Hallo,
es bleibt ja immer noch die freundliche Variante, dass die Tochter den Titel zwar nicht heruas gibt, es aber auch keine Pfändung gibt (diese wird angekündigt). Ist zwar weniger schön und irgendwo auch unsicher, aber es gibt eben auch kein Recht auf nicht zustehenden Unterhalt.
Wichtig wäre eigentlich nur, dass die Tochter einsieht, dass sie keinen Unterhalt von Dir bekommt (wenn die Arge etwas anderes will, dann ist es erst einmal jetzt nicht ihr Problem). Als "Trostpflaster" bekommen die minderjährigen Kinder ja mehr Unterhalt, so dass Du fast das Gleiche wie vorher zahlst. Vielleicht beruhigt das die Situation auch, insbesondere wenn der Anwalt der KM es genauso sieht.
VG Susi
Das würde ich ja auch gerne so sehen, aber ist die Pfändung erstmal im Gange......
Und das Geld was weg ist bekommt man auch nicht mehr wieder.
Schwierig wird die Tatsache, das der Titel bei Mutter liegt und meine Tochter
nicht die Kraft hat einen Konfikt anzufangen bzw durchzuziehen.
Ich habe auch keine Lust wieder Geld in den Rachen vom RA zu werfen.
Wäre bei meinen Kindern besser aufgehoben.
Vielleicht wäre eine Zwischenlösung, dass Tochter und Du ein gemeinschaftliches Schreiben aufsetzt, dass sie auf die Ansprüche aus dem Titel xy unwiderruflich verzichtet und der Originaltitel nicht ausgehändigt werden kann, weil Tochter nicht weiß, wo dieser sich befindet.
Da Du eine Kopie des Titels hast, solltest Du diesen ja genau benennen können.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
🙂
Habe mich mit meiner Tochter einigen können.
Schriftstück für den Verzicht bis sie eine neue Ausbildung oder Schule anfängt ist unterschrieben.
Danke für die viele Hilfe zum Thema. :thumbup:
