Hallo Ihr Lieben,
eine Wohnung wird mit 400,--€ je Monat als Wohngeldvorteil veranschlagt. Dies sind im Jahr 4.800 €. Nun fallen dringende Reparaturen an. die Elektrik muß getauscht werden und dadurch auch neu gestrichen werden. Dieser Betrag beläuft sich auf 3.000,-- €.
Ist es richtig, das der Wohngeldvorteil nun folgendermaßen (für die nächsten 12 Monate?!) berechnet wird:
Wohnvorteil 4.800 € minus Reparaturaufwand 3.000,-- € = 1.800,-- € im Jahr?
Und was wäre sonst noch in Abzug zu bringen?
Vielen Dank!
Hallo Knuddelmaus
Hast du (ihr) vorher Rücklagen gebildet für Reperaturen ? Das heist wenn mann nicht Regelmässig Renoviert,Repariert gibt es das auch in der Folgezeit nicht laut Olg Köln.
Wenn nicht kanst du das vergessen wird nicht anerkannt .Habe auch Lange dafür gebraucht den Dicken vollgefreßenen Richter zu verstehen .Aber begreifen werde ich das nie.Aber Mann kann für die Zukunft daran Arbeiten .
Gruß Fireblade
