Hallo,
meine Frau war bei Ihrem Anwalt um die Scheidung einzureichen. So weit so gut. Jetzt hat Ihr Anwalt noch einmal einen Blick über den zu zahlenden Unterhalt geworfen und Ihr mitgeteilt, daß sie auch sogenannte Sonderausgaben geltend machen kann. Meine Frage, gehören zu diesen Sonderausgaben
a) Kindergartenbeiträge
b) Krankenversicherungsbeiträge (meine Kinder sind zu 80 % über die Beihilfe meiner noch Frau versichert, und zu 20 % Privat)
c) Sportvereinbeiträge
d) Balett
e)Kindergartenausflüge
f)Schulausflüge
auch dazu. Und wieviel muß ich wenn denn dann leisten.(50% oder 100%)
vielen Dank für Eure Antworten
Gruß
merlin
hi,
a) Kindergartenbeiträge -normal nicht !
b) Krankenversicherungsbeiträge (meine Kinder sind zu 80 % über die Beihilfe meiner noch Frau versichert, und zu 20 % Privat) - glaube das geht -bist du nicht in der gesetzlichen KV ? - dann können sie bei dir mit versichert werden !
c) Sportvereinbeiträge
d) Balett
e)Kindergartenausflüge
das glaub ich wohl eher nicht -
)Schulausflüge - kommt immer darauf an.
mußt mal im forum suchen was Sonderbedarf ist und was nicht -
Mfg Ingo
Hallo Merlin,
schau mal im Lexikon Familienrecht ( rechts unter Informationen). Vielleicht findest du dort was du suchst.
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
... bin privat versichert und meine Frau in der freien Heilfürsorge (Beamtin BGS). Müssten die Kinder nicht bei ihr mitversichert werden, wenn sie auch bei Ihr Leben ?
@ Tina
...dort gibt es leider unterschiedliche URteile. ICh dachte immer GEsetz ist GEsetz, aber das kann wohl jedes Landesgericht selbst entscheiden.
So war es auch beim Unterhalt. Da hat mein Anwalt das Urteil des OLG Oblenz genommen und der meine FReu das des OLG Köln, obwohl wir nur 20 km von Koblenz wohnen und die für uns zuständig sind !!!
hi,
private krankenversicherung geht so weit ich weiß auf ku drauf-(aber nicht 100 %)
olg koblenz ist für euch zuständigt.
aber unterhaltsberechnung ist nicht so einfach -würde mit der scheidung bis min 04/2007 rauschieben
mfg ingo
@ Ingo :
Wieso warten bis 04/2007 ?
Hallo,
wenn die Kinder privat vesichert werden müssen kannst du den KV-Beitrag von deinem Netto vor der Ku-Berechnung abziehen. Minimiert sozusagen dein Netto.
Kindergartenbeitrag ist meines Wissens nicht Sonderausgabe. Falls deine Ex arbeiten geht kann sie das im Betreuungsbonus mit abrechnen.
Der Rest ist normaler Bedarf aus dem Ku zu decken. Einzig, wenn du nach Stufe 1-6 der Düsseldorfer Tabelle zahlst können Klassenfahrten als Sonderbedarf geltend gemacht werden.
Fordern kann der Anwalt viel. Google mal nach Sonderbedarf, Mehrbedarf da ist vieles nicht drin. Du kannst natürlich freiwillig zahlen, aber eben nicht als muss.
Sophie
