Guten Morgen,
wer von Euch kann mir mehr zur Saettigungsgrenze beim Unterhalt sagen?
mein RA meinte, dass bei hohem Einkommen, die Quoten Regel nicht zum Einsatz kommt,
die Frau muss den Unterhaltsbedarf begruenden, d.h. nachweisen, welche Ausgaben die ehelichen
Verhaeltnisse gepraegt haben.
wer hat Erfahrung damit?
vielen Dank!
Hallo lollipop7,
eine Sättigungsgrenze existiert eigentlich nicht. Allerdings wird bei sehr hohen Einkommen davon ausgegangen, dass nicht alles für den Familienunterhalt verbraucht wird, sondern ein Teil des Einkommens auch der Vermögensbildung dient. Im Zweifel werden die ehelichen Lebensverhältnisse greifen, die dann zu beweisen sind. Ein mühseliges Unterfangen, welches aber durchaus lohnenswert sein kann.
MFG
fredcrist
Jeden Tag eine Kerze für die pflichtigen AU und EU-Zahlerinnen und Zahler! Möge ihnen ein langes arbeitsreiches Leben beschieden sein.
Danke fredcrist
hast Du Erfahrungen ab welchem Einkommen man dies anwendet?
wie muss ich mir das dann vorstellen, die Frau dokumentiert die monatlichen Ausgaben anhand von Rechnungen?
Hallo Lollipop 7,
ich denke bei 10 000€ netto sollte man schon auf der sicheren Seite sein. D.h. es müsste dann eine konkrete Bedarfsermittlung erfolgen. D.h. der Unterhaltsgläubiger muss seinen Bedarf konkret darlegen und ggf. auch beweisen. Als Unterhaltsschuldner kann man sich aber bei Bestreiten des Bedarfs darauf einrichten, seinerseits zu belegen, dass eben nicht xtausend Euro für den Familienunterhalt ausgegeben wurden, sondern z.B. nur die Hälfte.
Ich stecke in so einem Verfahren mittendrin.
MFG
Fredcrist
Jeden Tag eine Kerze für die pflichtigen AU und EU-Zahlerinnen und Zahler! Möge ihnen ein langes arbeitsreiches Leben beschieden sein.
@ lollipop,
siehe beispielsweise >>>HIER<<<. Diese Ausführungen gelten aber nur für nachehelichen Unterhalt; beim Kindesunterhalt sieht die DDT Tabellenbeträge bis zu einem Nettoeinkommen von 5.100 EUR vor; erst darüber ist von "den Umständen des Einzelfalles" die Rede.
Vielleicht stellst Du mal konkrete Sachverhalte und Zahlen ein; sonst wird das hier ein Ratespiel, mit dessen Antworten Du wenig bis nichts anfangen kannst.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Nettoeinkommen 6500€
Einkommen Ehefrau heute 1500€
eheliche Lebensverhältnisse, Wohnung 1040€ Warmmiete, 2 Autos, 1 Urlaub für 2 Wochen, keine Hobbies, keine Angestellten 😉
Ehefrau verdiente vor Geburt des Kindes 4000€.
es ist immer noch nicht klar, um welche Art von Unterhalt es gehen soll...
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Lollipop,
gibt es gemeinsame Kinder, für die die KM ihren gutbezahlten Job aufgegeben hat?
Wenn ja wäre der Begriff "ehebedingter Nachteil" und Aufstockungsunterhalt.
Sie hat sozusagen 3000 € weniger als Verdienst, weil sie die Kinderpause genommen hat. Und dieser Nachteil ist dann entsprechend (nach deinen Möglichkeiten) auszugleichen. Da dürfte es keine Sättigungsgrenze geben, denn das Geld hatte sie vor den Kindern ja zur Verfügung.
Sophie
Hallo zusammen,
Sie hat sozusagen 3000 € weniger als Verdienst, weil sie die Kinderpause genommen hat. Und dieser Nachteil ist dann entsprechend (nach deinen Möglichkeiten) auszugleichen.
Nur der Vollständigkeit halber: Es sind, verdammt nochmal, auch ihre Kinder.
Juristisch gesehen ist das natürlich vollkommen irrelevant, denn für das verkommene, femiverseuchte Drecksgelump aus Polik und Justiz sind Kinder ein Schaden, für dessen Entstehung ausschließlich der Mann verantwortlich sei, und deswegen habe der Mann der Frau diesen Schaden vollständig zu erstatten, am besten mit einem möglichst fetten Aufschlag für das zugefügte Leid, dass er ihr ein Kind aufgezwungen hat.
Ceterum censeo: Deutschland wird sterben.
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
es geht um nachehelichen Unterhalt, ein Kind 3 Jahre alt.
fredcris, wie ist es, wenn die Frau ein eigenes Einkommen hat?
bedeutet dies wirklich, dass wenn sie vorher 4k netto hatte und jetzt 1.5k hat,
dass ich komplett fuer die differenz aufkommen muss?
bei 4k pro monat geht auch ein grossteil in die vermoegensbildung.
Hallo Lollipop,
ich fürchte, dass Du für diese Differenz wohl wirklich aufkommen musst. In dem, was Du schreibst, sind die sog. ehebedingten Nachteile derart offensichtlich anzunehmen, dass es insbes. auch im Hinblick auf das Alter des Kindes sehr schwer werden dürfte, aus dieser Nummer herauszukommen.
MFG
FC
Jeden Tag eine Kerze für die pflichtigen AU und EU-Zahlerinnen und Zahler! Möge ihnen ein langes arbeitsreiches Leben beschieden sein.
@malachit, erst habe ich genauso wie du über Sophies Antwort gebrütet, denn wer gleicht denn dem Mann den "Verlust" aus, warum soll nur die Frau wie vorher gestellt werden, aber der Mann darf vom Selbstbehalt leben...aber dann denke ich sie hat berücksichtigt, dass er 6.500 € und sie 1.500 € hat, und da würde ich auch einen Ausgleich (oder entsprechend hohen KU) nicht unbedingt für falsch halten...das Kind hat ja sehr gut verdienende Eltern und sollte entsprechend von beiden profitieren.
ligr ginnie, man möge mir nachsehen dass ich keine direkte Antwort gebe, aber zu malachit und Sophie musste ich jetzt was schreiben.
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Moin,
bedeutet dies wirklich, dass wenn sie vorher 4k netto hatte und jetzt 1.5k hat,
dass ich komplett fuer die differenz aufkommen muss?
das kann man so nicht sagen. Sicher ist jedoch: Diese Einkommensdifferenz wird Anwälte schon aufgrund ihrer Höhe zu langwierigen Verfahren verlocken. Sowas ist streitwertmässig nämlich ein dicker Fisch. Die Zauberwörter heissen dann beispielsweise "Aufstockungsunterhalt", Altersvorsorgeunterhalt" oder Krankenvorsorgeunterhalt".
bei 4k pro monat geht auch ein grossteil in die vermoegensbildung.
das ist rein juristisch im Moment nicht mehr als eine starke Behauptung, die Du mit stichhaltigen Beweisen untermauern müsstest, wenn eingewendet wird, das Einkommen sei vorzugsweise für die Lebensführung verwendet worden. Das auf diese Weise gebildete Vermögen müsste ja auch noch vorhanden sein; sonst ist es keines. Wenn ein Ehepartner freiwillig auf ein Einkommen von 4 TEUR verzichtet, um sich mit 1,5 TEUR zufriedenzugeben, wird ein Gericht davon ausgehen, dass dies so zwischen Euch abgesprochen war.
Überdies könnte man das Argument der Vermögensbildung bei Deinem Einkommen von 6,5 TEUR erst recht einwenden - und fragen, wo diese Kohle geblieben ist. Schon allein, damit sie beim Zugewinnausgleich nicht vergessen wird...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
sie hat jetzt 1.500 (vor dem Kind 4.500)
er hat jetzt 6.500
mal unbereinigt zahlt er den höchsten Satz der Düsseldorfer Tabelle. Entsprechend die Abzugsmöglichkeiten und die 3/7 Regelung dürfte sie von ihm die nächsten Jahre ca. 2000 € monatlich erhalten.
An deiner Stelle würde ich versuchen mit ihr eine Vereinbarung zu treffen, dass sie sich um Weiterbildung kümmert und du in dieser Zeit das gemeinsame Kind betreust, damit sie die ehebedingten Nachteile möglichst schnell abbauen kann.
Damit hast du evtl. eine Chance mittelfristig aus der Nummer herauszukommen.
Sophie
Moin,
hat sie denn jetzt 2.500 Euro weniger, weil sie weniger Stunden arbeitet oder weil sie nur schlechter qualifizierte Jobs bekommt?
Bei 4.000 netto ist ja mal davon auszugehen, dass sie so schlecht nicht qualifiziert sein kann. Die Frage ist daher in meinen Augen, ob sie aus zeitlichen Gründen nur wenige Stunden arbeitet oder ob sie einen niedriger qualifizierten Job angenommen hat, weil ihr die Ausübung ihres ursprünglichen Jobs - aus welchen Gründen auch immer - nicht möglich ist.
Daher die Frage: woher resultiert die Einbuße? Und wie kannst Du Dich einbringen, um die Einbuße zu verringern? Ich gehe mal davon aus, dass eine gut qualifizierte Frau einen guten Job nicht unbedingt "gern" aufgibt. :phantom:
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
danke fuer die vielen guten beitraege
sie hat den guten job noch immer, allerdings arbeitet sie nur 40%, daher auch das geringere einkommen,
die qualifikation ist zu vernachlaessigen.
sie arbeitet nur 40% da das kind erst 3 Jahre alt ist, sie will keine ganztages betreuung, nur halbtags.
sprich, sie koennte mehr arbeiten, will aber nicht
das bedeutet fuer mich, von meinen 6500 gehen 2500 an sie, 410 KU, 200 PKV Kind, 100 Kindergarten, das sind zusammen
3200, d.h. mir bleiben 3300.
Sie hingegen hat 4000 plus 410 KU plus Kindergeld, nicht schlecht, das waeren 4600 pro Monat und 1300 mehr als mir bleiben.
Dafuer arbeite ich 80 Stunden pro Woche und fahre jedes Wochenende 400km um mein Kind zu sehen.
Da habe ich wohl alles richtig gemacht. 😉
Hai!
Das Problem ist, dass Du sie in der Betreuung scheinbar nicht unterstützen kannst und bei einem dreijährigen Kind wohl keine Vollzeittätigkeit erwartet wird.
Bleibt die Frage, ob Du nicht Dein Arbeitspensum aus gesundheitlichen Gründen reduzieren musst...
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
deswegen ist eine gute Betreuung wichtig.
Evtl. kannst du ja mit ihr eine Vereinbarung treffen, dass sie jährlich mehr arbeitet und dann in der 2. oder 3. Grundschulklasse wieder voll arbeiten geht und ihr euch die Kosten für die Kinderbetreuung teilt.
Hat sie die Entfernung geschaffen?
Sophie
am meisten aergert mich dieses pseudo gesetz, dass frauen angeblich ab dem dritten geburtstag selbst fuer den unterhalt sorgen sollen,
das haette man auch weglassen koennen. sie kann selbst bei halbtagsbetreuung 2000 netto verdienen, plus kindergeld und KU kommt sie auf 2600Euro, meiner Meinung nach genug um davon leben.
Hallo,
Kindergeld und Ku ist fürs Kind.
Ihr Einkommen und EU/AU ist für sie.
Denn im Regelfall sind die Ku-Zahlungen nicht so hoch, so dass das wie jetzt hier ein Plus-Geschäft wird.
Sophie
