Rückforderungsvorbe...
 
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Rückforderungsvorbehalt (Kontoauszug)

 
(@sonnendrache)
Schon was gesagt Registriert

Schönen Guten Abend - Mitleidende.

ich hab da mal ein Problem, vielleicht hat jemand mit sowas schon Erfahrung oder Tipps.

Meine Ex möchte mir eine Information nur geben, wenn ich darauf verzichte auf den monatlichen Kinderbetreuungskostenzahlungen (Überweisungsträger) nicht mehr den Verwendungszwecke angebe "Zahlung der Kinderbetreuungskosten unter Vorbehalt bis zur entgültigen Klärung der Vaterschaft"

Macht Sie das nur weil Sie es stört????
Befürchtet Sie dadurch Nachteile für sich die mir leider noch nicht bekannt sind????
Hätte Sie dadurch Vorteile????
Hätte ich dadurch irgendwelche Nachteile?????

Bin für eure Meinungen dankbar.

Gruss
Sonnendrache


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2008 22:49
(@moehlu)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin Sonnendrache

Was sollst du den sonst angeben?
Will sie die Unterhaltszahlungen vollständig verstecken oder geht es nur um

... bis zur entgültigen Klärung der Vaterschaft"...

Vorteile hätte sie vielleicht wenn sie ALG II erhält und dann sagen könnte, dass sie kein regelmäßigen Unterhalt erhält.

Wenn du tatsächlich nicht sicher bist, ob du der Vater bist würde ich das auch schreiben. oder hast du die Vaterschaft bereits anerkannt und zweifelst diese jetzt biologisch an?

laß mal ein paar Fakten hören

Gruß Ulli


Wer nicht an Wunder glaubt ist kein Realist!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2008 22:57
(@sonnendrache)
Schon was gesagt Registriert

Erst einmal vielen Dank für Dein Interesse...

Also, laut ihrer Aussage, bin ich nicht der Vater...und dann wieder doch....Na, auf jeden Fall....ist der Vaterschaftstest jetzt durch...bezahlt...und ich warte jeden Tag auf das Ergebnis!

Ich verstehe bei dieser Frau gar nichts mehr, aber ich habe im laufe der letzten Monate auch gelernt, das sie nichts gutes im Sinn hat...und ich mit allem Rechnen muss, deswegen macht mich ihre Forderung auch so stutzig.

Ich hoffe, das erklärt jetzt erst einmal genug, wenn nicht, dann frage einfach noch mal.

Danke!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2008 23:07
(@moehlu)
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Hey, wenn der Test gemacht ist und das Ergebnis bald kommt, dann mach erstmal garnichts! Bis zum nächsten 1ten sinds noch 10 Tage, dann kannst du wohl die unbeliebte Passage im Verwendungszweck streichen, oder sogar die ganze Zahlung.

Mein Tip: Warte ab, das erspart Streß

gruß


Wer nicht an Wunder glaubt ist kein Realist!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2008 23:12
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Sonnendrache,

du schreibst, du bekommst eine Information nur wenn du den Verwendungszweck änderst.

Welche Information brauchst du denn so dringend von ihr?

Ich finde  den Verwendungszweck richtig ausgewählt und würde den auch so lassen.

Gruß
Tina


Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2008 23:13
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Meine Ex möchte mir eine Information nur geben, wenn ich darauf verzichte

Auch ich würd dir raten, warte doch jetzt erstmal ab, wie das Ergebniss ausschaut...

Alles andere wäre doch jetzt eh nur Spekulation, ob sie der Text stört, es ihr peinlich ist das das dort steht, oder ob sie was arglistisches im Schilde führt..

Fakt ist die Vaterschaft sollte geklärt sein, erstmal, u das kann sich dann aj nur noch um Tage handeln..
Der Hinweiß im Verwendungszweck ist sicherlich nicht falsch.

U wenn sie so tickt wie du es beschreibst ist eine richtige klärung der Vaterschaft auch nötig..

Abwarten u Tee trinken...

Um was für eine Info geht es überhaupt, die sie dir verweigert?
Evtl. ist daran ja auch anders zu kommen..

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2008 23:19
(@sonnendrache)
Schon was gesagt Registriert

eigentlich möchte ich nur den Beweis, das das Geld für die Tagesmutter auch in der Höhe so verwendet wird, was ich aber stark anzweifel....mich wundert es eh, das sie auch nur in Erwägung zieht, mir diesen Nachweis freiwillig zu geben....

Da ist doch was faul....oder bin ich jetzt schon völlig verwirrt....haha


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2008 23:24
(@moehlu)
Zeigt sich öfters Registriert

ich weiß das dir das nicht passen wird, aber sie ist dir über die Verwendung des Geldes eigentlich keine Rechenschaft schuldig. Oder ist es keine Unterhaltszahlung sondern irgendwie eine andere Sache?


Wer nicht an Wunder glaubt ist kein Realist!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2008 23:26
(@sonnendrache)
Schon was gesagt Registriert

....Na, deswegen finde ich es ja auch so seltsam...das sie mir die Nachweise über die Betreuungskosten (von Gericht festgesetze Festkosten für die Betreuung bei einer privaten Tagesmutter ) freiwillig geben will.....Bis jetzt hat sie mir noch nie etwas freiwillig gegeben....Im Gegenteil.....seelisches Fertigmachen ist ja ihre Devise!!!

....Will nur Geld...und ich sehe meinen süßen Fratz seid Monaten nicht mehr...(heul)


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2008 23:31
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

 monatlichen Kinderbetreuungskostenzahlungen

Jetzt stellt sich eigentlich langsam eher die Frage was du da eigentlich an die KM zahlst..

Kindesunterhalt?
Den müßest du leisten wenn es dein Kind ist..

Betreuungsunterhalt müßtest du wohl auch für die KM leisten...

Alles natürlich sofern du wirklich der Vater des Kindes bist..

Aber was zahlst du da?

Und wieso eine Tagesmutter...u die Kosten dfür die?

Letztendlich hast du kein Anrecht expliziet zu erfahren wofür der KU verwendet wird, bzw. was davon bezahlt wird, oder angeschafft wird ..

Aber das hier Klingt nicht danach als wenn du KU leistest, das klingt eher so, als wenn du für irgendwas geschröpft wirst...

Gruß
Jens

*edit
Also ich versteh jetzt nur noch "Bahnhof" ..

  (von Gericht festgesetze Festkosten für die Betreuung bei einer privaten Tagesmutter )

Seit wann setzt ein Gericht die Kosten einer Tagesmutter fest?


AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2008 23:36




(@moehlu)
Zeigt sich öfters Registriert

...und ich sehe meinen süßen Fratz seid Monaten nicht mehr...(heul)

Willst du das Ergebnis des Vatertests wirklich? Wenn dabei rauskommt, das du nicht der Vater bist, hast du zwar keine Verpflichtungen mehr aber auch keine Rechte!

Ich denke aber dass du, im Notfall mit Hilfe unseres tollen Rechtstaats, auskunft verlangen kannst. kündige ihr dann doch erstmal an, dass du soetwas vor hast.

Ich hoffe das klärt sich alles für dich!


Wer nicht an Wunder glaubt ist kein Realist!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2008 23:40
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm,

ich glaube mich zu erinnern, das Sonnendrache zusätzlich zum KU und BU auch noch die Kosten der Tagesmutter zum Teil tragen muß. Müßte mal nachlesen.

Tja, was führt sie im Schilde? Ich denke, wenn so ein Hinweis auf der Überweisung steht kann sie schlechter mit *wie heißt das nochmal* argumentieren. Sie weiß das die zahlungen evtl. zurückgefordert werden können und kann dann nicht unbedingt sagen, das sie diese im guten Glauben verbraucht hat. Vielleicht bekommt sie aber auch Zuschüße vom JA für die Tagesmutter und da wäre esschelcht, wenn irgenwann rauskommt, das sie bei dir und beim JA kassiert hat...

Wie wichtig ist dir diese Info?

BTW. Hast du den Test auch brav selbst gemacht und eingetütet?

Tina

*edit* Öhm. Sag mal in deine nanderen Threads stellst du dich als jemand dar, der so einen Fall kennt und nun bist du selbst der betroffene Vater ... oder vielleicht doch ne Frau?


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2008 23:41
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

  ich glaube mich zu erinnern, das Sonnendrache zusätzlich zum KU und BU auch noch die Kosten der Tagesmutter zum Teil tragen muß

In seinem anderen Fred gehts ja nicht um ihn, sondern um einen Fall von dem er gehört hat..  :knockout:

Und da wird Unterhalt für das Kind u für die Tagesmutter gezahlt..nach einem Vergleich !!!

Von BU ist da von seiner Seite aus keine Rede...

Die KM geht gar arbeiten, er unterstellt aber das sie sich eigentlich nur ein schönes Leben macht usw. ..

  stellst du dich als jemand dar, der so einen Fall kennt und nun bist du selbst der betroffene Vater ... oder vielleicht doch ne Frau

Tja, kurzum, evtl verschwendete Zeit u Mühe, weil irgendwie erscheint es momentan trollig ...

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2008 00:01
(@sonnendrache)
Schon was gesagt Registriert

@ JensB2001:

Sorry, das das hier alles nicht ganz nachvollziehbar ist, aber wie ihr ja sicher aus eigener Erfahrung wisst, ist so eine Geschichte nie in 3 Minuten erzählt, sondern langatmig, weil es sich schon seid vielen Monaten oder Jahren entwickelt hat...

KU kriegt sie so wieso, weil sie mir ja erst nach meiner Anerkennung gesteckt hat, es könnte doch nicht mein Kind sein....also muss ich dafür eh bezahlten...

Die Tagesmutter muss ich zur Hälfte zahlen, weil sie dem Gericht glaubhaft machen konnte, das sie sooo spezielle Arbeitszeiten hat und nur eine private Tagesmutter in Anspruch nehmen kann ...und das Gericht hat blind für die Mutter entschieden, obwohl vieles dagegen sprach....(auch wieder eine sehr lange Geschichte)

Und sorry..für die Verwirrung, aber ich bin gerade bei einer Freundin (die, die hier angemeldet ist)...und habe jetzt mal aus meiner eigenen Sicht geschrieben......
Ist doch auch nicht wirklich wichtig, ob sie es aufschreibt oder ich....oder????(sie ist eh wegen mir hier)

Es geht doch hier um die Probleme und Ängste, die wir Väter haben und wie wir was dagegen tun können....

PS. Wenn ich der  Vater bin, will ich auch alle Rechte für mein Kind....es ist schliesslich ein Teil von mir, das ich liebe....und für das ich kämpfen will........(man, davor habe ich schon richtig schiss......Die KM wird mir einen besonders harten Weg bereiten.....aber es geht ja schliesslich um ein Kind, das auch einen Vater hat, der ihm weggenommen wurde, oder?) ;(


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2008 06:50
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und sorry..für die Verwirrung, aber ich bin gerade bei einer Freundin (die, die hier angemeldet ist)...und habe jetzt mal aus meiner eigenen Sicht geschrieben......
Ist doch auch nicht wirklich wichtig, ob sie es aufschreibt oder ich....oder????(sie ist eh wegen mir hier)

Es ist ja ok, wenn sie hier für dich schreibt. Aber macht kenntlich, wenn du dann schreibst. Am einfachsten geht das über einen eigenen Account. Da es hier auch schon mal gefakte Geschichten gibt reagieren viele auf solche Ungereimtheiten nicht gerade freundlich.

PS. Wenn ich der  Vater bin, will ich auch alle Rechte für mein Kind....es ist schliesslich ein Teil von mir, das ich liebe....und für das ich kämpfen will........(man, davor habe ich schon richtig schiss......Die KM wird mir einen besonders harten Weg bereiten.....aber es geht ja schliesslich um ein Kind, das auch einen Vater hat, der ihm weggenommen wurde, oder?)

Darum kümmern wir uns dann nach dem Testergebnis.

Jetzt erstmal die Frage: Wenn es dir so wichtig ist zu erfahren, ob das Geld wirklich der Tagesmutter zufließt: Wie soll sie dir nen Nachweis geben, dem du glaubst? Selbst wenn die TM bescheinigt, das sie soundsoviel bekommen hat schützt das nicht davor, das sie einen Teil der KMwieder bar zurückgibt. Oder willst du dann auch noch die Steuererklärung der TM? Sowas hättest du dann evtl. in dem Urteil drinhaben müssen das sie die Verwendung des Betrages für Fremdbetreuung jeweils nachweisen muß und selsbt da bezweifle ich das sich ein Richter darauf eingelassen hätte.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2008 09:00
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Sorry, das das hier alles nicht ganz nachvollziehbar ist

Naja, klingt nunmal sehr eigenartig, wenn hier jemand schreibt, schreibt über eine Geschichte die er angebich kennt, aber doch sehr spezielles Hintergrundwissen hat, u dann nochmal schreibt u dann aber von sich spricht, und letztendlich einiges schon im anderen Thread bearbeitet/beantwortet wurde....

Nun gut.

KU kriegt sie so wieso, weil sie mir ja erst nach meiner Anerkennung gesteckt hat, es könnte doch nicht mein Kind sein

Ok..scheiß Aktion von ihr, aber die Klärung läuft ja, u hoffentlich, wie es schon erwähnt wurde im anderen Thread, ist bei der Entnahme der Proben wirklich ALLES 100%tig u sicher gelaufen..und du hast die Sache"überwacht" und dich selber drum gekümmert (wie z.B. die Proben eingenhändig zur Post gebracht )!!

Somit muß jetzt das Ergebnis abgewartet werden .. ohne das wäre es mehr Spekulation als alles andere.

und das Gericht hat blind für die Mutter entschieden

.. lt. anderem Thread war das ganze aber kein Urteil, sondern ein Vergleich, d.h. du hast dich mit der Sache einverstanden erklärt .. und mit den Bedingungen ebenfalls ! (wenn auch mit dem Gedanken im Hinterkopf, das ansonsten ein Urteil gefällt wird, dennoch ist das etwas entscheident anderes)

Ist doch auch nicht wirklich wichtig, ob sie es aufschreibt oder ich....oder?

Wie oben schon erwähnt, es führt zu Verwirrungen u erweckt evtl. einen gewissen Anschein.
Wäre evtl. besser sich einen eigenen Account zuzulegen.

Wenn ich der  Vater bin, will ich auch alle Rechte für mein Kind....

Wenn ich das richtig interpretatiere, ward ihr nicht verheiratet, u habt ihr auch keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben, was somit heißt das du leider nie alle Rechten haben wirst..
Da wird sich auch ohne Einverständnis der KM nichts dran ändern..

Die KM wird mir einen besonders harten Weg bereiten

Bedenke immerhin, das du z.B. offensichtlich der KM keinen Betreuungsunterhalt zahlen mußt, dafür aber die hälftigen Kosten der TM, u die KM arbeiten geht, von daher, geht es dir evtl. deutlich besser noch als vielen anderen ...

das auch einen Vater hat, der ihm weggenommen wurde, oder?) 

Naja, ersteinmal stellt sich eh die Frage ob du wirklich der Vater bist, solltest du das nämlich nachher doch nicht sein, wurde hier dem Kind der Vater nicht genommen, weil du derjenige gar nicht bist..

Aber wie sieht es derzeit denn überhaupt mit Umgang zum Kind aus, bin mir jetzt nicht sicher ob du das irgendwo schon erwähnt hast.

Wie alt ist das Kind derzeit überhaupt?

Wichtig ist derzeit erstmal die Klärung der Vaterschaft.!!

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2008 09:54
(@papi74)
Registriert

Hallo,

mal unabhängig von den anderen ungelösten Fragen/Problemen... sollte sich herausstellen, dass du nicht der Kindsvater bist, so wird das von Dir bezahlte Geld zu 99% Wahrscheinlichkeit eh weg sein. Unabhängig ob es nun als "unter Vorbehalt" deklariert ist oder nicht.

Die einzige Möglichkeit die du hättest das Geld zurückzubekommen, ist wenn der echte Vater auftauchen würde.
Aber auch dann stehen die Chancen, je nach Einkommenssituation des KV, eher schlecht.

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2008 10:15
(@sonnendrache)
Schon was gesagt Registriert

Also dann erst einmal an alle danke...

Erstens werde ich mir eigenen Account anschaffen, weil Verwirrungen möchte ich natürlich nicht noch weitere schaffen.... :knockout:

Zweitens werde ich mich am besten erst wieder melden, wenn ich endlich mal dieses Testergebnis habe!

....sorry also nochmal, aber mich beschäftigt alles so ...und manchmal weiß man einfach nicht mehr, was man machen soll....Danke erst einmal für Eure Kommentare und bis demnächst!

Wünsche allen eine gute und sonnige Woche! 🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2008 10:40
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Zweitens werde ich mich am besten erst wieder melden, wenn ich endlich mal dieses Testergebnis habe!

Fragen auch rein hypothetischer Natur können durchaus erörtert werden. Es hilft, dich auf Eventualitäten vorzubereiten.

An deiner Stelle würde ich den Verwendungszweck nicht ändern. Selbst dann nicht, wenn sie dir den Nachweis liefert, weil dieser Nachweis selbst bzgl. seines Wahrheitsgehaltes von dir nicht überprüfbar ist.

Btw.: Warum zahlst du eigentlich die Kinderbetreuungskosten?

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2008 11:22
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

DeepThought

Darum

Der Vater wurde zu einem sehr hohen Unterhalt (Kind und Tagesmutter) verurteilt...Eine Wahl blieb dem vermeintlichen Vater nicht.
Die Richterin ließ ihm die Wahl zum hohen Vergleich oder das gleiche Ergebniss durch ihren Urteilsspruch!!!

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2008 11:46