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Anrechenbares Nettoeinkommen

 
(@melanie)
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Hallo Ihr!
Erstmal schön das es diesen Forum und euch alle gibt!
Jetzt hab ich eine Frage, für den Ehegattenunterhal was kann ich alles abziehen?
Also:
-Steuerklasse 1 Netto monatlich ca 1470 euro ( nach der Scheidung) ohne Verheirateten zuschlag.
-abzügl. Kindesunterhalt Voller Betrag 227 euro
-abzügl. Fahrtkosten 47 euro
-abzügl.Lebensversicherung 41 euro
-abzügl. Erwerbstätigenbonus 1/7
Kann ich jetzt auch noch Berufsbedingte aufwendungen abziehen, mein Freund ist Krankenpfleger ( Arbeitskleidung, Fortbildung etc) Wenn ja wieviel ca? 30 euro?
-abzügl. Arbeitslosengeld Exfau 654 euro.
Kann sie auch etwas abziehen? Hat sie bis jetzt nie getan. Was ist mit Kapitallebensversicherungen und Kindergartebkosten?
So und dann steht ihr davon 3/7 zu richtig?
Oder gibt es noch irgendwas, was man abziehen kann?
Noch eine Frage, muss die Ex auskunft geben seit wann und wo das Kind im Kindergarten ist?
Ach so, wir kommen aus Gelsenkirchen also OLG Hamm.
Vielen :heartpump: lichen Dank!
Ihr helft mir sehr.
Gruss Melanie


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2004 20:00
(@Melly)

Hallo Melanie,

also berufsbedingte Aufwendungen sagt man 5%!
Ob die Lebensversicherung noch mit rein kann ist fraglich, da es ja dazu führt, daß er Vermögen anhäuft und sie das indirekt mit spart.
So wurde uns das mal beim Anwalt gesagt.
Das mit dem Erwerbstätigenanreiz bei Arbeitslose denk ich auch nicht, daß sie das abziehen kann.
Aber dazu wird Jörg mehr wissen 🙂
Die Kindergartenkosten kann sie nicht abiehen, da die mit dem Kindesunterhalt gedeckt werden sollten.
Wenn beide das gemeinsame Sorgerecht haben, sollte die Mutter schon mit dem Vater besprechen wo das Kind in den Kindergarten geht, das ist jetzt meine Meinung.
Ehebedingte Schulden könnten noch mit abgezogen werden, falls welche zum abzahlen sind.

Wie ich schonmal geschrieben habe, ist es im öffentlichen Dienst ähnlich wie bei den Beamten, wenn die Frau mehr Unterhalt vom Ex-Mann bekommt, wird der Familienzuschlag auch weiter gezahlt.
Auch ist er ja für das Kind unterhaltspflichtig, also müßte der Familienzuschlag weiter bestehen.
Er soll sich da mal in der Verwaltung seiner Klinik kundig machen.
Gruß Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2004 20:21
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Melanie,

ich denke mal, du bist schon recht fit im Thema, denn sonst hättest du nicht gewusst, welche Infos wichtig sind.

Das OLG Hamm rechnet ausdrücklich nur nachgewiesene berufsbedingte Aufwendungen an; bei Fahrten zur Arbeit mit dem PKW kann u.U. auch nur der Ansatz der Kosten für öffentliche Verkehrsmittel greifen. So steht es in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Hamm, einfach mal durchlesen.

Den Abzug der Lebensversicherungsbeiträge kannst du vergessen; das ist vom verbleibenden Einkommen zu bezahlen, sowohl bei ihm als auch bei ihr.

Vom Arbeitslosengeld können pauschal z.B. 10% je Kind als Betreuungskosten vom Gericht als angemessen betrachtet werden. Vierlleicht auch die gesamten Kosten. Das ist immer so, wie es vorgetragen und begründet wird. Das AG Köln hat sogar einmal nach Abzug der Betreuungskosten vom Arbeitslosengeld noch die Hälfte des Restbetrages als "Arbeitsanreiz" abgezogen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2004 20:35
(@benno)
Schon was gesagt Registriert

Moinsen,

die Regelungen im öffentlichen Dienst sind bei Angestellten wie folgt.

Zahlt der Unterhalspflichtige mehr als 1/6 der Differenz von Ortszuschlagstufe I zu II an Unterhalt, so erhält er auch weiterhin den Familienzuschlag. Das selbe gilt für den Beschäftigten im öffentlichen Dienst, der ein Kind bei sich im Haushalt leben hat, auch dieser Angestellte erhält den Verheiratetenbestandteil im Ortzuschlag, oder auch Familienzuschlagstufe II genannt. Die Höhe richtet sich nach der Gehaltsstufe in der die- oder derjenige eingruppeirt ist, gem § 29 BAT-AO/KF.

Gruß
Benno


Es kann nur besser werden!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2004 20:40
(@melanie)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi!
Vielen dank. Hab mich mit dem Thema auseinandersetzen müssen, da unser Anwalt ( Familienanwalt) uns nicht wirklich geholfen hat. Und die neue Anwältin zwar alles macht was man ihr sagt und vorlegt ist es besser sich weiter zu informieren. Sonst ist sie nälich sehr gut. Arbeits/steuerrecht.
Na ja. Die lebens versicherung kann aber doch als Altervorsorge abgezogen werden, hat man gesagt. Besteht auch schon vor der Ehe. Hat also das einkommen nicht geprägt.
Aber schon mal vielen dank für die vielen netten antwrten
Gruss Melanie


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2004 20:49