Kindesunterhalt Kin...
 
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Kindesunterhalt Kind 2 obwohl ich alleinverziehender Vater von Kind 1 bin

 
(@moabit)
Schon was gesagt Registriert

Moin

Erst mal zu meiner Person:
Ich bin Vater von 2 Kindern mit unterschiedlichen Müttern.
Meine Tochter S. (11) aus erster Ehe lebt seit 7 Jahren bei mir und ich habe das alleinige ABR.
Dummerweise hat es nicht ausgereicht einen Fehler nur einmal zu machen, ergo griff ich noch mal ins Klo und bekam eine zweite Tochter L. (6)
Nicht falsch verstehen. Ich liebe meine Töchter und will keine missen, nur die Mütter waren leider schlecht gewählt.
Ergo kam es auch da zur Trennung vor 3 Jahren und da die Mutter der kleinen nun geheiratet hat geht das Thema mit dem Unterhalt los, da sie den UVG verloren hat.
Ich arbeite als Gebäudereiniger und bekomme 80 Stunden im Monat bezahlt. Während meine Tochter in der Schule ist arbeite ich und baue in dieser Zeit ein Stundenpolster auf um die Ferienzeiten (S. besucht ihre Mutter lediglich in den Sommerferien für eine Woche nebst den 14 tägigen Wochenenden) und die Wintermonate in denen recht wenig zu tun ist zu kompensieren.

Nun hänge ich von dem AG welches dem OLG Düsseldorf untergeordnet ist und darf mir von der Stadt G vorhalten lassen, das ich mehr arbeiten müsse und mir ein fiktives Einkommen zugrunde gelegt werden soll.

Es liegt ein 7 jähriges Gutachten zugrunde, aufgrund dessen mir das ABR für S zugesprochen wurde (akkute Kindeswohlgefärdung mit Tendenz zur Lebensgefahr) welches jedoch "zu alt" ist um noch Anwendung zu finden.

Wir leben hier in einem alten Bauernhaus (S., meine recht junge Lebensgefährtin die selbst noch in der Ausbildung ist und ich) und dort kann ich meine Tochter schlecht allein lassen.

Desweiteren muss ich die Kosten der Umgangswochendenen (ca 100 km pro Weg) allein bewälltigen, da die KM von L. eine Vereinbarung der Kostenteilung eigenständig gekippt hat.

Im Sommer kommt meine Tochter auf die Gesamtschule (Klasse5 - jetzt ist sie noch auf einer Sprachheilschule). Leider sind mir die Schulzeiten noch nicht bekannt, da diese Schulform dann erst startet. Ich hoffe aber das ich dann meine Arbeitszeiten anpassen kann um beiden Kindern gerecht zu werden.

Ich verdiene 710 Euro Netto für besagte 80 Stunden/Monat und bekomme 180 Euro Kindergeld. Unterhalt für S. bekomme ich nicht, da die KM 3 weitere Kinder hat und dort "nichts zu holen sei" laut JA. Für S. wären wir dem OLG Hamm untergeordnet.

Was kann ich tun, damit das AG dieses auch anerkennt?

LG


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2013 17:39
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

was würdest du verdienen, wenn du Vollzeit arbeiten würdest?
Von diesem Einkommen kannst du berufsbedingte Aufwendungen abziehen.
Dazu muss das über dem Selbstbehalt liegende Einkommen (1000 €) auf zwei Kinder verteilt werden, weil du für S. keinen Unterhalt erhältst.

Ebenfalls könnte versucht werden die Kosten für den Umgang vor Berechnung des Kindesunterhaltes in Abzug zu bringen.

Bei einem Brutto von 900 komme ich auf ein Netto von 716 €. Für eine Vollzeittätigkeit wären das dann vermutlich 1800 € brutto und 1260 € netto. 5 % berufsbedingte Aufwendungen abziehen ca. 60 € = 1200. Davon dier Selbstbehalt bleiben 200 € für Fahrtkosten für den Umgang und beide Kinder. 100 km á 0,20 € * 4 (abholen, nach Hause fahren, hinbringen, nach Hause fahren) wären für einmal monatich 80 €; damit bleiben für beide Kinder noch 120 € an Unterhalt. Also ca. 60 € für jede.

Sophie

P.S. Kannst du einen Hartz 4- Antrag stellen oder bekommt ihr Wohngeld oder ähnliches?
Ich habe sozusagen ein fiktives Einkommen aufgrund deines Teilzeitgehaltes errechnet. Bin von Steuerklasse 1, mit 1 Kinderfreibetrag ausgegangen.
Welches OLG ist zuständig (am Wohnort des Kindes)


AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2013 18:09
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Moabit,

magst Du mal darstellen, in welchem Stadium sich die Forderungen befinden ?

Wenn Du sagst "die Stadt", meinst Du dann das Jugendamt im Rahmen einer Beistandschaft oder sind es hier Forderungen eines Jobcenters (empfängt die KM mit ihrem Gatten Hartz IV) ?

Wurde bereits Klage erhoben, oder ist das noch "Säbelrasseln" ?
Was wird gefordert ?

Fakt ist: Freiwillig solltest Du in Deiner Situation m. E. gar nichts unterschreiben, sondern Dich eher verklagen lassen ...

Ob ein Richter Dir aufgrund erhöhter Erwerbsobliegenheit tatsächlich eine Vollzeitstelle unterstellt (die letzten Endes dennoch in einem Mangelfall endet), ist Ermessenssache (schliesslich steht dem die Doppelbelastung Betreuung und Barbedarfsdeckung für die 11jährige gegenüber).

Besten Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2013 19:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Moabit.

Wenn es wirklich soweit kommen sollte, dass du zu KU-Zahlungen verdonnert wirst, solltest du nicht zögern aufstockendes Hartz4 zu beantragen.

Titulierte Unterhaltszahlungen kann man beium ALG2 Antrag vom eigenen Einkommen abziehen.
Wenn man durch Unterhaltszahlungen selbst bedürftig wird, sollte man dem Staat dafür die Rechnung schicken.

Vermutlich würde es sich jetzt schon lohnen, H4 zu beantragen, da du von dem Geld schon heute nicht leben kannst.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2013 21:45
(@moabit)
Schon was gesagt Registriert

Moin

Also die Stadt G hat einen Antrag beim AG eingereicht und direkt PKH bewilligt bekommen ohne vorherige Stellungname meinerseits zu fordern.
Es werden aktuell 745 Euro Rückstand (5*149) und ab dem 1.1.13 monatlich 124 Euro gefordert.
Die Betreuung wird negiert, da die KM angegeben hat, das S die hälftigen Ferien bei der Mutter verbringt und ich vorher auch vollzeit gearbeitet hätte. Dieses stimmt jedoch nicht. Seit meine Tochter bei mir lebt, selbst in der Beziehung mit der Mutter von L, habe ich nur noch halbtags gearbeitet. Auch ist S nur eine Woche in den Sommerferien bei ihrer Mutter.
Fahrtkosten werden mir nach SGBII unterstellt, jedoch bekomme ich keine Leistungen mehr seit ich mit meiner LG zusammen wohne, da wir in ihrem Elternhaus ausgebaut haben.

Mir wird ein Einkommen von 1248,73 Euro zugrunde gelegt, welches ich erziehlen könnte und daraufhin begründet sich der Unterhalt von 149 bzw 124 Euro für L.

Ich war eigentlich froh, das ich seit einem guten halben Jahr keine SGBII Leistungen mehr beziehen muss. Rechnerisch wären 40 Euro im Monat raus gesprungen, da die Ausbildungsvergütung meiner LG mit angerechnet wird.

Was ich nicht verstehe ist, das man hier scheinbar mit vernünftigen Argumenten kein Stück weiter kommt. Es wird einfach schlicht weg ignoriert, das ich erst um 9 Uhr anfangen kann zu arbeiten, da man im dunkeln keine Fenster putzen kann (scheinbar hab ich einen männlichen Richter 😀 ), etc.

Für dieses Verfahren wäre das OLG Düsseldorf zuständig.

LG


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2013 09:04
(@Inselreif)

Hi moabit,

und wie ist jetzt der Stand des Verfahrens und welche Hinweise hat das Gericht auf den Vortrag Deines Anwalts gegeben?
Hast Du selbst geprüft, VKH zu beantragen?

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2013 09:46