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Schreiben vom JA wegen Beistandschaft

 
(@themaze)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und guten Morgen,

bin neu hier und möchte mich vor meinen Problem kurz vorstellen.
Ich heisse Michael und habe 3 Kinder. Die älteste wird im Mai 12 und die anderen beiden sind 9 und 8.
Geschieden bin ich März /04 und habe bis jetzt keinen Titel oder sonstwas unterschreiben müssen.
Meine Exfrau ist knapp 100 Kilometer weggezogen und durfte leider die Kinder gegen Kinderwillen mitnehmen.
Wir hatten 07/06 einen Prozess wegen ABR. Da ich Vollzeit arbeite und die Kinder, obwohl sie alle bei mir bleiben wollten, nach der Schule zu einer Tagesmutter müssten; wurden meiner Ex die Kinder zugesprochen.

Als das JA Springe noch zuständig war, musste ich aufgrund meiner Verdiensthöhe nichts zahlen. Hatte da aber die Kinder weit aus öfter als die 14-Tage und auch noch eine größere und teurere Wohnung.
Jetzt habe ich einen Firmenwagen, aber sonst ist das Gehalt gleich geblieben und das JA Celle will von mir plötzlich 629,26 Unterhalt pro Monat und ich soll einen Titel über diese Summe unterschreiben.
Ich bekomme 1150 € ausgezahlt wobei aber ca. 50€ für Mittagsküche abgezogen sind.
Kann das JA 320 € unter dem SB gehen??

Meine Exfrau wäre bereit die Anträge beim JA zurückzunehmen wenn wir das auch irgendwie anders hinbekommen könnten. Das ich für die Kinder zahle ist dabei nur okay, nicht das es hier falsch verstanden wird.

Danke für Eure Meinungen.
LG
Maze


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2007 11:44
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo,

Als das JA Springe noch zuständig war, musste ich aufgrund meiner Verdiensthöhe nichts zahlen. Hatte da aber die Kinder weit aus öfter als die 14-Tage und auch noch eine größere und teurere Wohnung.
Jetzt habe ich einen Firmenwagen, aber sonst ist das Gehalt gleich geblieben und das JA Celle will von mir plötzlich 629,26 Unterhalt pro Monat und ich soll einen Titel über diese Summe unterschreiben.
Ich bekomme 1150 € ausgezahlt wobei aber ca. 50€ für Mittagsküche abgezogen sind.
Kann das JA 320 € unter dem SB gehen??

die Beurkundung beim Jugendamt ist freiwillig, niemand kann Dich dazu zwingen. Ohne Hinzutreten weiterer Umstände (leistungsfähige Ehefrau, bessere Verdienstmöglichkeiten usw.) liegt ein Mangelfall vor und Du kannst nicht in geforderter Höhe Unterhalt zahlen.

Meine Exfrau wäre bereit die Anträge beim JA zurückzunehmen wenn wir das auch irgendwie anders hinbekommen könnten. Das ich für die Kinder zahle ist dabei nur okay, nicht das es hier falsch verstanden wird.

Eine Einigung mit der Kindesmutter wäre wohl klug.

Grüsse
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2007 12:06
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Jetzt habe ich einen Firmenwagen ... Kann das JA 320 € unter dem SB gehen??

Firmenwagen ist problematisch, weil der geldwerte Vorteil zum Gehalt zählt und der größer
sein kann als die beruflichen Fahrtkosten, die wieder abgehen. Bei einem entsprechendem
Auto können da schonmal 300 Euro privater Anteil übrig bleiben.

Wie hat das JA denn gerechnet?


AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2007 12:59
(@themaze)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

wie das JA gerechnet hat, weiß ich nicht...haben sie mir nicht gesagt.

Das Auto ist ein Golf III der mal 15.000 € neu gegostet hat...also auch nicht gerade ein neuer Passat oder so.

Dachte immer man(n) MUSS den Titel unterschreiben??

LG
Maze


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2007 13:07
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Maze,

Dachte immer man(n) MUSS den Titel unterschreiben??

der Unterhaltsberechtigte hat ein Anrecht auf Titulierung des Anspruches. Das kann eine Jugendamtsurkunde, notarielle Urkunde, ein gerichtlicher Vergleich, ein Urteil sein.

Die Beurkundung beim JA  ist freiwillig und kostenlos. Du brauchst nicht zum JA mit Beistandschaft gehen sondern kannst den Unterhalt (Betrag nach Deiner Berechnung bzw. Vereinbarung mit der Kindesmutter) von einem Jugendamt Deiner Wahl beurkunden lassen.

Selbst bei einem geldwerten Vorteil von 150€ reicht das noch nicht um den Regelbetrag für 3 Kinder zu decken. JA liegt mit 629,26€ auch schon drunter.

Also: Selbst rechnen - mit Kindesmutter einigen - ggf. Betrag titulieren.

Grüsse
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2007 16:09