.
In jedem Fall rutscht man mit einem Mehreinkommen von 200 EUR maximal eine Stufe nach oben; das bedeutet 20 bis 25 mehr im Monat. Kein schlechtes Geschäft.
Ob das Recht zur freien Wahl der Krankenversicherung erst mit der Scheidung oder bereits mit der Trennung besteht, kann ich nicht sicher beantworten. In jedem Fall gibt es bei einem "normal gesunden" Kind keinen Grund, es wegen "besserer Leistungen" privat zu versichern; es sei denn, man schwimmt im Geld oder braucht als Elternteil das Gefühl, beim Doc schneller dranzukommen.
Grüssles
Martin
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Hallo Martin,
ich bin von der 1. Spalte ausgegangen.
Also 437€ - 92€ ergeben 345€
5.) 2.701 - 3.100 381 437 512 586 120 1.300
Zahlbetrag 1. u 2. Kind289 345 420 402 120 1.300
oder mache ich hier etwas falsch?
Gruß
Tinnitus
sorry, Du hast recht. Ich hatte aus alter Gewohnheit noch das "alte" Kindergeld im Hinterkopf
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