Hallo Wünsche Guten Pfingsten gehabt zu haben. 🙂
Ich habe mal eine Frage zum Privat PKW.
Meine Anwältin hat in der Unterhaltsberechnung mein Privat PKW mit eingerechnet.
"PKW wird haupsächlich für die Arbeit genutzt"
Den habe ich mit 282,00€ in der "Kredit" Finanzierung. (Noch für 3 Jahre).
Hat sie da Recht? :question:
Gruß
Hanseat
Servus Hanseat!
Was genau heisst
"PKW wird haupsächlich für die Arbeit genutzt"
Um zum Arbeitsplatz zu gelangen und wieder zurück oder setzt Du den PKW auch für Deinen Beruf ein?
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Servus Hanseat!
Was genau heisstUm zum Arbeitsplatz zu gelangen und wieder zurück oder setzt Du den PKW auch für Deinen Beruf ein?Grüßung
Marco
Der PKW wird für die Arbeit gebraucht.
Gruß
Hanseat
Als Pendler kannst du eine Km-Pauschale ansetzen (€ 0,30 für die ersten 30 Km und € 0,20 für weitere Km der gesamten Wegstrecke, d.h. Weg zur Arbeitsstelle, hin und zurück!) Die Finanzierung ist damit aber auch abgegolten, d.h. Teil der Km-Pauschale. Ist das ein Firmenwagen? Werden dir Fahrtkosten vom AG erstattet?
Als Pendler kannst du eine Km-Pauschale ansetzen (€ 0,30 für die ersten 30 Km und € 0,20 für weitere Km der gesamten Wegstrecke, d.h. Weg zur Arbeitsstelle, hin und zurück!) Die Finanzierung ist damit aber auch abgegolten, d.h. Teil der Km-Pauschale. Ist das ein Firmenwagen? Werden dir Fahrtkosten vom AG erstattet?
Hallo
Ich bekomme 0,30€ Km Geld.
12 Km hin und zurück zur Arbeit
PKW wird ab der Arbeitstätte Beruflich gebraucht ca. 60km Täglich
Ausrechnung durch meiner Anwältin Kredit von 282,00€ hat sie abgrechnet.
Grund = PKW wird ja für die Arbeit genutzt.
Deswegen frage ich auch mal hier, bei euch nach. :question: :thumbup:
Darüber staune ich ja auch..... :faszinierend:
Habe ich schriflich bekommen von Ihr.
Gruß
Hanseat
Moin,
PKW wird ab der Arbeitstätte Beruflich gebraucht ca. 60km Täglich
wenn Du angestellt und nicht selbständig/Freiberufler bist, müsstest Du dann von Deinem Arbeitgeber ja auch Fahrtkostenersatz für die beruflich veranlassten Fahrten bekommen (was sich wiederum auf der Einnahmenseite niederschlägt). Ansonsten wirst Du Schwierigkeiten haben, eine berufliche Nutzung glaubhaft zu machen; dass man als Arbeitnehmer sein Handwerkszeug selbst finanzieren und mitbringen muss, ist eher - unüblich.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
wenn Du angestellt und nicht selbständig/Freiberufler bist, müsstest Du dann von Deinem Arbeitgeber ja auch Fahrtkostenersatz für die beruflich veranlassten Fahrten bekommen (was sich wiederum auf der Einnahmenseite niederschlägt). Ansonsten wirst Du Schwierigkeiten haben, eine berufliche Nutzung glaubhaft zu machen; dass man als Arbeitnehmer sein Handwerkszeug selbst finanzieren und mitbringen muss, ist eher - unüblich.Grüssles
Martin
Moin Martin.
Ich bin Hausmeister, ein PKW wird mir leider nicht gestellt. 😡
Ich bin nicht Selbständig.
Gruß
Hanseat
Moin Hanseat,
Ich bin Hausmeister, ein PKW wird mir leider nicht gestellt. 😡
Ich bin nicht Selbständig.
Ich frage nochmal genauer:
- Bekommst Du Kilometer- oder Benzingeld für diese 60 Kilometer täglich?
- Was genau steht zu der Frage im Arbeitsvertrag, wie Du Deine Einsatzorte erreichen sollst?
- gelten die Fahrzeiten als Arbeitszeit?
- Wie wärst Du versichert, wenn Du auf dem Weg dorthin einen Unfall hast?
- Was würde passieren, wenn Du morgen Dein Auto abschaffst?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Martin,
dass man als Arbeitnehmer sein Handwerkszeug selbst finanzieren und mitbringen muss, ist eher - unüblich.
Unüblich? Wo? Da will ich auch wohnen!!!
Diese Praxis - dass man als Arbeitnehmer sein Handwerkszeug selbst finanzieren und mitbringen muss - ist heutzutage nicht nur in NRW, sondern auch im Osten in vielen Branchen gang und gebe. Die Sozialromantik flächendeckender Tarifverträge, die solche Praktiken in der zweiten Hälfte des 20. Jhdts. verhindert hatte (und im Süden bzw. Südwesten der Republik teilweise noch stark einschränkt), ist seit der Jahrtausendwende in weiten Teilen der Republik unwiderbringlich Vergangenheit.
Arbeitsgerichte erfahren von diesen Vorgaben der Arbeitgeber nur selten, weil kaum ein Geringverdiener in einem strukturschwachen Gebiet seinen schlecht bezahlten Job mit Betriebsvereinbarungen hart am Rande des guten Geschmacks (Stücklöhne, Pauschal"gehälter" unter 2000 € Brutto, die - analog zu Führungskräftegehältern - sämtliche Arbeitsstunden von Monteuren und Bauhilfskräften abdecken, Mitbringen eigener Bohrmaschinen, Laptops und Leitern etc.) gegen den Verlust des Arbeitsplatzes eintauschen will.
Was Hanseat widerfährt ist weder unüblich noch verboten.
Ich kenne eine Frau, die arbeitet als Pfarrsekretärin für drei Gemeinden in Teilzeit. Zusammen auf dem Papier 19 Wochenstunden, die die drei Gemeinden anteilig zusteuern. Tageweise arbeitet sie vormittags von 10 bis 12 Uhr in Gemeindebüro A, nachmittags von 13 bis 15 Uhr in Gemeindebüro B und von 16 bis 18 Uhr in Gemeindebüro C. Macht zusammen genau sechs bezahlte Arbeitsstunden. Fahrtkosten von einem Gemeindebüro zum anderen, Parkkosten in der Innenstadt und die Fahrtzeiten selbst werden nicht bezahlt. D. h. wenn sie zwischen 15 und 16 Uhr von B nach C fährt, ist das ihre Freizeit, wenn sie zwischen 12 und 13 Uhr von A nach B fährt, ihre Mittagspause.
Ganz ähnlich werden viele Hausmeister "flächendeckend" und in Teilzeit an Schulen, Krankenhäusern, Altenheimen etc. von (nicht nur kirchlichen, oft auch kommunalen) Trägern oder privaten "Facility Management" Firmen eingesetzt.
LG 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Ich bekomme 0,30€ Km Geld.
12 Km hin und zurück zur Arbeit
PKW wird ab der Arbeitstätte Beruflich gebraucht ca. 60km TäglichAusrechnung durch meiner Anwältin Kredit von 282,00€ hat sie abgrechnet.
Grund = PKW wird ja für die Arbeit genutzt.
Nun, ich bin kein Anwalt, aber das erscheint mir nicht korrekt zu sein. Wenn du von deinem Arbeitgeber Km-Geld bekommst sind damit nicht nur Spritkosten abgedeckt, sondern sämtliche Ausgaben rund um das Auto, also auch die Finanzierung oder eine Rücklage für das nächste KFZ. Vielleicht will sie aber auch einen Streichposten für evtl. Verhandlungen parat haben, frag sie doch einfach mal!
Moin,
leider sind die Angaben des TO etwas missverständlich; ich würde die Aussage
Ich bekomme 0,30€ Km Geld.
12 Km hin und zurück zur Arbeit
PKW wird ab der Arbeitstätte Beruflich gebraucht ca. 60km Täglich
aber auch dahingehend auslegen, dass nicht die Anfahrt ZUR Arbeitsstelle mit 30 ct vergütet wird (denn die ist Privatsache und kann nur steuerlich geltend gemacht werden), sondern die beruflich zurückgelegten 60 km pro Tag. Und damit (18 EUR pro Tag mal 20 Arbeitstage im Monat = 360 EUR im Monat) wären dann tatsächlich alle Kfz-Kosten abgegolten; unterhaltsrechtlich könnte man nicht zusätzlich auch noch einen Autokredit in Abzug bringen wollen.
Im übrigen - bezogen auf das Posting von @Biggi:
Arbeitsgerichte erfahren von diesen Vorgaben der Arbeitgeber nur selten, weil kaum ein Geringverdiener in einem strukturschwachen Gebiet seinen schlecht bezahlten Job mit Betriebsvereinbarungen hart am Rande des guten Geschmacks (Stücklöhne, Pauschal"gehälter" unter 2000 € Brutto, die - analog zu Führungskräftegehältern - sämtliche Arbeitsstunden von Monteuren und Bauhilfskräften abdecken, Mitbringen eigener Bohrmaschinen, Laptops und Leitern etc.) gegen den Verlust des Arbeitsplatzes eintauschen will.
Was arbeitsrechtlich unter dem Deckel gehalten werden muss, wird man auch kaum familienrechtlich verwenden können, weil der Arbeitgeber es einfach nicht bestätigen wird. Und damit ist es Privatvergnügen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Und damit ist es Privatvergnügen.
Yepp, so sehen es die Robenträger auch.
- Bekommst Du Kilometer- oder Benzingeld für diese 60 Kilometer täglich?
Hanseat hat hierauf mit "ja" geantwortet.
Damit steht sein Kilometergeld bei ihm dem Auto-Kredit gegenüber.
Und sein Arbeitgeber ist offenbar etwas weniger schäbig, als viele Kommunen, Kirchengemeinden, Telekommunikationsanbieter und Hausmeisterdienste in NRW.
Die mir bekannte Pfarrsekretärin macht diese Fahrten in Ihrer "Freizeit".
Die Wege sind "Anfahrt zur Arbeitsstelle" bzw. zum Einsatzort.
- Was genau steht zu der Frage im Arbeitsvertrag, wie Du Deine Einsatzorte erreichen sollst?
Bei der Sekretärin? Kein Wort.
Ähnlich wie bei den mir bekannten Hausmeistern mit mehreren Einsatzorten.
Die Arbeitszeit beginnt mit Betreten des Pfarrbüros / Einsatzortes und endet mit dem Verlassen desselben.
Dazwischen ist "Pause". Ob der Arbeitnehmer seine Pausen schlafend, essend, im Freibad, in der Kneipe, im Privat-PKW oder Zuhause verbringt, schreibt ihm niemand vor - solange er pünktlich am nächsten Einsatzort eintrifft. Was für Schlaf, Freibad, Kneipe und Zuhause wenig Spielraum lässt und i.d.R. auf "während der Fahrt im Privat-PKW essend" hinausläuft.
- gelten die Fahrzeiten als Arbeitszeit?
Bei der Sekretärin nicht.
Bei den mir bekannten Monteuren eines namhaften Telekommunikationsanbieters auch nicht.
Ebenso wenig, wie mein Weg morgens von der Haustür zum Büro als Arbeitszeit gilt.
Wenigstens trage ich keine mir vorgeschriebene Dienstkleidung mit dem Firmenlogo meines Arbeitgebers und muss mir dafür weder Leihgebühr noch Reinigungspauschale vom Festgehalt inkl. eventuell anfallender Überstunden abziehen lassen. Die Pfarrsekretärin auch nicht.
Aber Monteure für Kabelfernsehen und/oder Internet ebenso wie zahlreiche Paket- und Briefboten, Bauarbeiter, Wachmänner, Rezeptionistinnen und Hausmeister haben genau solche "Benefits" im Vertrag stehen.
- Wie wärst Du versichert, wenn Du auf dem Weg dorthin einen Unfall hast?
Ebenso, wie jeder andere Arbeitnehmer auf seinem Weg zur Arbeit.
Gesetzliche Unfallversicherung für Wegeunfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte.
- Was würde passieren, wenn Du morgen Dein Auto abschaffst?
Ein anderer Briefbote, Monteur oder Hausmeister bzw. eine andere Sekretärin oder Rezeptionistin würde eingestellt werden.
Eine eventuelle Kündigung wäre mit "Arbeitsverweigerung" bzw. "Nichterfüllung des Arbeitsvertrags" leicht zu begründen, da die Einsatzzeiten ohne eigenen PKW bzw. häufig sogar ohne Missachtung der StVO nicht einzuhalten sind.
Theoretisch könnte der Arbeitnehmer auch mit dem ÖPNV fahren, sich von einem Angehörigen chauffieren lassen, einen Helikopter mieten oder ein Taxi nehmen. Wie er seine "Freizeit" verbringt, ist sein Privatvergnügen.
Alternativ verlängert der Arbeitgeber einfach die jeweils letzte Befristung nicht. Z. B. nachdem eine rote Ampel oder eine Radarfalle "in der Freizeit" zwischen zwei Einsatzorten, den Arbeitnehmer unfreiwillig zum Fußgänger gemacht haben. Wie Dienstpläne an verschiedenen Einsatzorten von ihm selbst realisiert werden, liegt in der Verantwortung des Arbeitnehmers, der seinen Arbeitsvertrag genauso und nicht anders unterschrieben hat.
Vertragsfreiheit eben.
Theoretisch arbeitsrechtlich angreifbar.
Praktisch kaum je in Frage gestellt.
Ich empfehle den mir bekannten Arbeitnehmern in solch prekären Verhältnissen stets, alles was seitens des Arbeitgebers per Intranet / e-Mail oder SMS angeordnet oder als Betriebsvereinbarung dem Arbeitsvertrag hinzugefügt wird, auszudrucken und penibel abzuheften.
Die meisten sind nach einem langen Arbeitstag unter solchen Bedingungen dafür zu erschöpft - oder sie haben kein Geld für Drucker und Papier. 🙁
Die Pfarrsekretärin ist für 19 Wochenstunden bezahlter Arbeit verteilt auf fünf Werktage pro Woche sowie gelegentlicher Sonntagsarbeit (Gemeindefeste etc.) selten weniger als 36 Wochenstunden außer Haus unterwegs. Zeit für weitere "Hobbys" (außer ihrem "Privatvergnügen" Fahrten zum Einsatzort) bleiben ihr da nicht. Ihr einziges weiteres "Privatvergnügen" sind zwei Kinder, die sie von ihrem Hungerlohn plus Kindergeld plus Wohngeld durchfüttern darf.
Deren Väter sind "schlauer" als die KM: Sie beziehen lieber HartzIV als unter solchen Bedingungen eine Arbeit aufzunehmen.
Den eigenen Nachwuchs länger als 2-4 Stunden alle 2 Wochen zu betreuen geht auch über die Kräfte der KV.
Der erste ist voll und ganz mit seiner Zweitfamilie ausgelastet - die Stiefmutter duldet die voreheliche Tochter nicht öfter und länger im Haus. Der zweite ist mit Fernsehen und Chatten dermaßen beschäftigt, dass er weder für seine Kinder aus erster Ehe noch für seinen kleinen Sohn, den er mit der Pfarrsekretärin hat, mehr Zeit als den Mindestumgang aufbringen kann.
Zum Glück können die großen Kinder aus erster Ehe des zweiten KV den Kleinen gut leiden, sodass er während der Umgangszeiten beim Vater wenigstens zu Essen bekommt und Gesellschaft hat, während der Vater "beschäftigt" ist. Diese Informationen habe ich von der älteren Tochter des KV, die mit meiner Tochter zusammen in der Schule war. Die Sekretärin habe ich nur "dienstlich" kennengelernt. Ohne die Indiskretion ihrer Stieftochter hätte ich nichts über ihr Arbeitsverhältnis erfahren, da die "Verschwiegenheit", die ein Gemeindemitglied zu Recht von der Sekretärin erwartet, der es im kirchlichen Rahmen u. U. privateste Dinge anvertraut, praktischerweise im Arbeitsvertrag auch die Details im Beschäftigungsverhältnis umfassen.
Sich nach einer Trennung persönlich benachteiligt zu fühlen, ist kein Privileg verlassener Väter.
Allerdings ist mir aufgefallen, dass Männer, die in solch prekären Beschäftigungsverhältnissen unterwegs sind, überdurchschnittlich häufig von ihren Ehefrauen verlassen werden, nachdem das zweite oder dritte Kind geboren wurde und sämtliche Hoffnungen auf eine "Etablierung in der Firma" (in Form von Lohnsteigerung, Entfristung des Vertrages, wohnortnahe Einsatzplanung o.ä.) Jahr um Jahr enttäuscht werden. Frauen, die in solchen beschäftigungsverhältnissen unterwegs sind, können es nach einer Eheschließung kaum erwarten, aus der Tretmühle aus zusteigen und als Vollzeit-Hausfrau und -Mutter eine mehrjährige Verschnaufpause einzulegen.
An diesem Punkt beißt sich die Katze in den Schwanz und man trifft sich nolens volens nach ein paar Jahren auf Plattformen wie dieser.
LG 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Guten Morgen @all 🙂
Danke für die Zahlreichen Antworten.
Kleine Info von mir.......
In meinen Arbeitsvertrag steht, das ich mit mein Privat PKW arbeiten muß.
Ich habe eine Festanstellung, nicht teilzeit.
Ich bekomme, wie schon geschrieben 0,30 Cent pro km.
Es sind ca. 150,00€ in Monat an Kilometergeld.
Meine Anwältin, hat in ihrer Berechnung "Für den Unterhalt" den Vollen Kreditbetrag von 282,00€ abgerechnet.
Gruß 🙂
Hanseat
Moin Hanseat,
bis dato habe ich zwar immer noch nicht verstanden, wofür Du aktuell eine Anwältin brauchst (außer einer Aufforderung zur Auskunft hast Du vom JC doch noch nichts erhalten), aber dennoch:
Es wäre durchaus hilfreich, wenn Du ihre komplette Berechnung mal einstellst, dann kann man gerne drüber schauen ...
Wo lebt Deine Tochter (welches OLG ist zuständig) ?
Einige Unterhaltsrechliche Leitlinien schreiben explizit (z.B. OLG Schleswig):
Neben der Kilometerpauschale können Finanzierungskosten für die Anschaffung des Pkw regelmäßig nicht angesetzt werden.
Gruß
United
Du könntest die 84km am Tag x 30 cent x 220 Tage im Jahr / 12 = 462€ ansetzen und Dich ggf runterhandeln lassen. Auf der Gegenseite musst Du allerdings die 150€ als Einkommen rein nehmen.
PS: Sollte die Trennung noch nicht so lange her sein und der Autokredit während dessen entstanden sein, kannst Du natürlich versuchen, den Kredit außerdem (Stichwort: eheprägend) einzubringen denn das Geld stand ja auch während der Ehe nicht zur Verfügung.
Hallo @all 🙂
Danke für eure Beiträge.
Ich habe mit meiner Anwältin gesprochen.
Den PKW-Kredit, ist sie der überzeugung angeben zu können.
Warten wir mal ab, was das Gericht dazu sagt.
Gruß
