Hallo.
Bevor ich morgen meinen Anwalt frage, hier vorab an Euch:
Ich schenkte meinen 3 Kindern zu Weihnachten Geld, bzw. einem ein Geschenk des gleichen Wertes was die anderen an Geld bekamen.
Die ExFrau sagt nun den Kindern und mir, ich solle die Geschenke zurücknehmen, weil Sie meint dies´beim Unterhaltsvorschussamt sonst angeben zu müssen, so das Ihr das entsprechend wieder abgezogen würde.
Sind Geschenke rechtlich als Sonderzahlungen zu behandeln !??
Das gibts doch gar nicht oder !?
Und wenn die Kinder ein Geschenk in Form von Materiellen oder Geld von jemand anders bekommen oder ähnlich ?
Ist das auch ne Sonderzahlung die angegeben werden muss !?
Ich würde vom glauben abfallen wenns so wär, ..
Moin,
in Richtung deiner Ex würde ich argumentieren: Wer Fragen stellt, bekommt Antworten. Die Antwortenmüssen nicht immer gefallen.
Rechtlich ist es so, dass Geschenke völlig außerhalb von UHV laufen. Der kleinkarierte Beamte würde jetzt natürlich denken: "Warum zahlt der Staat UHV, wenn der Kerl doch Geschenke überreichen kann?"
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Also ist es definitiv rechtlich und sicher das Geschenke AUSSERHALB UHV laufen !?
Hi
Jep. Lediglich bei der arge könnte es Probleme geben. Doch die UHV-Kasse hat damit nun garnichts zu tun.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
na, . bin ich beruhigt, . danke. Die ex ist natürlich nur sauer, . weil ich nicht den vollen Unterhalt zahlen kann und den Kids dennoch jeden 150 euro , . oder wert nachträglich zu weihnachten geschenkt habe, .. vorher hatte sie mir ja mal wieder den umgang versagt, .. trotz vergleich, .. ach man, . was ist los mit den frauen, ... auch alles nur menschen , .. die kids freuten sich so, . und nun verkauft sie ihnen sie müssen es mir zurückgeben, .. blöder gehts echt nicht. leider doch, .. vieleicht jammer ich bald mal mit einem neuen thema, ... bestimmt. 🙂
Moin,
Du musst der Ex ja nicht erklären, warum es so ist, wie es ist. Geschenk ist Geschenk. Wenn Sie UVG bekommt,
geht es ihr lediglich darum, warum DU nicht mehr bezahlst, aber Geschenke machen kannst.
Wenn, dann könnte es nur die UVG Stelle interessieren. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Gruss
AZ
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
