Hallo,
ich bin neu hier und möchte meine Geschichte erstmal kurz vorstellen.
Ich habe 1999 geheiratet. Im Jahr 2000 kam unser Kind auf die Welt. Erste Trennungsversuche meiner Ex im Jahr 2001. Endgültige Trennung ihrerseits von mir im Herbst 2002. Auszug von ihr aus der gemeinsamen Wohnung im Jahr 2003.
Endgültige Scheidung im Januar 2005. Verhältnis war eigentlich soweit gut, allerdings seit 2006 finanzielle Diskussionen und immer wieder die Forderung, ich solle weniger arbeiten und mich mehr um mein Kind kümmern.
Sie lebt mittlerweile seit Sommer 2004 mit einem neuen Lebenspartner (selbst 2 Kinder) in Ihrer Wohnung zusammen. Er behält vorsorglich seine Wohnung im elterlichen Haus.
Wir haben uns 2005 mündlich auf einen monatlichen Unterhalt geeinigt (nichts schriftlich vorhanden, sie arbeitet halbtags) den Sie nun aber rückwirkend geltend machen möchte.
Da sie nun 3 Jahre in eheähnlicher Gemeinschaft (bei getrennten Wohnungen, aber hierfür gibt es ja schon ein Urteil vom OLG Hamm) lebt und dies öffentlich auch so zeigt z.B. jetzt gemeinsame Wohnungssuche ist meine Frage:
1. Ist es richtig das der EU immer Sommer 2007 wegfällt?
2. Muss ich dann nur noch den KU zahlen?
3. Oder kommt danach eine Haushalts oder Versorgungspauschale oder was auch immer, auf mich zu?. Mein Anwalt meinte ja.
4. Ab wann muß ich nur noch für mein Kind Aufwendungen bereitstellen?
Im Moment gibt es auch noch die Diskussion um die Kind Wochenenden bzw. der Zeit unter der Woche. Ich bin eigentlich in der glücklichen Lage das ich mein Kind am besten so oft wie möglich nehmen sollte (unter der Woche oder bei Schulferien oder Urlaub. Leider bin ich geschäftlich unter der Woche sehr oft unterwegs. Die 14 tägige Regelung mit dem Papa Wochenende wird allerdings von mir immer eingehalten(von Freitag nachmittag bis Sonntag abend, manchmal auch bis Montag zur Schule), ebenso habe ich mein Kind ca. für 3 Wochen in meinem Urlaub bei mir.
Dies ist meiner Ex Frau allerdings zu wenig. Sie drohte mir auch schon das sie nicht mehr arbeiten wolle und wieder komplett zuhause bleiben mag. ALlerdings hat sie während der Ehe auch schon nebenher gearbeitet. (400€ Jobs)
Sie meinte es interessiere sie nicht ob ich von Montag bis Freitag ne 60-70h Woche habe oder wann ich z.B. meinen Haushalt führe.
Zudem bin ich an manchen Wochenenden wirklich so platt das ich nur noch schlafen könnte. Nun habe ich bei den letzten 2 Papa-Wochenenden noch die Situation gehabt da sich mein Rückenleiden(Bandscheibe) bemerkbar gemacht hat. An diesen WoEnde habe ich natürlich nicht so wie sonst etwas unternommen , sondern wir blieben zuhause, Spiele machen, Lernen, Fernseh schauen (Wetter war eh blöde)
Daraufhin bekam ich nun einen Brief in dem Sie mir mitteilte das sie es unmöglich fände, ich mit meiner Tochter das ganze Wochenende zuhause, es würden sich schon Personen darauf ansprechen usw.
Hierzu die Frage:
5. Gibt es für die Wochenenden bzw. Ferienzeit eine Regelung?
6. Kann ich schriftliche Drohungen ihrerseits, die sie durch unser Kind an mich zustellen lässt, unterbinden lassen?
Ich denke das ist nun erst mal genug.
Ich möchte mich schon im Vorfeld für eure Antworten oder Anmerkungen bedanken.
Skychecker
Gibt es für die Wochenenden bzw. Ferienzeit eine Regelung?
Die Gestaltung des Umgangs liegt ganz alleine bei dir und hat die KM nichts anzugehen.
Dass wir wieder werden wie die Kinder, ist eine unerfüllbare Forderung.
Aber wir können zu verhüten suchen, dass die Kinder werden wie wir.
Erich Kästner
Hallo skychecker,
also:
zu Frage 1: da sie schon schulpflichtig ist, gehe ich davon aus, dass EU ggf. weniger wird; aber nicht erst im Sommer sondern ab sofort. Kommt auf die Berechnungsgrundlage eurer Zahlungen an.
Zu Frage 2: Wie ich Deine Schilderung verstanden habe, ja ab sofort!!
Zu Frage 3: Das hängt von den sog. „eheprägenden Lebensumständen ab“. Aber da gibt es durchaus andere Entscheidungen durch die werte Gerichtsbarkeit in unserem Lande. Mehr Infos wären hier erforderlich.
Zu Frage 4: siehe 2!!
Die Drohung Deiner Ex die Arbeit aufzugeben ist im ersten Moment erschreckend, aber im Falle einer Verhandlung hätte sie mit einer eigenwilligen Verringerung oder Aufgabe der „unselbstständigen Beschäftigung“ Probleme. Wie Du schreibst, hat sie bereits in eurer Ehe als geringfügig Beschäftigte gearbeitet. Das muss sie sich anrechnen lassen, da eheprägend. Ab dem 01.07.2007 zieht ja eine geringfügig verbesserte Rechtsregelung. Dort kann man ableiten, dass Madame ab einem gewissen Kindesalter nicht so ohne weiteres daheim bleiben „darf“.
Das „platt sein“ kenne ich auch nur zu gut. Auch die „Vorwürfe“ der Ex, dass man sich ja eigentlich gar nicht um das Kind „kümmert“ bzw. die Freizeit nicht „sinnvoll“ gestaltet sind mir bestens bekannt. Aber das hat Krieger schon beantwortet (Frage 5).
Mann, was wäre ich froh, wenn mein Sohn so oft bei mir sein dürfte! Sei bloß weiterhin froh. Vielleicht erkennt Deine Ex ja auch mal durch Deinen entsprechenden Hinweis, dass mal das WE getauscht werden kann bis Deine Bandscheibe wieder mitspielt. Nicht das Du „Lohnersatzleistungen“ wegen gesundheitlicher Probleme beantragen musst….das hat ja Auswirkungen auf die monatlichen Zahlungen für die KM!!!
Wenn ihr einigermaßen miteinander reden könnt, solltest Du sie freundlich auffordern sich wie eine verantwortungsvolle Erziehungsberechtigte zu verhalten und Dich direkt kontakten, ohne Umweg über eure Tochter. Schließlich geht es um euer gemeinsames Kind.
Das Du diese Schreiben als Drohung verstehst ist völlig klar. Ich möchte Dir raten, umgehend einen Fachanwalt für Fam.recht aufzusuchen. Ich war damals ein bisschen spät dran und musste ganz schön rudern um das zu erreichen was aktuell ansteht. Dem RA solltest Du dann mitteilen was genau Du schriftlich mit KM vereinbaren möchtest. Der kann für Dich was aufsetzen und stellt das dann entsprechend der KM zur Verfügung. Bereite sie darauf mündlich vor und erläutere Deine Gründe. Denn das was Du bis jetzt schon an Umgang erreicht hast ist für mich mein Ziel. Ich war damals ein wenig zu „blauäugig“ und jetzt habe ich erhebliche Probleme mit der KM, aber auch mit mir selbst.
Gutes Gelingen
SteMA
Servus skychecker!
Erst mal willkommen hier!
Wir haben uns 2005 mündlich auf einen monatlichen Unterhalt geeinigt (nichts schriftlich vorhanden, sie arbeitet halbtags) den Sie nun aber rückwirkend geltend machen möchte.
EU rückwirkend is nich (ist erst ab "Begehren" fällig), KU schon.
Die 14 tägige Regelung mit dem Papa Wochenende wird allerdings von mir immer eingehalten(von Freitag nachmittag bis Sonntag abend, manchmal auch bis Montag zur Schule), ebenso habe ich mein Kind ca. für 3 Wochen in meinem Urlaub bei mir.
Dies ist meiner Ex Frau allerdings zu wenig.
und
5. Gibt es für die Wochenenden bzw. Ferienzeit eine Regelung?
Sie will Dir (aus welchen Gründen auch immer) mehr Umgang einräumen oder mehr Zeit für sich gewinnen? Wenn ersteres würde ich mir an Deiner Stelle genau überlegen, ob Deine Tochter es nicht wert ist, dafür weniger zu arbeiten.
Da es für den Umgang keine gesetzlichen Regelungen (Standard ist aber jedes zweite WE und Ferienzeit hälftig) wär es sinnvoll, wenn Du mit KM eine verbindliche und durchführbare Umgangsregelung festlegst.
Fakt ist allerdings auch, dass jeder der betreuenden Elternteile die Betreuung des Kindes vollumfänglich sicher stellen muss.
6. Kann ich schriftliche Drohungen ihrerseits, die sie durch unser Kind an mich zustellen lässt, unterbinden lassen?
Kennt Deine Tocher den Inhalt der von ihr "zugestellten" Schreiben? Unabhängig davon, fordere KM auf, mit diesem Unsinn/Mißbrauch sofort aufzuhören! Sie kann Dir Ihre Post direkt geben oder mit Briefmarke versehen an Dich schicken.
Grundsätzlich gilt (ist auch gesetzlich verankert), daß Du mit Töchting Euren Umgang gestaltet, wie Ihr wollt. KM hat dazu nichts zu sagen, solange es nachweisbar dem Kindeswohl nicht gefährdet. Falls mal ein vereinbarter Umgangstermin ausfällt, gibts eben Ersatztermine.
Grüße ausm Süden
Marco
P.S. Meine Antworten überschneiden sich a bissi mit SteMa´s, ich lass den Post dennoch stehen.
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Stema,
erst Mal vielen Dank an Alle für eure Antworten.
natürlich bin ich froh, daß ich die Möglichkeit habe meine Tochter so oft zu sehen. Davon mache ich selbstverständlich, so oft wie es geht, Gebrauch.
Allerdings hätte es meine Ex lieber wenn alles "planbar" wäre, was ich manchmal auch verstehen kann.
Es gibt bei mir oft Wochen, an denen ich nicht sagen kann wann und ob ich abends zuhause bin bzw. ob ich Zeit habe. Es kommt sehr oft vor, das ich Montags nach Ungarn fliege aber nicht weiß ob ich Mittwochs schon wieder da bin.
So wie im Moment. Ich sitze am Flughafen und warte bis mein Flieger geht. Ex hat angerufen und gefragt b ich unsere Tochter morgen nachmittag von der Schule abholen könne. Ich würde nichts lieber machen als das, aber ich bin vorraussichtlich nicht da. Rein theoretisch könnte es funktionieren wenn ich Gas gebe, aber ich kann in solchen Fällen einfach nicht zu 100% zusagen obwohl ich es gerne möglich machen würde.
Allerdings was ist wenn es nicht klappt, Ex verlässt sich darauf und Tochter steht dann vor verschlossener Haustür. Das kann nicht SInn und Zweck sein.
Ja ich sollte einfach weniger Arbeiten, nur ist das leider nicht so einfach. Es gehört zu Job dazu das ich präsent bin. Die Erwartungshaltung in unserem Betrieb ist ziemlich hoch, und wer nicht mitschwimmt wird sondiert :gunman:
Eigentlich hoffe ich für mich immer noch innerlich zur Ruhe zu kommen und eine Lösung zu finden die für alle praktikabel ist.
Grüsse aus dem sonnigen Süden.
Skychecker
