EX geht wieder arbe...
 
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EX geht wieder arbeiten, Einkommen anrechnungsfähig?

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(@boehseronkel)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen ob das EInkommen der EX (nicht verheiratet oder geschieden) aus einer Teilzeitstelle
anrechnungsfähig ist für den Betreuungsunterhalt?
Zahle seit Januar 540€ Unterhalt an sie (zusätzlich zum Kindesunterhalt) und sie geht seit anfang Juli wieder in teilzeit arbeiten,
meine Tochter wird aber erst im Januar 3 Jahre alt, muss ich ihr den vollen Unterhalt bis zum 3. Lebensjahr weiter zahlen oder wird
ihr Einkommen jetzt angerechnet? Sie hat eine Teilzeitstelle (sozialversicherungspflichtig).
Kann ich den gezahlten Unterhalt für Juli zurückfordern, da sie ja seit dem ersten Juli angefangen hat zu arbeiten?

Danke im voraus


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2010 21:28
(@boehseronkel)
Schon was gesagt Registriert

Kann mir dazu niemand etwas sagen???


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2010 16:03
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wir sind durchaus bekannt dafür, schnell Antworten zu liefern. In Anbetracht der Tatsache, dass größtenteils Ferien sind, es brütend heiß ist und seit deinem Opening keine 20 Stunden vergangen sind, ist deine Ungeduld nicht wirklich angebracht.

Gem. BGB und BGH ist eine Arbeitsaufnahme vor dem Erreichen des dritten Lj. des Kindes nicht angesagt. Wenn allerdings eine Arbeit angenommen wird, so ist nach meinem Dafürhalten die Anrechnung rechtens. Hier spielt vor allem rein, wie die Erwerbstätigkeit während der Ehe war.

Den Unterhalt für Juli wirst du sehr wahrscheinlich nicht zurück erhalten. Versuchen würde ich es hingegen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2010 16:31
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Deep!

*Schweißabwisch*

Verheiratet waren sie nicht.

*Schweißabwisch*

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2010 16:33
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also zumindest Frankfurt hatte mal in den Leitlinien, dass eine Erwerbstätigkeit innerhalb der 3 Jahre nicht überobligatorisch ist und angerechnet wird und ich glaube, das hat ich auch so durchgesetzt.

Vermutlich wird der BGH aber demnächst wieder anders entscheiden und diese Lücke schnellstens schießen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2010 16:44
(@boehseronkel)
Schon was gesagt Registriert

Ok dann warte ich mal ab was noch dazu geschrieben wird und in der Zwischenzeit reiche ich allen Beteiligten
ein Erfrischungstuch... 🙂
Die Frage ist ob ich im Monat August den Unterhalt erstmal komplett zurückhalten soll weill anhand Ihres Einkommens
ja dann erstmal neu berechnet werden muss bevor ich quasi zuviel zahle und davon eh nichts wiedersehe...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2010 19:27
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Die Frage ist ob ich im Monat August den Unterhalt erstmal komplett zurückhalten soll weill anhand Ihres Einkommens
ja dann erstmal neu berechnet werden muss bevor ich quasi zuviel zahle und davon eh nichts wiedersehe...

das kommt darauf an, ob es über den Betreuungsunterhalt einen Titel gibt, beispielsweise in Form eines Gerichtsurteils. Wenn das der Fall ist, muss erst einmal dieses Papier aus der Welt.

Und abhängig davon ist es unklug, den kompletten Unterhalt zurückzuhalten; den unstrittigen Betrag solltest Du auf jeden Fall überweisen. Theoretisch hätte Deine Ex Dir möglicherweise (je nachdem, wie Deine BU-Pflicht zustandekam) ihre Berufstätigkeit mitteilen müssen; praktisch könntest Du sie jetzt möglicherweise aufschrecken nach dem Motto "Ich bin nach 10 Tagen Arbeit ja noch in der Probezeit und kann das ganz schnell wieder beenden, denn ich muss ja noch gar nicht arbeiten!" Welches Fass man unter diesen Voraussetzungen aufmacht, muss jeder selbst entscheiden.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2010 23:59
(@boehseronkel)
Schon was gesagt Registriert

Zum BU bin ich durch das Arbeitsamt gekommen, da Sie vorher Hartz IV bekommen hat und daher das
Amt meine Einkommensverhältnisse haben wollte, mh das mit der Probezeit ist einleuchtend, aber ich
sehe es einfach nicht ein weiterhin voll zu zahlen da ich wie gesagt rd. 550€ im Monat für sie überweise,
so würden bis Januar noch rund 3000€ gezahlt werden, und die werde ich dann nie wieder sehen, weil wo
nichts ist, ist ja bekanntlich nichts zu holen.
Also wäre eine Kürzung grundsätzlich auszuschließen oder vielleicht um 50% erstmal einbehalten?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.07.2010 08:22
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also wäre eine Kürzung grundsätzlich auszuschließen oder vielleicht um 50% erstmal einbehalten?

Woher sollen wir das wissen?
Deine Ex kann ihren Job jederzeit hin schmeißen, ohne das ihr dafür jemand die Ohren lang zieht.
Ob sie das bei 50% schon macht, erst bei 100% oder sowieso für morgen vor hat?
Wer soll das vorhersagen, außer Paul?


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AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2010 08:37
(@boehseronkel)
Schon was gesagt Registriert

Ja aber es muss doch eine gesetzliche Grundlage für die Anrechnung geben,
was ihr davon noch zusteht und was nicht, das wird nochnichtmal Paul wissen, glaubt mal  :knockout:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.07.2010 17:43




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du hast das noch nicht richtig verstanden.

Sie muss sich das Einkommen zwar anrechnen lassen, sie muss den Job aber nicht behalten!

Sobald du ihr das Geld, was sie da verdient weg nimmst, wird sie den Job hinschmeißen.

Ob sie ihn behält, wenn du ihr 30%, 50% oder 70% weg nimmst kann niemand wissen außer ihr selbst.

Und das "Recht" besagt: "Sie muss nicht arbeiten."


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AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2010 17:52
(@boehseronkel)
Schon was gesagt Registriert

Ja is schon klar,
aber wer rechnet das Einkommen an wenn keine Arge oder sonstiges dazwischen hängt?
Wer ist dafür zuständig dann, sie soll ja einen Anreiz haben zu arbeiten, nur möchte ich
auch mal wieder leben


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.07.2010 17:56
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Im Gesetz steht, dass sie mindestens bis zum 3. Lebensjahr nicht arbeiten muss.
Also muss sie es auch nicht.

Ab dem 3. Geburtstag kann es der Richter nach eigenem Gusto frei entscheiden.

Wenn ich du wäre, würde ich jetzt noch fein die Klappe halten, und sie in Ruhe arbeiten lassen.
Im Januar kannst du dann deine Zahlungen an ihr tatsächliches Einkommen anpassen.
Ab da hätte sie nämlich etwas Mühe, dem Richter zu erklären, warum sie zwar vor dem 3. Geburtstag arbeiten konnte, aber nicht danach.

Wenn sie jetzt ihren Job hinschmeißt, kann der Richter ihr auch gerne gestatten, bis zum St. Nimmerleinstag zuhause zu bleiben. Dient ja dem Kindeswohl, wenn Mama bei ihm ist.
Das Risiko würde ich nicht eingehen, denn ein Argument gibt es dagegen nicht.

Im 1. Fall hast du ne gute Chance ab Januar wieder "leben" zu können.
Im 2. Fall ist das völlig offen.

Auch wenn du noch so oft fragst, wird dir aber keiner die Entscheidung des Richters vorhersagen können.
Es gibt keine Rechtssicherheit im deutschen Familienunrecht.
Dafür haben Frau Zypries und der BGH gesorgt.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2010 18:22
(@boehseronkel)
Schon was gesagt Registriert

Ich hab das schon verstanden, aber irgendwie schreibt man hier aneinander vorbei.
Denn was ich jetzt quasi zuviel zahle sehe ich später nicht mehr wieder, obwohl es mir zustehen
würde, nur wo nichts ist kann man ja bekanntlich nichts holen. naja ich geh zum Anwalt,
trotzdem danke


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.07.2010 18:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mach wie du denkst.

Ich gebs auf.

Wirf dem schlechten Geld noch gutes hinterher.
Dein Anwalt wird sich freuen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2010 18:45
(@boehseronkel)
Schon was gesagt Registriert

Trotzdem danke


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.07.2010 18:45
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo BoehserOnkel

Du siehst zwar zuviel gezahltes nicht wieder, vermeidest aber das jemand auf den gedanken kommt dich zu noch längerer Zahlung zu verdonnern.

Gruss Roselladady


Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2010 18:46
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo böser Onkel,

aber wer rechnet das Einkommen an wenn keine Arge oder sonstiges dazwischen hängt?

Nun, da du aus Sicht dieses feinen Staates nur ein Zahldepp und somit Mensch zweiter Klasse bist, hilft dir da niemand. Du musst die Dame demnach schon selbst (bzw. auf eigene Kosten durch deinen Rechtsanwalt) auffordern, ihr Einkommen offenzulegen, und anschließend eine Unterhaltsneuberechnung durchführen und durchsetzen. Was dir dabei passieren kann, hat dir Beppo ja schon hinreichend deutlich beschrieben. Da du im Gegensatz zu uns die KM kennst, kannst du allerdings besser beurteilen als wir, wie hoch für dich das konkrete Risiko bei dieser KM ist.

Ich an deiner Stelle würde jedenfalls taktisch vorgehen (d.h. so wie Beppo es dir nahegelegt hat). Konkret: Irgendwie noch die sechs Monate bis zum dritten Geburtstag des Kindes überbrücken, d.h. bis Januar, und erst danach zum Schlag ausholen - mal angenommen, du könntest den BU theoretisch um 250 Euro senken, dann geht es um 6 mal 250 Euro gleich 1.500 Euro (den Juli kannst du nämlich wahrscheinlich eh' schon knicken), wovon du übrigens für deine Kalkulation in Gedanken noch die Anwaltskosten abziehen musst, die nötig sind, um diese 1.500 Euro zu ernten.

Was zwar durchaus 'ne Menge Geld ist, allerdings eine nach oben begrenzte Summe; im Gegensatz zu dem, was dir blühen kann, wenn die KM jetzt wegen einer BU-Kürzung deinerseits für sich selbst eine Karriere als AAS (alimentefinanzierte alleinerziehende Supermutti) anstrebt ... vor dem dritten Geburtstag des Kindes ist es für sie nämlich ziemlich einfach, in so eine Karriere einzusteigen, und sie auch bis weit über den dritten Geburtstag hinaus aufrecht zu erhalten.

Denn was ich jetzt quasi zuviel zahle sehe ich später nicht mehr wieder, obwohl es mir zustehen würde, nur wo nichts ist kann man ja bekanntlich nichts holen.

Völlig korrekt. Deswegen habe ich gerade von einem taktischen Vorgehen gesprochen - sprich, einen begrenzten Schaden bewusst in Kauf zu nehmen, um einen drohenden größeren Schaden abzuwenden.

naja ich geh zum Anwalt,

Das bleibt dir natürlich unbenommen. Nur kann auch dein Anwalt nicht verhindern, dass die KM ihren Job hinschmeißt - oder, wenn sie hinreichend gewieft ist, gar nicht selber hinschmeißt, sondern den Job durch eine Entscheidung ihres Arbeitgebers verliert ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2010 18:52
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin BO,

Du scheinst ein kleines Verständnisproblem zu haben, in dem irgendeine übergeordnete Institution vorkommt, die da sagt "jeder selbst verdiente Euro wird vom ersten Tag an auf den Unterhalt angerechnet und garantiert davon abgezogen".

Diese Institution gibt es - wie Dir mehrfach erklärt wurde - nicht. Die Anwaltskosten trägst Du - zusätzlich - selbst; auch die wirst Du nicht wiederbekommen. Stell Dir einfach vor, Du gehst morgen zu Deinem Boss und sagst ihm "ich kenn' da einen, der macht genau denselben Job wie ich, aber kriegt 500 Öre mehr im Monat; also bist du jetzt verpflichtet, mit eine entsprechende Gehaltserhöhung zu geben!" In der Sache hättest Du damit - vielleicht - Recht; in der Realität aber möglicherweise demnächst keinen Job mehr. Was genau hätte das "Recht haben" dann gebracht? Mehr Kohle jedenfalls nicht.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2010 19:00
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo böser Onkel,

noch etwas: Wenn du uns sagst, wie diese 540 Euro BU ursprünglich berechnet wurden, und außerdem 'ne ungefähre Ahnung hast, wie viel die KM mit ihrem Teilzeitjob verdient, dann können wir dir ausrechnen, ob und um wie viel sich der BU reduziert, wenn ihr Einkommen berücksichtigt wird. Eventuell hilft dir das bei der Entscheidung, wie du jetzt weiter vorgehst.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2010 20:26




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