Hallo ihr Lieben,
hätte mal wieder ne Frage:
Gibt es eine Grundlage für die RAin der Ex einen Lebenslauf meines Mannes, unsere Trauungsurkunde sowie die Geburtsurkunde unserer Tochter einzusehen?
Bin nämlich der Meinung, das private Sachen sind, die die Gute nicht zu kratzen haben und dessen Weitergabe ich strikt verweigere.
Noch zur Info: Der Lebenslauf meines Mannes wird gefordert, um sich ein Bild über die Arbeitsmöglichkeiten zu machen.
Er hat vor 16 Jahren mal 2 Jahre nicht in seinem Beruf gearbeitet. Seit dem durchgehend wieder.
Und wie siehts aus mit Vermögens- und Eigentumswerten? Speziell hier geht es um einen 14 Jahre alten Audi, der aus Reparaturzwecken längere Zeit bei der Tante stand, jetzt aber aus Umzugsgründen wieder benötigt wird. Den möchte die Ex gerne verkaufen und sich das Geld für Unterhalt für die kommenden Monate einpacken.
Noch dazu: Hatten nie Probleme mit der Zahlung des Unterhaltes. Mein Mann hat den immer überpünktlich an die KM überwiesen.
Danke im voraus.
[red]Selig sind die geistig Armen[red] 
Gibt es eine Grundlage für die RAin der Ex einen Lebenslauf meines Mannes, unsere Trauungsurkunde sowie die Geburtsurkunde unserer Tochter einzusehen
Hi,
Lebenslauf? Warum nicht gleich sämtliche Schulzeugnisse? Vergiß es. Kriegt sie nicht. Gar nicht auf diesen Punkt reagieren. Zum Rest: auf welcher Basis wurde denn, und von wem, der KU errechnet? Ist er tituliert? Wart ihr da schon verheiratet und eure Tochter geboren, diese Fakten somit berücksichtigt? Der Audi ist auch völlig irrelevant. Geht die Ex genau gar nichts an. Würdest du vielleicht die relevanten Teile dieses Anwaltschriebs hier reinstellen, dann kann man konkreter fragen/raten?
cya,
elwu
Hallo nochmal,
Es geht um den KU. Er ist bislang nicht tituliert und auch noch nie gewesen. Bisher wurde er vom zuständigen Jugendamt ausgerechnet: Mangelfall,absolut.
Gefordert im ersten Schreiben wurden 100 % der BT per Titel.
Wir sind seit 6 Jahren zusammen und haben eine gemeinsame 4-jährige Tochter, Hochzeit war dieses Jahr Mai.
Mein Mann ist nach seiner Ausbildung nie wirklich in dem erlernten Beruf tätig gewesen, hat aber seit dem kontinuierlich (bis auf die genannten 2Jahre) in seinem jetzigen Beruf als Koch gearbeitet, hat sogar Ausbilderschein dafür (ohne Berufsausbildung). Ist Vollzeitbeschäftigt und verdient 1500 brutto (Tarif 1432 €). Sonderzahlungen gibt es nicht.
Ich selber bin auch teilzeitbeschäftigt und hab ca. 817 / Monat lt. letzter Lohnsteuerbescheinigung, wird natürlich auch gefordert, zudem eine 25 % Kürzung des Selbstbehaltes. Bei mir ist allerdings kein weiterer Abzug (ausser KIGa 45€ / Monat) vorzunehmen, da quasi von der Haustür ins Büro falle (20M Fußweg). Falle aus der Berechnung somit raus, ist klar.
Zuständiger Bereich OLG Hamm.
Natürlich wird auch auf LstKl. III spekuliert seitens der Anwältin, wir haben 4/4 eintragen lassen.
Laut unserer Anwältin wären 23 € zu verteilen auf 3 Kinder bei SB 890 €. Wir hatten angeboten die vom JA in 2004 errechneten 125 € für die beiden (7/14 Jahre) weiterhin zu zahlen (50% Wohnvorteil sind da mit drin). Bei der Tabellenänderung in 2005 wurde der KU nicht erhöht, aber auch nicht auf Grund höherem SB gesenkt. Seit dem nur Nerverei und Forderung diverser Unterlagen etc.
Ja und nicht lachen: Es wurden tatsächlich sämtliche Lohnabrechnungen seit Schulabgang gefordert. :knockout:
Wurde aber auch verweigert, wir haben uns darüber köstlich amüsiert.
[red]Selig sind die geistig Armen[red] 
Hallo Medusa,
wie ich dir schon im Chat sagte....das ist der Wahnsinn, den er da macht.
Macht es so, wie es euer Ra vorgeschlagen hat. Vergesst die Ängste. Bitte. Der Gerechtigkeit eurer Tochter halber.
Papi geht 40 Stunden die Woche arbeiten. Und fährt mit dem Auto zur Arbeit. Du selbst verdienst auch ohne, dass man die Leistungen für das Kind einbezieht (halt 100-150 Euro abzieht) weniger als Sozialhilfe.
So. Und da ist es nun einfach so, dass ihr kein Geldbaum im Garten habt, beide arbeitet und einfach nicht genug verdienen könnt. Es ist ja nicht so, dass ihr auf der Faulen Haut liegt.
Auf seiner Seite bleiben nur 23 Euro. Da beisst die Maus keinen Faden ab. Ein nebenjob kann nicht von ihm verlangt werden, weil er schon 40 Stunden malocht.
So, dann gibt es 23 Euro KU, 0Euro TU und das wars.
Natürlich fordert die Gegenseite mehr und stellt Drohungen in den Raum, aber einen 'Nackten Neger' kann man halt nicht in die Tasche packen.
Sollte es nun zur Anklage kommen, so kann die RA das Ding wegen mutwilligkeit töten oder zumindest bei einer Klage das Geld von der Gegenseite bekommen. Die Klage solltet ir nämlich nicht verlieren (ja keine Vergleiche eingehen, hörst DU?).
So. Und dann seht ihr mal, dass ihr mit dem bischen Geld, was ihr habt, eure Familie durchbringt.
Ich weiss nicht, warum ihr immer so einen G'schamigen Ausdruck macht. Eigentlich solltet ihr stolz sein!
Gruss,
Michael
Hallo
und vielen lieben Dank! :redhead:
Waren bei der Anwältin und haben das jetzt so gedreht, dass dies das letzte aussergerichtliche Schreiben unsererseits ist, entweder es wird akzeptiert oder es gibt nix mehr, bzw. der Rest von 23 €.
Unsere Anwältin hat auch über die Unterlagen-Anforderungen der Gegenseite nur den Kopf geschüttelt.
Allerdings sind wir noch nicht davon überzeugt, dass die das so hinnehmen. Naja abwarten.
Jetzt ist nur das Ding: Sollte es wirklich vor Gericht gehen, wäre dies in Dresden. Da wir irgendwo im NIemandsland zwischen Dortmund und Münster sitzen, müssten wir wohl die Anreisekosten unserer Anwältin selber zahlen oder aber über PKH einen Anwalt vor Ort suchen.
Was ist besser? Und was für Kosten kämen da auf einen zu?
Natürlich wäre uns lieber unsere Anwältin zu nehmen, als wieder jemand neuen, der sich evtl. als Flachpfeife rausstellt. :puzz:
[red]Selig sind die geistig Armen[red] 
Jetzt ist nur das Ding: Sollte es wirklich vor Gericht gehen, wäre dies in Dresden. Da wir irgendwo im NIemandsland zwischen Dortmund und Münster sitzen, müssten wir wohl die Anreisekosten unserer Anwältin selber zahlen oder aber über PKH einen Anwalt vor Ort suchen.
hi,
weder noch. eure Anwältin würde dann einen sogenannten Korrespondenzanwalt vor Ort kontaktieren. Alles schriftliche im Vorfeld wird von eurer Anwältin selbst vorbereitet, der Korrespondenzanwalt erhält dann die Akte und eine Einweisung und geht zu der mündlichen Verhandlung. Die Gebühren für euch blieben gleich, da sich die beiden Anwälte die Kohle teilen.
Die Verhandlung ist eh selten wirklich wichtig, da sich die meisten Richter grundsätzlich vorab aufgrund der Aktenlage ein Bild machen und ihre Entscheidung zum Verhandlungstermin in den wesentlichen Eckpunkten (manchmal sogar bis in die Details) schon gefällt haben. Beim Termin geht es dann fast nur noch um die Show fürs Parteienvolk: der Mietmäuler aka Anwälte und des gottähnlichen Schwarzkittels hinterm Richtertisch. Inhaltlich aber nur um Marginalien. Wenige Ausnahmen bestätigen diese Regel.
cya,
elwu
Danke für die schnelle Antwort.
Dazu noch aber eine Frage: Bislang lief alles über diesen Schein vom AG, in dem Sinne für uns kostenfrei.
Wie siehts aus mit PKH, vorausgesetzt die würde bewilligt werden? Läuft diese Korrespondenz der beiden dann darüber?
[red]Selig sind die geistig Armen[red] 
Wie siehts aus mit PKH, vorausgesetzt die würde bewilligt werden? Läuft diese Korrespondenz der beiden dann darüber?
Hi,
weiß ich nicht, sorry. Ich war immer Selbstzahler bei den Schwarzkitteln.
cya,
elwu
Jetzt ist nur das Ding: Sollte es wirklich vor Gericht gehen, wäre dies in Dresden. Da wir irgendwo im NIemandsland zwischen Dortmund und Münster sitzen, müssten wir wohl die Anreisekosten unserer Anwältin selber zahlen oder aber über PKH einen Anwalt vor Ort suchen.
Liebe Medusa,
warum immer soviel Angst? (Und warum habt ihr mehr als die 23 angeboten?)
Bei euch ist doch wirklich nichts zu holen. Nicht weil ihri irgendwelche Beträge abzusetzen versucht, über die man lange streiten kann, sondern weil nicht genug rein kommt.
Macht das mit der PKH und vertraut darauf, dass keine Kosten an euch hängen bleiben, wenn ihr schwachsinnige Klagen erhaltet.
Ganz im Gegenteil! Geht das Risiko ein und hofft darauf, dass die KM auf Kosten sitzen bleibt und demnächst weniger Lust hat durch die Gegend zu klagen.
Das Leben ist halt voller Risiken. In dem Fall halte ich diese aber für gering.
Gruss,
Michael
Hallo Michael,
nicht dass uns die mehr-€ die wir bezahlen, nicht auch gut zu Gesicht stehen würden.
Und rein finanziell gesehen, müssten wir ggf. so oder so mit einer Kürzung des SB (50% Mietanteil) rechnen, welche in dem Mehr-Betrag ja schon enthalten ist. Ja richtig, Kürzung kann sein, muss aber nicht.
Man darf allerdings nicht vergessen, dass es immerhin auch noch um 2 Kinder geht und nicht um die Mutter (familienintern nur Grinch genannt :wink:).
Letzlich liegts ja nun in ihrer Hand, wobei wir immer noch davon ausgehen, dass das letzte Wort noch nicht geschrieben ist, da die RAin der Ex ja mal überhaupt nix für Ihre Mandantin durchsetzen konnte. Weder finanziell noch die Einsicht in völlig belangloser Unterlagen. Unsererseits schon.
Wenn das alles mit der PKH abgedeckt ist, umso besser, wenn man sie denn bekommt. Obwohl ich mittlerweile auch gehört hab, dass die teilweise unberechtigterweise ziemlich großzügig damit umgehen. Aber ist nur "Hörensagen".
Schwül-warme Grüsse aus dem Niemandsland
[red]Selig sind die geistig Armen[red] 
Hi,
Wie siehts aus mit PKH, vorausgesetzt die würde bewilligt werden? Läuft diese Korrespondenz der beiden dann darüber?
PKH umfasst die Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Anwalts. Vorgerichtliche Beratung und ggf. Schriftverkehr deckt die Beratungshilfe.
Was Sie über Beratungs- und Prozesskostenhilfe wissen sollten
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
