Moin,
streng genommen kann man zu zweit auch von 1.500 plus Deinem KU und KG leben. Das ist ja nicht der Punkt. Der Punkt ist, dass sie eben nicht in der Lage ist, durch den "Schaden" Kind, den sie jetzt hier "allein ausbaden" muss, so viel zu verdienen, wie vor der Geburt.
Aber gerade wegen dieser Gesetzesänderung halte ich den Vorschlag von Sophie für vernünftig. Wenn sie den gleichen Job hat wie vorher, gehe ich davon aus, dass nicht sie die Entfernung geschaffen hat?
In welchem Bundesland lebt sie? Wie sieht es dort mit Betreuungsplätzen (Kita UND Hort) aus? Wie ist das Schulsystem? Gibt es offene Ganztagsbetreuung, usw.? Diese infrastruktruellen Sachen sind ja nicht unerheblich. Ich würde jedenfalls die Ergänzungszahlungen nicht mehr als noch drei Jahre und das pro Jahr weniger zahlen (subjektiv).
LBM (die Vollzeit mit Kitakind leichter findet als Vollzeit mit Schulkind, das nur mal am Rande)
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
nein, die Entfernung habe ich beruflich bedingt geschaffen.
dann gibt es doch gar keine Grundlage, das Gesetz mit dem Aufruf zur Eigenverantwortung herauszubringen,
dann haette man ja einfcah sagen koennen, die Frau wird fuer die Einkommenseinbußen entschaedigt und gut ist.
wozu ist dieses Gesetz dann da.
aber nochmal yum Ausgangspunkt der Diskussion - Saettigung, bei 4000€ geht doch ein erheblicher Teil in die Vermögensbildung,
d.h. ich muss dafür sorgen, dass Sie leben und sparen kann?
danke
Hallo lollipop,
um das Thema in eine etwas andere Richtung zu lenken: Liegt denn eigentlich schon eine konkrete Unterhaltsforderung bzw. Unterhaltsberechnung vor; sei es nun durch deinen Rechtsanwalt, durch ihren Rechtsanwalt, oder gar durch uns 😉 in einem anderen Thread von dir?
Ich würde nämlich gerne wissen, wie viel denn nun eigentlich bei der 08/15-Rechnung für Trennungsunterhalt / nachehelichen Unterhalt rauskommt. Also: Beide Einkommen bereinigen, bei dir den KU abziehen, Erwerbsboni bei dir und ihr berücksichtigen (je nach OLG-Bezirk die 10%-Regelung oder die 3/7-Regelung) - einfach um ein Gefühl dafür zu bekommen, über wie viel Unterhalt für Madame wir hier tatsächlich reden, und ob die ganze Sache mit Schadensersatz und Sättigungsgrenze hier möglicherweise sogar eine Geisterdebatte ist. Denn auch bei dem erheblichen Einkommensunterschied zwischen 1.500 Euro und 6.500 Euro kommt mir das hier ...
das bedeutet fuer mich, von meinen 6500 gehen 2500 an sie
... doch ein bisschen hoch gegriffen vor. Hab's allerdings nicht nachgerechnet; können wir aber gelegentlich gerne machen, wenn es dir hilft.
sie arbeitet nur 40% da das kind erst 3 Jahre alt ist, sie will keine ganztages betreuung, nur halbtags.
sprich, sie koennte mehr arbeiten, will aber nicht
Hier könnte man ggf. versuchen, ihr ein fiktives Einkommen anzurechnen, so wie man es bei Männern ja auch gerne macht. Sprich, man könnte argumentieren, dass ja wohl auch jetzt schon wenigstens eine Halbtagstätigkeit zumutbar wäre, und daher ihr Einkommen von einem 40%-Job auf einen 50%-Job hochrechnen; für die Unterhaltsberechnung wird dann so getan, als hätte sie nicht 1.500 Euro netto, sondern z.B. 1.800 Euro.
Zum strategischen Vorgehen - dieser Vorschlag geht m.E. absolut in die richtige Richtung:
Evtl. kannst du ja mit ihr eine Vereinbarung treffen, dass sie jährlich mehr arbeitet und dann in der 2. oder 3. Grundschulklasse wieder voll arbeiten geht
Um es mit meinen Worten zu formulieren: Den Unterhalt für Madame kurzfristig loszuwerden oder auch nur auf ein verträgliches Maß zu senken, kannst du dir, fürchte ich, abschminken; dafür ist bei dir einfach viel zu viel zu holen. Kein gegnerischer Anwalt (und leider auch kaum ein Richter) wird sich eine derart fette Beute entgehen lassen. Daher solltest du dein Augenmerk weniger auf eine kurzfristige Unterhaltsminimierung legen (denn damit wirst du vorhersehbar scheitern), sondern vielmehr dafür sorgen, dass deine Unterhaltszahlungen für Madame mit einer klaren und juristisch wasserdichten Befristung versehen werden, idealerweise in der Form, dass sich die Unterhaltszahlungen Jahr für Jahr vermindern. Taktisch gesehen kannst du natürlich trotzdem alles ins Feld führen, was dir einfällt, um den Unterhalt bereits jetzt und sofort zu senken; aber weniger in dem Sinne, dass du das tatsächlich durchsetzen kannst, sondern eher als Verhandlungsmasse, um die Dame in den Gesprächsmodus für allmählich abschmelzende Überweisungsbeträge zu bringen.
Ach so, ein letztes Wort noch hierzu:
dann gibt es doch gar keine Grundlage, das Gesetz mit dem Aufruf zur Eigenverantwortung herauszubringen,
dann haette man ja einfcah sagen koennen, die Frau wird fuer die Einkommenseinbußen entschaedigt und gut ist.wozu ist dieses Gesetz dann da.
Wozu dieses Gesetz da ist? Ganz einfach: Opium fürs Männervolk. Also reine Augenwischerei.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
sie arbeitet nur 40% da das kind erst 3 Jahre alt ist, sie will keine ganztages betreuung, nur halbtags.
Hallo,
was sie will oder nicht ist eine Sache, was ihr zugestanden wird eine andere. Wie auch immer, ich komme nicht damit klar, dass sie bei Vollzeit kräftige 4.500 Netto verdient haben soll, und bei 40% Teilzeit nur noch 1.500. Das passt sich, das Brutto linear herunterskaliert, nicht zusammen mit Steuern, Sozialversicherungen etc. Ohneeinen Rechner zu bemühen würde ich bei 40% des für 4.500 Netto nötigen Brutto irgendwas um die 3.100 netto schätzen. Würdest du Licht ins Dunkel bringen?
/elwu
dass sie bei Vollzeit kräftige 4.500 Netto verdient haben soll, und bei 40% Teilzeit nur noch 1.500. Das passt sich, das Brutto linear herunterskaliert, nicht zusammen mit Steuern, Sozialversicherungen etc. Ohneeinen Rechner zu bemühen würde ich bei 40% des für 4.500 Netto nötigen Brutto irgendwas um die 3.100 netto schätzen.
Hallo elwu,
nur 'ne kleine Anmerkung: Die Zahl "4.500 Euro" stammt aus einer Antwort von AnnaSophie - vermutlich ein Missverständnis? Denn soweit ich sehe, hat lollipop selbst immer nur von 4.000 Euro geredet. In der Sache hast du natürlich trotzdem vollkommen recht: Wenn sie realistischerweise eine 40%-Stelle in ihrem alten Arbeitsgebiet bekommen könnte, dann müsste sie dort ein gutes Stück mehr als die genannten 1.500 Euro verdienen können. Womit wir wieder beim Thema "fiktives Einkommen" wären - in der Argumentationskette des gegnerischen Anwalts allerdings leider auch beim Thema "ehebedingte Nachteile", denn es liegt ja bestimmt nur an lollipop, dass sie jetzt einen geringeren Stundenlohn hat als früher!
Würdest du Licht ins Dunkel bringen?
@lollipop: Der Frage schließe ich mich an - als was hat die KM früher gearbeitet, als was arbeitet sie jetzt, und warum besteht da so ein großer Unterschied im rechnerischen Stundenlohn?
Ups, und dann merke ich gerade, dass ich noch eine meiner Standardfragen vergessen habe:
Nettoeinkommen 6500€
Einkommen Ehefrau heute 1500€
Ich hoffe doch sehr, du hast nicht mehr die Steuerklasse 3 ?!?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
nur 'ne kleine Anmerkung: Die Zahl "4.500 Euro" stammt aus einer Antwort von AnnaSophie - vermutlich ein Missverständnis? Denn soweit ich sehe, hat lollipop selbst immer nur von 4.000 Euro geredet. In der Sache hast du natürlich trotzdem vollkommen recht: Wenn sie realistischerweise eine 40%-Stelle in ihrem alten Arbeitsgebiet bekommen könnte, dann müsste sie dort ein gutes Stück mehr als die genannten 1.500 Euro verdienen können.
Hallo,
ob 4.500 oder 4.000, das Prinzip ist dasselbe, und der Unterschied beim Netto bei rückgerechnet 40% ist nicht gewaltig. Und es geht auch nicht um die konjunktivistische Betrachtung, ob sie eine 40% Stelle 'bekommen könnte' sondern, Zitat 'sie hat den guten job noch immer, allerdings arbeitet sie nur 40%'
/elwu,
die Story ist für mich erheblich unrund.
Hallo elwu,
die Story ist für mich erheblich unrund.
Hm, und was heißt das jetzt für lollipop im Klartext? So noch nicht geschehen, Einkommensnachweise anfordern - und ggf. nachforschen, ob da zusätzliches Geld schwarz gezahlt werden könnte?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
hallo
ihr habt natürlich recht, dass ist alles etwas unrund. aber die geschichte ist auch etwas kompliziert.
meine 6500 sind schon bereinigt und nach steuerklasse 1 berechnet.
die 4000€ ihres vorherigen einkommens waren inklusive bonus gerechnet, diesen bonus lasse ich hier mal aussen vor,
ihr netto bei 40% wird 1500€ betragen. schwarz wird sie nichts verdienen.
kompliziert wird es dadurch, dass ich nach trennung den job gewechselt habe und mein RA und ich argumentieren, dass der wechsel trennungsbedingt war, sie und und ihr RA wollen natürlich das höhere einkommen als grundlage.
mir geht es garnicht so sehr darum, ob ihr einkommen jetzt bei 1500 oder 1700 liegt, mich interessiert der umstand, dass die quotenregelung hier nicht zum einsatz kommt, dass mein hohes gehalt über der relativen sättigungsgrenze liegt. mein RA und ich wollen ereichen, dass sie konkret die ehelichen lebensverhältnisse dokumentiert und aufzeigt, wieviel geld in der ehe zum vermögens aufbau diente.
und genau das ist auch meine frage an euch experten, gilt das prinzip, dass ich letztendlich ihr die differenz zu ihrem vormals verdienten einkommen erstatten muss (also die 4000€ erreichen muss) oder ob man sagt, bei 4000€ gehen x € in den vermögensaufbau und dieser betrag wird von den 4000€ abgezogen.
verständlich? sorry , aber ich gebe zu es ist kompliziert.
zum einen muss der richter jetzt entscheiden, ob altes oder neues gehalt als basis genommen wird.
dann muss ein richter entscheiden wieviel % arbeit ihr zugemutet werden kann, obwohl eine ganztagesbetreuung und mehr arbeit möglich ist
und dann muss entschieden werden, wieviel geld die ehelichen lebensverhältnisse geprägt haben.
und dann kann gerechnet werden
Guten Morgen lollipop7,
ich denke mal, es kommt darauf an, ob Du in der Lage sein wirst, entsprechende Belege vorzulegen.
Wieviel Geld ist während der Ehe tatsächlich in den Vermögensaufbau geflossen?
Waren es regelmäßige monatliche Zahlungen in immer gleicher Höhe, dann wird es wohl mit der Argumentation leichter sein als bei unregelmäßigen Zahlungen und unterschiedlichen Beträgen irgendwohin.
Auch in punkto Jobwechsel werden wohl am Ende die besseren Argumente überzeugen. Geh doch auch mal in Dich. Was war Deine Motivation damals für den Jobwechsel? Ehrlichkeit währt am Längsten......
Das gilt aber natürlich auch für Deine Ex!
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
zum einen muss der richter jetzt entscheiden, ob altes oder neues gehalt als basis genommen wird.
dann muss ein richter entscheiden wieviel % arbeit ihr zugemutet werden kann, obwohl eine ganztagesbetreuung und mehr arbeit möglich ist
und dann muss entschieden werden, wieviel geld die ehelichen lebensverhältnisse geprägt haben.
Hallo,
was der Richter muss oder nicht, entscheidet er allein... Die Argumente für deinen Jobwechsel müssen natürlich schon sehr überzeugend sein, wenn du seither weniger verdienst. Was konkret möchtest du denn da anführen? Zur richterlich gesehenen Arbeitsverpflichtung deiner Ex, ggf. sogar Anrechnung eines virtuell erzielbaren Einkommens, kann kein Mensch ein qualifizierte Voraussage treffen. Jedenfalls würde ich an deiner Stelle ihren bisher erzielten Bonus nicht außen vor lassen. Zum Vermögensaufbau: der wurde auch früher nur während der Trennungsunterhaltszeit angerechnet. So zum Beispiel bei mir die Hypotheken (Zins und Tilgung) für eine vermietete Immobilie, die ich bereits vor der Ehe angeschafft hatte, und die Verluste aus Vermietung und Verpachtung daher ganz zweifelsfrei eheprägend waren. Für die Zeit ab der Scheidung nicht mehr, da wurde so getan, als habe diese eheprägende Sache nie existiert, Begründung: dient einseitig meinem Vermögensaufbau. Da wurden dann zwar die um manche Abzugspositionen bereinigten Mieteinnahmen auf mein Einkommen draufgesattelt, aber auf der Ausgabenseite nur noch die Zinsen, nicht mehr der Tilgungsanteil berücksichtigt. Das ganze Gezeter habe ich dann durch einen für mich günstigen Vergleichsvorschlag erledigt...
Die unseligen Hammer OLG-Richter haben übrigens nun auch für ihre Opfer präzisiert:
"Beim Ehegattenunterhalt ist für die sekundäre Altersvorsorge in der Regel ein Betrag von bis zu 4 % des Gesamtbrutto-einkommens des Vorjahres angemessen, beim Elternunterhalt ein Betrag etwa in Höhe von 5 % und beim Kindesunterhalt in Höhe von bis zu 4 %, soweit der Mindestunterhalt gedeckt ist. Höhere Altersvorsorgeaufwendungen während der Ehe können ab dem endgültigen Scheitern der Ehe nicht mehr berücksichtigt werde"
und es steht zu erwarten, dass das in dieser Art bundesweit eingeführt wird. Das Grundziel fast allen familienrichterlichen Handelns ist ja, den Unterhalt an die Exfrauen in Dauer und Höhe zu maximieren, da stören Feinheiten wie eheprägende Sparquoten nur. Die Sättigungsgrenze liegt IMO wenn überhaupt auch weit höher als bei euren Verhältnissen.
/elwu
Hallo!
das bedeutet fuer mich, von meinen 6500 gehen 2500 an sie, 410 KU, 200 PKV Kind, 100 Kindergarten, das sind zusammen
3200, d.h. mir bleiben 3300.Sie hingegen hat 4000 plus 410 KU plus Kindergeld, nicht schlecht, das waeren 4600 pro Monat und 1300 mehr als mir bleiben.
Sie darf natürlich mit den UH nicht mehr EK haben als du als Unterhaltspflichtiger. Du musst max. soviel Unterhalt zahlen, dass dir das Gleiche verbleibt - wie ihr inkl. Einkommen. Grob gerechnet wären das ca. 2850 Euro für EU und KU.
Grüße,
kosmos
vielen Dank an alle fuer die Antworten
(auch wenn vieles genau das ist, was ich nicht hoeren wollte)
Ich werde Euch in jedem Falle auf dem Laufenden halten, wie es ausgeht.
Tja lollipop7,
das hat es mit dem Thema Heiraten und Scheidung so auf sich.
Man(n) hört selten das Gewünschte 😉
Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
