DPA: 05.04.2006 13:32 h
Berlin - Kinder sollen künftig bei der Berechnung des Unterhalts absoluten Vorrang erhalten. Das Bundeskabinett hat die entsprechende Reform des Unterhaltsrechts beschlossen. Bislang sind ihre Ansprüche mit denen von geschiedenen oder gegenwärtigen Ehepartnern gleichwertig. Mit der Reform sollen die Belange der Kinder vor allem in solchen Fällen geschützt werden, in denen das Einkommen nicht für alle Unterhaltsberechtigten ausreicht. Das Gesetz muss nun noch Bundesrat und Bundestag passieren.
Es soll am 1. April 2007 in Kraft treten.
Na dan Prost... :crash:
[Editiert am 5/4/2006 von nikla]
Hi,
viel interessanter ist, dass für uneheliche Kinder & Mütter der Unterhaltszeitraum quasi verlängert wird.
Will meinen, bisher waren es drei Jahre und nur in Ausnahme und höheren Hürden länger. Diese Hürde wurde massiv herabgesenkt, so dass nach diesem Gesetz bald 7 - 8 Jahre die Regel werden.
Tja, da bleibt einem unfreiwilligem Vater, oder später entrechteten Vater nur zwei Möglichkeiten:
1) den finanziellen Ruin über sich ergehen lassen, oder
2) auswandern!
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hi..
es wird sich für viele
vieles ändern...
Für die, die zahlen "dürfen", wirds teuer...
Abänderungsklagen dürften dann ab 1. April zu hauf erfolgen, und werden kein Aprilscherzn sein. ;( 😉
Na dan Prost... :crash:
Hi,
ist denn irgendwo dieser Gesetzesentwurf im Originaltext zu lesen?
cya,
elwu
Hi,
Tja, da bleibt einem unfreiwilligem Vater, oder später entrechteten Vater nur zwei Möglichkeiten:
1) den finanziellen Ruin über sich ergehen lassen, oder
2) auswandern!
mmmh, da fällt mir noch ein dritter Punkt ein ... Vasektomie... ferdisch :phantom:
Gruss
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Der offizielle Link:
http://www.bmj.bund.de/enid/b5ab1904b32418410ad20655b0f881c2,0/Familienrecht/Unterhaltsrecht_pw.html
hier hoffentlich erlaubt.....
hallo ewlu,
ja, es ist nachzulesen,
BMJ pressemitteilungen
ich weiss leider nicht, wie man etwas verlinkt.
mit freundlichen grüssen
gaya
oh,
nikla war schneller 🙂
und der link ist auch dabei
mit freundlichen grüssen
gaya
Bitte gern geschehen...
Genauer text ganz unten auf der Seite dem BMJ, als PDF...
@ babbedeckel,
mmmh, da fällt mir noch ein dritter Punkt ein ... Vasektomie... ferdisch
da musste ich leicht schmunzeln
das mußt du vorher machen
🙂
Gruß Paula 5
Sagt es nicht so leicht dahin,
der Unsinn hätte keinen Sinn,
denn in Stunden, wo der Unsinn waltet,
da sind die Sorgen ausgeschaltet.
Und sorglos sein, das heißt Gewinn,
drum hat der Unsinn seinen Sinn.
H i l f e,
ist das ein langer Text!!!
Wer hat Zeit und Lust, den mal "aufzubröseln" ?? 🙂
Ich würde mich freuen, etwas ohne dem Juristendeutsch zu lesen!!
Beispiel:
Es gibt Kindertagesplätze im Wohnort der KM. Muss se nu arbeite oder nett??
(Das ist schwäbisch -- nett schottisch 😀 )
Kleinegon
[Editiert am 5/4/2006 von kleinegon]
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
So an sich ist doch nicht wirklich alles schlecht was da drin steht oder ?!
Ich hab alles durchgelesen und fand das was nicht das PDF war ganz gut verständlich.
Das PDF sind aber 75 Seiten, das ist mir erstmal zuviel.
So pauschal kann man das wohl nie beantworten. ich glaub wenn kein Wille da ist müssen die Exen weiterhin nicht allzuviel 😉
aber vom Prinzip her erstmal ab nem gewissen Alter der Kinder ( ich sach ma 8) JA.
Ich versteh übrigens schwäbisch ganz gut 😉
Merrow
Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)
Ich habe das mal kurz überflogen. irrtum vorbehalten: eine reale Verbesserung für Ehegattenunterhaltspflichtige sehe ich nicht. Nach wie vor steht der Unsinn von den ehelichen Lebensverhältnissen drin. Und der neue Grundsatz der Eigenverantwortung wird durch die altbekannten Umgehungsklauseln wie lange Ehedauer (bei Kinderbetreuung, auch nachehelicher und seien die Kids auch längst völlig selbstständig und gar nicht mehr 'betreut', ist unterm Strich deren Dauer der Ehedauer gleichzusetzen => sind Kids da, ist die Ehedauer juristisch/gesetzlich IMMER 'lang', egal wie kurz sie real war) sofort ausgehebelt.
Mütter unehelicher Kids dagegen dürfen sich freuen, die werden unterhaltsrechtlich nahezu so komfortabel gestellt wie geschiedene Mütter ehelicher Kinder. Naja, war nicht anders zu erwarten von Frau Zypries und der Koalition der Mütter- bzw. Frauenrechtler.
Kapier ichs jetzt einfach nicht?
Ist es nicht so, dass durch diese Neuerungen Zweitfamilien mit Kindern auch besser dastehen?
Ich meine, warum wird das sonst gemacht, wenns gar keinen Sinn macht?
Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)
Moin,
das wäre ja nun auch die erste gesetzlich Verbesserung (zur Gerechtigkeit) der letzten 10 Jahre.
Wer rechnet schon damit, das der Trent unterbrochen wird.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ist es nicht so, dass durch diese Neuerungen Zweitfamilien mit Kindern auch besser dastehen?
Ich hoffe, es meldet sich mal ne Zweitfamilie, bei der das so ist. Mein Mann, unsere Tochter und ich würden durch das neue Gesetz Alg II Empfänger werden, da mein Mann deutlich mehr KU zahlen müßte als jetzt.
Da ich in Elternzeit bin, habe ich zurzeit einen gleichberechtigten Anspruch mit allen Kindern gegen meinen Mann. Nach neuem Gesetz falle ich ersatzlos raus. Mein Mann ist jetzt und bleibt dann auch Mangelfall (keine Ahnung, wie das dann gerechnet wird).
Mein Anteil, der jetzt der größte ist, wird dann auf sämtliche Kinder verteilt, da aus erster Ehe 4 Kinder da sind, und wir "nur" eines haben, geht der größte Teil von mir an die "Erstkinder".
Und genauso wird es allen Zweitfamilien gehen, die Mangelfälle sind, keinen TU/EU zahlen müssen, wo aber die Zweitfrau mit Säugling zu Hause ist, und mit berechnet wird.
*Ironie an*Das ist natürlich eine Verbesserung für die Zweitfamilien, das man sie vorsätzlich Alg II bedürftig macht *Ironie off*
LG
Ronja
Warum wird jetzt an einer zweiten Stelle diskutiert ? Das opening von nikla ist inhaltsgleich zu >seinem Beitrag< im korrekten Topic.
Also, Abmarsch in den >korrekten Beitrag< und bitte dort keine medizinischen Themen.
DeepThought
*kopfschüttelundbeitraggeschlossen*
[Editiert am 5/4/2006 von DeepThought]
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
