Hallo,
nach 12 Jahren verlangt meine Exehefrau die Neuberechnung Ihres Ehegattenunterhaltes. Sie sagt 3/7 meines aktuellen gehaltes ständen Ihr zu....
Weiß Jemand von Ihnen ob dies rechtens ist ? Gibt es einen Angleich ?
Hat wer ähnliche Erfahrungen gemacht?
Grüße.
Moin,
nein, es gibt in der Regel keinen Angleich, außer, die Gehaltssteigerungen wären während der Ehezeit bereits angelegt bzw. vorhersehbar.
Definitiv bleibt die Frage, warum die Dame seit 12 Jahren Unterhalt bezieht und weiter beziehen will?
Gruß, Xe
Ähem, es gibt sicherlich eine Erklärung, aber warum weist die bei Registrierung angegebene E-Mail-Adresse eine weibliche Note auf und dann auch noch die Firmen-E-Mail? 😮
Wir haben nix gegen Fragen, auch nicht von Frauen. Aber wir wollen hier immer ehrlich zueinander sein. 😛
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Klar gibts die.
Ich sage nur : Anonymes Schreiben ist erlaubt.
.
Auch ist dies leider keine Antwort auf mein Problem.....
Ciao.
Moin, die Antwort ist ganz einfach und setzt sich aus mehreren Teilen zusammen:
- Einen Angleich gibt es nur, wenn eheprägende Gehaltssprünge gemacht wurden (das sehen Gerichte übrigens relativ eng; einen Tag nach der Scheidung eine Million Euro gewonnen gehört zB. nicht dazu);
- Klage wird nur über einer Änderung von mindestens 10% ankezptiert;
- Und der Schuß geht sicherlich nach hinten los, da 12 Jahre EU meiner Meinung nach nur bei Kindesbetreuung gerechtfertigt sind; selbst da nur teilweise. Denn ab ca. 8 Jahren ist eine Teilzeit-, ab ca. 14 Jahren eine Vollzeittätigkeit zumutbar; ansonsten wird ein fiktives Gehalt zugrunde gelegt, das nach dem 14. Jahre in der Regel den EU auf Null sinken läßt.
Da hilft die größte Anpassung dann nicht mehr.
Gruß, Xe
Hallo,
also das gibt es schon, daß die Ex-Frau so lange Unterhalt bekommt.
Man nennt es Aufstockungsunterhalt :exclam:
Ich frag mich nur, warum sie nach 12 Jahren erst auf die Idee kommt, dem Mann wieder mehr Geld aus der Tasche zu ziehen.
Beim Aufstockungsunterhalt ist es ja so, daß man die Ex-Frau bis zu ihrem oder dem zahlendem Mann seinen Tod wie ein Klotz am Bein hat.
Wir machen grad selbst die Erfahrung, daß meinem Mann seine Ex sich an seinem Geld bereichern will.
Is nur schade, daß da so wirklich böse Gedanken aufkommen können :gunman:
Wegen ca 100 Euro läuft wieder alles über Anwäte die dann wieder groß die Hand aufhalten :mad2:
Unser Anwalt hat uns gesagt, daß sie alle 2 Jahre verlangen kann den Unterhalt neu prüfen zu lassen.
Würde mein Mann jetzt aber einen 400€ Job annehmen, dürfte sie davon nix verlangen, da er das ja in der Ehe auch nicht gemacht hat.
Der Oberwitz bei uns ist, daß sie Geld verlangt, obwohl damals in der Ehe die Kohle von seiner Mutter verpraßt wurde, die Einkommen der Eheleute ins Haus gepowert worden sind, wo sie natürlich kräftig die Hand aufgehalten hat bei der Scheidung.
Wäre die Mutter nicht gewesen die auf ihre komplette Rente verzichtet hat und nur im Monat 70€ Taschengeld wollte , hätte die Ex nicht so ein Leben führen können. :mad2:
Sowas ärgert mich, daß sowas nicht berücksichtigt wird.
Gruß Melly
