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Rentenausgleich

 
(@secret)
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Hallo zusammen,

schön, dass es dieses Forum gibt. Hoffe hier ein paar Antworten auf offene Fragen zu bekommen.

Ich bin seit dem 26.10.2001 verheiratet und wir haben gemerkt, dass es zusammen einfach nicht geht. Wir haben uns auf eine Scheidung der Ehe verständigt. Meine Frau zieht aus, ich bleibe in der Wohnung (die ich auch vor eheschliessung schon hatte).

Meine Frage: Was den Unterhalt an sich angeht haben wir uns geeinigt. Sie bekommt einen Betrag X von mir jeden Monat. Meine Frau befindet sich in einer 2. Ausbildung. Die erste hat sie zu Ende gebracht, aber dann keinen Job gefunden und arbeitslos wollte sie nicht sein und hat daher eine 2. ausbildung angefangen in einem artverwandten beruf.

meine frau erzielt ein einkommen (ausbildungsvergütung) von EUR 390,00 netto (LStKl. 5) und ich ein Einkommen von 1850,00 EUR netto (LStKl. 3).

Der Unterhalt ist soweit geregelt. Haben eine Vereinbarung getroffen, weil wir uns auch nicht im Streit trennen wollen. Sie wird also dahingehend verzichten und von mir den ausgemachten Betrag X erhalten. Jeden Monat über einen noch nicht definierten Zeitraum. Sie wird aber länger die Unterstützung von mir bekommen - so lange sie sie eben braucht. Ich will ihr dahingehend einfach helfen.

Es gibt in ihrem und in meinem Leben jemanden neues, die aber nicht Grund der Trennung sind. Diese Entscheidung haben wir bereits früher gefällt. Meine neue Lebensgefährtin wird zu mir ziehen.

Frage ist im Moment nur der Versorgungsausgleich, was (soweit ich weiss) was mit der Rente zu tun hat. Frage ist, wie sich das berechnet, damit ich einfach ungefähr mal weiss, was da auf mich zukommt an monatlichen Belastungen. Wie lange muss man eigentlich dann diesen Versorgungsausgleich zahlen?

Kinder gibt es keine, aber Schulden (leider).

wäre echt froh, wenn mir jemand mal eine kleine hilfestellung geben könnte.

vielen dank im voraus.
Secret


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2004 12:44
(@Melly)

Hallo Secret,

also um den Versorgungsausgleich mußt Du Dir mal keinen Kopf machen, da der sich erst bei der Rente bemerkbar macht.
Es wird so sein, daß Ihr bei Scheidungsantrag die Bögen der Rentenversicherungsträger zugeschickt bekommt, die sauber ausfüllt und wieder zurück schickt.
Der Rentenversicherungsträger wird dann genau berechnen, was jeder der Partner an Rentenanwartschaften in der ehezeit erworben hat.
Solltest du mehr erworben haben, gehen bei der Scheidung einige Rentenanwartschaften an Deine Frau über.
Heißt also mal grob gesagt...hast du 1000 Punkte erreicht und Deine Frau nur 400 Punkte, bekommt sie von Dir 300 Punkte.
Mal so erklärt, daß Du es verstehst.
Dieser Rentenausgleich ist erst zum Zeitpunkt des Renteneintritts zu spüren, jetzt hast du damit keine finanziellen Belastungen.
zum Trennungs-und ehegattenunterhalt schreib ich jetzt mal nix, da Ihr Euch ja geeinigt habt.
Wichtig für Dich ist zu wissen, daß Du normalerweise nach 2 Jahren nix mehr zahlen mußt, wenn Deine Ex-Frau in einer gefestigen Partnerschaft lebt.

Gruß Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2004 13:02
(@secret)
Schon was gesagt Registriert

Ach das wird in Punkten gerechnet. Das heisst mir bleibt nachher einfach weniger an Rente, verstehe ich das richtig Melly? Ich dachte eigentlich da wird irgendwie ein Betrag X errechnet, den ich dann monatlich zahlen muss (an wen auch immer). Man ich kenne mich da leider gar nicht aus.
Das heisst nachher also, dass ich neben dem Ehegattenunterhalt (auf den wir uns bereits geeinigt haben und auf den sie dann formell verzichten wird), nichts weiter zahlen muss?!
Man bin ich froh, dass es Euch gibt. Wenn man keinen Durchblick in solchen Sachen hat, isses echt schwer. Aber tausend Dank auf jeden Fall. Versteht mich richtig. Ich und meine noch Frau, wir verstehen und super gut und ich denke mal, das sie neben dem Auto was sie mit nimmt und dem Betrag X, den sie auf unbestimmte Zeit von mir bekommt unterm Strich besser bedient ist, als wenn ich einen festgesetzten Betrag X einen festgesetzen Zeitraum zahlen muss und danach die Zahlung einstelle.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2004 13:09
(@Melly)

Hallo Secret,

also das ist nicht die Welt was da an Anwartschaften für Dich verloren gehen.
Sind ja nur die ehejahre. Du wirst das später alles wieder reinholen.
Du mußt Dich nach dem Versorgungsausgleich um nix mehr kümmern, das ist bei der Scheidung beendet.
Du hast halt dann etwas weniger Anwartschaften auf Deinem Konto, aber wenn man das in Rente umrechnen würde, würde das ein kleiner Betrag sein.
Also mach Dir da mal keinen Kopf drüber, das wird Dir jetzt und auch später auf keinen Fall weh tun.
Diese Anwartschaften wandern mit dem Scheidungsurteil von Deinem Konto zu ihrem und gut ist es.
Sollte Deine Ex-Frau vor Rentenbeginn versterben, würdest Du diese Punkte wieder zurück bekommen.
Aber glaub mir, das sind Eurobeträge wo da flöten gehen.Heute ist eine private Altersvorsorge eh sinnvoll, also schließe da mal was in naher Zukunft ab.

Du zahlst jetzt dann den Unterhalt den wo Ihr abgesprochen habt und mehr auch nicht!
Du wirst übrigens anhand der Berechnung des Rentenversicherungsträgers sehen können, wieviele Anwartschaften Du abtreten mußt, den bekommst Du zugeschickt.
Bei so kurzer Ehedauer sind das wirklich keine Berge an Anwartschaften 🙂

Ansonsten drück ich Euch die Daumen, daß Ihr eine ruhige Scheidung habt und vielleicht klappt es bei Euch ja mit einem Anwalt, dann spart Ihr Euch viel Geld und Ihr könnt auch später noch Freunde sein und Euch in die Augen gucken.
Kommt ja leider zu selten vor, daß es so ruhig abgeht und man sich gleich einig ist.
Liebe Grüße und viel Erfolg bei eurer Scheidung und natürlich alles gute für die neue Partnerschaft:)
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2004 13:50
(@secret)
Schon was gesagt Registriert

Danke Melly, sehr nett von Dir.

schön, dass man hier so schnell und hilfreiche antworten bekommt.

ja, wir haben beide vor noch freunde zu sein, zumal sie noch ein gewerbe auf sich angemeldet hat und quasi "nebenbei verdient" und ich ihr auch weiterhin die buchhaltung machen werde.

danke jedenfalls.

Secret, der sehr erleichtert ist.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2004 13:54