Hallo,
bin momentan wieder etwas am Boden. Noch Frau gibt einfach keine Ruhe und streitet um jeden Mist.
Mein Ziel ist es, daß die Mutter meiner Kinder keinen Unterhalt von mir bekommt.
Ich bin selbständig, zahle 105 % für die Kinder 3 und 6 Jahre. TU wird momentan vom Gericht geklärt.
Werde jetzt meine Einnahmen auf meinen Selbstbehalt runterfahren.
Liege ich da richtig, daß meine Frau nichts mehr für sich fordern kann ?
Wenn ich dran denke, was ich meiner Frau angeboten habe und sie dieses Angebot ausgeschlagen hat, wird mir schlecht. Zum Glück hat sie es nicht angenommen. Wollte ihr mtl. 500 EUR plus Wohnung plus KU geben. Da sie aber den Hals nicht voll bekommt, geht das ganze jetzt vor Gericht.
Wie wird die Situation nach der Scheidung bewertet, wenn ich dann z.B. wieder mehr verdiene würde. ?
lg Michael
Moin,
wenn Du selbständig bist, wird üblicherweise Dein Durchschnittverdienst der letzten drei Jahre zugrunde gelegt. Ich glaube nicht, dass es da viel Sinn macht, die Einnahmen runterzufahren. Wie steht es denn mit ihrer Bedürftigkeit? Hat sie eine gute Ausbildung, einen aktuellen Job und kannst Du ihr unter die Arme greifen, was die Betreuung Deiner Kinder angeht, damit sie arbeiten kann?
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
so einfach wie Du Dir das vorstellst, ist das Ganze nicht. Die Basis für Unterhaltszahlungen ist nämlich nicht Dein momentanes Einkommen, sondern das eheprägende. Eine Rolle spielt auch die von Euch selbstgewählte Rollenverteilung während der Ehe: Wenn Ihr Euch auf ein Modell geeinigt hattet, das sinngemäss heisst "Männe verdient die Kohle und Weibi kümmert sich um Haus, Hof und Kinder", endet das nicht automatisch mit der Trennung. Und rein juristisch ist Deine Frau auch nicht verpflichtet, Deine (nach Deiner Ansicht) grosszügigen Angebote anzunehmen, wenn sie der Ansicht ist, dass da noch mehr zu holen sein wird. Das wäre höchstens ein Gebot des Anstandes - aber der ist nicht einklagbar.
Bei einer gerichtlichen Klärung werden Deine Einkünfte aus den vergangenen 3 Jahren herangezogen und ein monatlicher Durchschnitt errechnet, der dann die Basis für Deine TU- und EU-Zahlungen bildet. Solltest Du Dein Einkommen plötzlich reduzieren, schneidest Du Dir also ins eigene Fleisch, denn diese Kohle fehlt Dir und nicht ihr.
Weiterer Hinweis: Im Rahmen der Scheidung wird auch der Wert Deiner Selbständigkeit bewertet; die Hälfte Deiner Firma gehört Deiner Frau (sofern Ihr per Ehevertrag o. ä. nichts anderes vereinbart habt). Es macht also wenig Sinn, jetzt mit dem Fuss aufzustampfen und zu sagen "die war böse, die kriegt nix!" Viel sinnvoller ist geschicktes Verhandeln und mit dem Ziel einer Scheidungsfolgenvereinbarung, mit der beide leben können. Vielleicht stellt Du mal ein paar Zahlen ein; dann können wir mal grob rechnen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
den Wert meiner Firma ( Einzelfirma ) sehe ich nicht so problematisch. Auch die Bewertung der letzten drei Jahre sehe ich nicht so dramatisch, dies kann ich eh nicht mehr ändern, zumal mir die Finanzkrise auch ziemlich übel mitgespielt hat.
Wenn ich also im Schnitt der letzten 3 Jahre ca. 1000 EUR unterhaltsrelevantes Einkommen hatte, kann mir doch niemand mehr was anhaben, oder ?
Bezüglich der Betreuung der Kinder ist es so, daß sie täglich eine Betreuung bis 16 Uhr haben. Ich habe die Kinder im wöchentlichen Wechsel von FR-SO und DO-FR mit Übernachtungen. Mache auch sonst Aktivitäten ausserhalb des geregelten Umgangs mit den Kindern z.B. Fußballträining.
Ich kann ja dem Richter auch anbieten, die Kinder öfters zu nehmen, damit sie noch etwas dazuverdienen kann, falls es bei ihr nicht reichen sollte.
lg Michael
Moin,
Wenn ich also im Schnitt der letzten 3 Jahre ca. 1000 EUR unterhaltsrelevantes Einkommen hatte, kann mir doch niemand mehr was anhaben, oder ?
das kommt auf den Vortrag Deiner Frau an. Und darauf, wie glaubhaft es ist, dass davon eine 4-köpfige Familie im Wesentlichen gelebt haben soll. An anderer Stelle schreibst Du, Du müsstest auch noch ein Haus finanzieren - das wird mit 1.000 EUR dann ziemlich schnell unglaubwürdig. Was die Firma wert ist, ermittelt im Zweifelsfall ein (kostenpflichtiger) Gutachter.
Mach Dich auf jeden Fall frei, dass die Bewertung ausschliesslich nach Deinen persönlichen Angaben und Schätzungen erfolgt. Dass Selbständige ihr Einkommen gerne dort hinrechnen, wo sie es haben möchten, ist den Familiengerichten bekannt. Auch Gegenanwälte zaubern oft ganz Erstaunliches aus dem Hut und fragen beispielsweise, wovon in der Vergangenheit Autos und Urlaube finanziert wurden, wenn angeblich das Geld immer so knapp war.
Grüssles
Martin
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Hallo Martin,
wie wir die letzten Jahre gelebt haben, sehe ich an meinen Kontoständen die entsprechend im Soll sind.
Nehmen wir doch einfach mal an, daß ich die nächsten Jahre auch nicht mehr als diese 1000 EUR unterhaltsrelevantes Einkommen habe, dann kann doch kein Richter von mir verlangen, unterhalt für meine Ex zu zahlen.
lg Michael
Moin,
Nehmen wir doch einfach mal an, daß ich die nächsten Jahre auch nicht mehr als diese 1000 EUR unterhaltsrelevantes Einkommen habe, dann kann doch kein Richter von mir verlangen, unterhalt für meine Ex zu zahlen.
was ein Richter "kann", entscheiden nicht wir hier in diesem Forum, sondern nur er selbst. Und was dann tatsächlich unterhaltsrelevant ist, kann sich erheblich von Deinen eigenen Einschätzungen unterscheiden. Ein paar dieser Möglichkeiten habe ich gestern >>>HIER<<< aufgelistet.
Dass eine 4-köpfige Familie in der Vergangenheit von 1.000 EUR gelebt und nebenbei noch ein Haus finanziert haben soll, wird Dir schon allein deshalb niemand abnehmen, weil ein solches Einkommen auch ohne eigene Immobilie deutlich unterhalb der Hartz4-Sätze liegt. Solange Du allerdings keine konkreten Angaben und Zahlen lieferst, sondern nur die, die für Dich scheinbar gut aussehen, ist das alles Kaffeesatz-Leserei; dann wird eben der Gegenanwalt für Dich rechnen.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hoi Martin,
danke nochmal. Ich werde mich einfach mal überraschen lassen was passiert. Die Details jetzt hier darzulegen wäre zu umfangreich. Nur eines sollte für den Richter klar sein, daß es nicht ging, sollte er an den angelaufenen Schulden sehen die sich während der EHE angehäuft haben und die ich jetzt natürlich alleine abtragen darf.
lg Michael und ein schönes WE euch allen noch
Hallo,
bin auch selbstständig. Hatte ebenfalls versucht, meiner Noch Ehefrau mehr anzubieten, als was ihr eigentlich zu steht. Sie hat es jedoch ausgeschlagen, weil sie dachte, es wäre vor Gericht mehr zu holen. "Ich könnte als Selbstständiger ja meine Einnahmen verschleiern und würde sie ja nur über´s Ohr hauen....." Sie dachte, ich hätte immer noch "Kohle ohne Ende", ohne jedoch meine monatl. Mehrausgaben und Anwalts-und Gerichtskosten zu berücksichtigen.
Tja, das Ende vom Lied: Wir hatten letztens die Gerichtsverhandlung bzgl. des Unterhalts und sie bekommt nur das, was sie eh schon bekommen hat. Den Mindestsatz an KU für unsere beiden 8 und 11jährigen Kinder und ich trage momentan noch die Kreditbelastungen, die auf unserem Haus liegen, etwas über 1000€ im Monat. Dieses muss jedoch in absehbarer Zeit verkauft werden, da ich mir diese Zahlungen selbst laut Richterin kaum noch leisten kann...... Sie arbeitet 28 Std/Woche, hat 400€ Wohnvorteil angerechnet bekommen und bekommt keinen TU von mir.
Was meine Zahlen angeht: Ich bin erst seit 2 1/2 Jahren selbstständig. 2009 war wesentlich schlechter als 2008. Interessiert aber nur insofern, als das die 2 Jahre zusammengerechnet wurden und dann durch 24 geteilt wurde. Heißt also, mir wurde monatl. eigentlich mehr Geld angerechnet, als ich wirklich habe. Dafür kannst du aber sämtliche monatliche Verbindlichkeiten abziehen lassen, wie Krankenkasse, Versicherungen, Kosten für´s Haus,......alles schön zusammen suchen und aufschreiben!
In ein paar Monaten steht meine Scheidung an, dann wird natürlich nochmal neu gerechnet und wenn die Zahlen dann immer noch mies sind, bzw noch weiter unten, ist der monatl. Wert dementsprechend natürlich auch wieder niedriger.....
Also das Ganze absichtlich runter fahren würde ich nicht, läuft es aber schlecht, kannst du ja nichts gegen machen 😉
Gruß, Diddi
Na klar werde ich meine Situation nicht absichtlich schlechter machen.
Aber nehmen wir mal an, die Zeiten werden so schlecht, daß mein bereinigtes Einkommen ca. 1000 EUR im Monat beträgt, KU, KV etc. alles schon bezahlt. Dann kann doch niemand mehr von mir verlangen, auch noch an meine hilfsbedürftige Ex zu zahlen ?
lg Michael
Sollten nur noch 1000€ übrig bleiben, dann ist da die Grenze. Ist doch deiner Ex gegenüber dein Selbstbehalt und da darf das Gericht nicht dran.....also würde ich mal sagen, in dem Fall könntest und müsstest du nichts an TU an sie zahlen.....
