Hallo,
habe eine Frage.
Wenn der UP geschieden ist und 5 Jahre nach der Scheidung ein Haus kauft und darin nun mietfrei wohnt. Wird von dieser Mietersparnis dann auch EU fällig? Wenn ja warum? Dies kann ja nun wirklich nicht mehr eheprägend gewesen sein, vo rallem, wenn der UP dies aus eigenem Geld und eigenem Antrieb geschafft hat. Bei KU o.k. da lass ich mir das gerade noch so gefallen, aber beim EU?
Was ist also jetzt richtig, wird durch mietfreies wohnen einige Zeit nach der Scheidung auch der EU höher oder nicht?
Gruß
euridike
Moin,
rein vom normalen Menschenverstand her erhöht es den EU NICHT. Denn erstens, wie schon gesagt, nicht eheprägend, zum zweiten und ichtigeren ist der Eu in der Regel ausgeurteilt und daher schon etwas wie eine fixe Größe. Beim KU ist es anders, da der üblicherweise dynamisch angelegt ist und entsprechend dann allerdings die Belastungen gegengerechnet werden könnten. Sprich: wird der Wohnert eingerechnet, muß auch balancemäßig die Belastung reinfallen.
Aber rechtlich hab ich dazu noch nicht nachgeschaut.
Gruß, Xe
