Schreiben vom Anwal...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Schreiben vom Anwalt.

 
(@angelmario)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Zusammen,

habe heute mal wieder Post vom Anwalt bekommen.... 😡

"... teilen wir Ihnen mit, dass Ihre geschiedene Frau im Interesse des Sohnes ihre Arbeitszeit auf 19,25 Stunden reduziert hat....."
mein Sohn ist jetzt 6 und geht ab August in die Schule, auf eine Ganztagsschule. Vorher war er in einem Kindergarten und wurde dort bis 17.00 Uhr betreut. Kann meine Ex einfach die Arbeitszeit reduzieren, obwohl kein Anlass besteht??? Vorher hat es ja auch geklappt mit der Betreuung. Sie will ja jetzt mehr Geld, da sie weniger verdient.....

weiter heißt es.: " Wir stellen Ihnen anheim, die Beträge zu zahle, die Sie zur Klaglosstellung unserer Mandantin und des Sohnes meinen zahlen zu müssen. Wir fordern Sie auf, über den Kindesunterhalt eine vollstreckbare Urkunde des Jugendamtes vorzulegen....."
Was bedeutet das? Muß ich das machen, habe immer den Unterhalt pünktlich gezahlt..

Danke für eure Infos.

Mario


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2006 19:27
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Mario,
also, es wäre schon gut, wenn Du mal sagtest, was deine Frau in welcher Dauer macht und seid wann.

Die Begründung ist aber anbetracht einer Ganztagsschule albern.

Und af einen Titel kann sie bestehen.

Was ich mich frage: Woher hat madamme den plötzlichen Wandel? Stinkt das Geld bei ihr? Ist es auf der Arbeit zu warm? Bekommt sie zuviel Geld vom Neuen?

Kannst Du Dir das erklären?

Gruss,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2006 19:40
(@angelmario)
Zeigt sich öfters Registriert

also, meine Frau ist Kindergärtnerin . Als wir uns im Januar 2002 getrennt haben ist sie wieder arbeiten gegangen (ca. 25 Stunden). hat ca. 1270 € netto bekommen plus Kindergeld. jetzt bei 19,25 Stunden bekommt sie lt. bestätigung ihres AG noch 855 € netto.

muss ich mich um den Titel kümmern, oder muss es die Ex.?

ich denke, sie will mir einsauswischen.....


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2006 19:49
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Mario,
also den Titel kannst Du kostenlos beim Jugendamt machen. Allerdings würde ich da hingehen, wenn ich wüsste, was ich will. Beurkunden müssen die nämlich alle deine Wünsche und ggf. Kann die KM bei Nichtgefallen klagen. Ich würde dir heute empfehlen einen statischen Titel mit festen Beträgen, begrenzt auf die nächste Altersstufe (12 Jahre) zu machen. Da gibt es eine Menge im Forum zu. Such mal nach Titel.

Deine Frau ist also Erzieherin :-). Warum arbeitet sie auf einmal 5,75 Stunden weniger, obwohl zu der Zeit keine Betreuung zu leisten ist. Das würde ich mal so nicht hinnehmen. Ab zum nächstfähigen RA und mit dem diskutieren. Als Mann darfst Du das nämlich nicht, sie muss jetzt auch teilzeit arbeiten gehen, es muss halt nur auf die Betreuung Rücksicht genommen werden. Reagier da, aber bitte nun auch schnell. So einfach würde ich das Land nicht verloren geben.

Und halt mal die Ohren offen. Glaubst Du wirklich, dass sie den Job nur kürzt, weil sie mehr EU und dich ärgern will? Das Geld bekommt sie nicht mehr 1:1 rein. Da stimmt was nicht.

Gruss,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2006 20:01
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo zusammen,

die Ganztagsgrundschulen machen meistens, zumindest hier in der Gegend um 16.00 Uhr Feierabend.

Wenn das Kind nun eingeschult wird, die Km als Erzieherin bis 17.00 Uhr (?) arbeitet fehlt eine Stunde Betreuung.

Kann das der Grund sein für die Arbeitszeitverkürzung??

Sie ist nach Trennung wieder arbeiten gegangen, wollte also zum Lebensunterhalt beitragen. Sie hätte ja nicht gemusst.
Es muss ja nicht immer böswillige Absicht dahinter stecken. Nur mal so als Gedankenanstoß.

Gruß
Tina


Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2006 20:11
(@domino)
Nicht wegzudenken Registriert

Kommt darauf an ob sie Vormittags oder Nachmittags arbeiten geht.
ich hatte auch eine 25 Stunden Woche im Kiga und bis auf Donnerstags hatte ich jeden Tag um 12.30 Feierabend.
Donnerstags mußte ich bis 17.00 Uhr arbeiten.
Wenn sie den Nachmittagsdienst macht,dann kann ich mir gut vorstellen daß sie es nicht mehr schafft auf 25 Stunden zu kommen wenn die Ganztagsschulen früher schließen.
Ich habe mittlerweile auch schon festgestellt,daß Krippen und Kiga Plätze noch am flexibelsten sind was die Öffnungszeiten angeht...ab dem Schulalter hat man dann Probleme einen Platz bis 18 Uhr zu bekommen.

Und wenn die Halbtagsstelle geteilt wurde,dann ist es oftmals kaum möglich den Dienst zu tauschen!

LG
Domino


Gehe Deinen eigenen Weg,dann verläufst du dich auch nicht !

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2006 20:19
(@angelmario)
Zeigt sich öfters Registriert

also, sie ist bisher von 08.00 bis 15.00 uhr arbeiten gegangen , montags musste sie bis 18.00 uhr, da habe ich meinen Sohn immer vom Kiga abgeholt. Die Schule bietet eine betreuung bis 16.00 Uhr an. es gibt also keine probleme


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2006 20:25
(@domino)
Nicht wegzudenken Registriert

also, sie ist bisher von 08.00 bis 15.00 uhr arbeiten gegangen , montags musste sie bis 18.00 uhr, da habe ich meinen Sohn immer vom Kiga abgeholt. Die Schule bietet eine betreuung bis 16.00 Uhr an. es gibt also keine probleme

Huch...das sind aber mehr als 25 Stunden/Woche....und dann natürlich ein gewaltiger Schritt zur 19,5 Stunden Woche.
Ich hatte mich schon über den Gehaltsunterschied gewundert.

Kommuniziert ihr nur über Anwalt oder könnt Ihr auch reden?
LG
Domino


Gehe Deinen eigenen Weg,dann verläufst du dich auch nicht !

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2006 20:32
(@angelmario)
Zeigt sich öfters Registriert

ich habe schon öfters versucht zu reden, klappt nicht. es geht nur über Anwalt.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2006 20:36
(@domino)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn es bisher so gelaufen ist,daß Du euren Sohn an dem einen Tag immer abgeholt hast und er bis 16.00 Uhr in der Ganztagsschule ist....wo ist Ihr Problem?

Hast Du einen Anwalt?

Jedenfalls hat sie in dieser Hinsicht keine triftigen Gründe Ihre Arbeitszeit zu reduzieren!

LG
Domino


Gehe Deinen eigenen Weg,dann verläufst du dich auch nicht !

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2006 20:45




(@angelmario)
Zeigt sich öfters Registriert

ich habe keinen Anwalt, da ich bisher immer den unterhalt so gezahlt habe, wie der Anwalt geschrieben hat.
Aber jetzt soll ich plötzlich 925,- € bezahlen (651 an Ex und 274 an Sohn) das wären immerhin über 250,- € mehr an sie...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2006 20:51
(@angelmario)
Zeigt sich öfters Registriert

im schreiben heißt es , wenn ich die 925 € nicht bezahle, sondern nur wie bisher 675 € dann wird unterhaltsklage erhoben. Was heißt das. wird der Unterhalt dann vor gericht festgesetzt?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2006 20:58
(@domino)
Nicht wegzudenken Registriert

Dann suche Dir schleunigst einen Anwalt !!!!
Lasse Dich auf jeden Fall nicht darauf ein was jetzt von dir gefordert wird !
Die ganze Zeit hast Du bezahlt ohne überprüfen zu lassen ob alles seine Richtigkeit hat?

Und wenn Unterhaltsklage erhoben wird,dann wird es vom Gericht festgesetzt!
Nur mußt Du dabei unterscheiden ob es sich dabei um eine Klage wegen KU oder EU handelt.

Wie gesagt...ganz schnell einen Anwalt suchen!!!

LG
Domino


Gehe Deinen eigenen Weg,dann verläufst du dich auch nicht !

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2006 21:03
(@angelmario)
Zeigt sich öfters Registriert

danke, werde ich dann wohl mal tun.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2006 21:05
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Auch ich würde mich genau darauf einlassen! Was hast du zu verlieren? Nen guten Anwalt solltest Du aber haben.

Gruss,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2006 21:06
(@domino)
Nicht wegzudenken Registriert

Klage wegen KU kannst Du umgehen indem Du einen Titel beim JA unterschreibst...ansonsten kann eine Klage teuer für Dich werden!

Und was EU angeht...von deinem eigenen Anwalt ausrechnen lassen...und vergiss nicht zu erwähnen,daß Deine ehemalige keinen Grund hat Ihre Arbeitszeiten zu reduzieren!

LG
Domino


Gehe Deinen eigenen Weg,dann verläufst du dich auch nicht !

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2006 21:09
 elwu
(@elwu)

Aber jetzt soll ich plötzlich 925,- € bezahlen (651 an Ex und 274 an Sohn) das wären immerhin über 250,- € mehr an sie...

Hi,

ich habe verstanden dass da nichts tituliert ist, ist das korrekt? Wenn ja:

1) lass umehend den KU titulieren. Beim nächsten Jugendamt. Und zwar nicht den Vordruck, den die da haben wollen, mit unbegrenzter Laufzeit und einem Prozentsatz. Sondern einen eigenen Text, mit dem absoluten Betrag von 274€ und begrenzt bis zum 18. Geburstag deines Sohnes. Das Jugendamt schickt die vollstreckbare Ausfertigung des Titels direkt an deine Ex.

2) der Gegenseite schreibst du sodann

---
Sehr geehrter Herr Wahnwalt,

unter Verweis auf den ihrer Mandantin inzwischen vom Amt zugestellten Titel über Kindesunterhalt und unter Bezug auf ihr Schreiben vom xx.yy.zzz teile ich Ihnen mit, dass es beim bisherigen Unterhalt für Frau Gierhals i.H.v. 675€  bleibt.

Mit freundlichem Gruß,

angelmario
---

Keine detaillierte Begründung, weshalb es dabei bleibt! Du musst dir Munition für ein eventuelles Gerichtsverfahren aufheben! Die Munition ist ganz eindeutig: die Schule ermöglicht der Dame, weiterhin wie bisher zu arbeiten. Ihre Arbeitszeitreduzierung ist somit willkürlich. Von wegen im Interesse des Kindes, das ist allein in ihrem Freizeitinteresse... Dafür aber braucht Mann nicht so ohne weiteres zu bezahlen. Es kann dir natürlich passieren, dass das Gericht einen Betreuungsbonus von 100€ zuerkennt, dann musst du mehr zahlen als bisher. Nachdem du uns partout nicht wissen läßt, wie der Unterhalt bisher ermittelt wurde (per Urteil? Wie lautet das konkret, samt Rechenweg und Begründung?) kann man nur raten.

3) Falls die Gegenseite dann Klage erheben sollte, nimm dir einen Anwalt. Zuerst soll der prüfen (lassen), ob du PKH erhältst für diese Sache.

cya,

elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2006 11:42