Hallo Kakadu59
Ich denke das Du als aller erstes die Offenlegung des Einkommens der Exfrau beantragen, da diese ab dem 18 Lebensjahr ebenfalls bar unterhaltspflichtig wird. Dadurch und das dann das Kindergeld voll angerechnet wird muss eine Neuberechnung erfolgen. Hat Deine Exfrau eine Beistandschaft beim Jugendamt eingerichtet? Wenn ja dürftest Du bald einen netten Brief von denen bekommen zur Offenlegung des Einkommens zwecks Neuberechnung. Dann kommt es darauf an ob das Kind weiter zur Schule geht und damit privilegiert ist. Dieses ist wichtig für Deinen Selbstbehalt, der sich auf 1300 € erhöht wenn das Kind nicht mehr privilegiert ist.
LG der Frosch
Hi Kakadu,
dir hatte ich vor einiger Zeit schon einige Informationen gegeben, wobei ich aber von 115% ausgegangen bin. 😉
http://www.vatersein.de/Forum-topic-30021-start-msg370696.html#msg370696
Laut Titel (115%) müsstest du am 1.1.2018 441 Euro zahlen, aber ich kenne weder Schriftverkehr noch Vereinbarungen, die seit 2008 erfolgten...
Ab Februar 2018 ändert sich bei dir dann was, siehe Link. Das/Dein Thema sollte m.E. aber besser in einem separaten Thread diskutiert werden.
Hallo nochmal,
habe (selbst heraus-) gefunden, wonach ich gesucht und gefragt hatte... 😉
Tochter ist 17 und ich zahle derzeit nach Einkommensgruppe 7 ; entspricht 136% vom Mindestunterhalt (nicht wie in #19 erwähnt 135%) macht hier einen Zahlbetrag von 530,-€ monatl.
Ab Jan. 2018 (übrigens wird Tochter Ende Jan. 2018 volljährig) rutsche ich in die Gruppe 6 (=128%) und bräuchte/ brauche/ muß für den Jan 2018 "nur noch" 502,-€ zahlen...
Bin tatsächlich irritiert über diese Entwicklung der DDT. Ist ja schließlich ein Novum, dass man weniger (so viel) zahlen muß nach Anpassung...
PS: ... hoffe mal, ich habe die DDT2018 richtig verstanden und interpretiert... :phantom:
Der Rest dann tatsächlich andernorts; im alten oder neuen Thread...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Ich freue mich über diese Tabelle. Wir befinden uns ja gerade in einem gerichtlichen Unterhaltsstreit. Die Gegenseite fordert 110%. Tituliert sind 105%. Und nun ist unser Ziel natürlich die 100%. Für mich ist es gut zu wissen, egal wie unser Gerichtsstreit ausgeht, die KM hat ihr Ziel nicht erreicht, denn 110% wird sie nun definitiv nicht mehr bekommen 😉
Hallo liebes Forum,
ich freue mich auch über diese neue Tabelle für 2018. Und auch für alle, die daraus einen Vorteil ziehen können.
Für das laufende Verfahren ist das allemal gut! (Drücke die Daumen!)
Falls es mir nicht wie erhofft zu einer gütlichen Regelung kommt, steht mir ja auch wieder der Gang vor das Familiengericht ins Haus. Insofern evtl. auch hier ein Vorteil.
Ich hoffe jedoch, dass in meinem Fall die Vernunft und der Verstand siegt.
Dennoch ich sehe hier noch keine echten Quantensprünge. Für viele wird sich doch nicht wirklich was ändern. Bei Veränderungen der Sätze um maximal fünf Prozent
bleiben doch die alten Beträge in Kraft. Es geht doch eher in Richtung eines Nullsummenspiels oder? Und was ist wenn jemand eine Prozentsatz tituliert hat ohne Einkommensgruppe. Ich glaube so etwas gibt es haufenweise.
Dann ändert sich doch nicht wirklich etwas oder?
Viele Grüße
Didi
Korrektermassen wird immer ein Prozentsatz vom Mindestunterhalt tituliert, alles andere wäre (Tabelle hat keine Gesetzeskraft) im Zweifelsfall unbestimmt und damit nicht vollstreckbar.
Das ändert aber nichts am Problem. Die Zuordnung der Prozentsätze zu Einkommensstufen hat sich ja nicht geändert. Nur die Zuordnung von Einkommen zu Einkommensstufen.
Gruss von der Insel
Die Zuordnung der Prozentsätze zu Einkommensstufen hat sich ja nicht geändert. Nur die Zuordnung von Einkommen zu Einkommensstufen.
Richtig. und damit auch faktisch die Zuordnung der Prozentsätze. Heißt, die keinen Titel haben der prozentual geregelt ist, kann sich nun auf die andere Einkommensstufe berufen und zahlt u.U. weniger. Wer einen Titel hat, hat erstmal das nachsehen, es sei denn es wird per beispielsweise Übergangsregel geheilt oder der Gesetzgeber bzw Justiz sieht vor, dass diese abgeändert werden müssen, weil eben die Berechnung der Titel sich eben auf das bereinigte Nettoeinkommen beziehen. Heißt also, das spätestens nach der Einholung der Einkünfte durch beispielweise der Beistandschaft nach dem Zyklus von zwei Jahren eine Neubewertung nach DT 2018 realisiert werden muss, wenn das Einkommen das entsprechend so zulässt. Ich habe die Sache jetzt an meine Anwältin gegeben und um Prüfung gebeten. Im Falle eines weiteren Familienzuwachses bei mir, macht das Ganze 40,-€/ monatl. aus und das sind keine Peanuts mehr.
Korrektermassen wird immer ein Prozentsatz vom Mindestunterhalt tituliert, alles andere wäre (Tabelle hat keine Gesetzeskraft) im Zweifelsfall unbestimmt und damit nicht vollstreckbar.
Das ändert aber nichts am Problem. Die Zuordnung der Prozentsätze zu Einkommensstufen hat sich ja nicht geändert. Nur die Zuordnung von Einkommen zu Einkommensstufen.Gruss von der Insel
Exakt dass habe ich gemeint!
Hallo Leute,
zuerst mal wünsche ich euch ein frohes und Konflikt armes Jahr 2018. 🙂
Hab heute zu Sicherheit die Daueraufträge für meine Kinder im neuen Jahr kontrolliert und dabei mal "Unterhalt 2018" in Tante Gockel eingegeben. :yltype:
Bei den Treffern musste ich zuerst einmal meine Realitätsbrille abnehmen, um die Tendenz überhaupt zu verstehen.
Unisono werden die Millionen arme Unterhaltsempfänger bedauert, die nun weniger (!) Unterhalt bekommen. Bei den ersten 20 Links kein Wort zu den tatsächlichen Gegebenheiten, wie sie in diesem Thread angesprochen wurden (Selbstbehalt bleibt gleich, bestehende Titel werden kaum angepasst werden, ......).
Nein, es wird fast auf Bildzeitungsniveau berichtet :knockout:(neben ein paar wenigen Seiten, die nur die Fakten ohne Wertung aufzeigen):
- Schock: Ab 2018 erhalten Trennungskinder weniger Unterhalt https://www.merkur.de/leben/geld/schock-2018-erhalten-trennungskinder-weniger-unterhalt-zr-9370932.html
- Düsseldorfer Tabelle Darum bekommen viele Trennungskinder ab Januar weniger Unterhalt https://www.berliner-zeitung.de/ratgeber/geld/duesseldorfer-tabelle-darum-bekommen-viele-trennungskinder-ab-januar-weniger-unterhalt-28846076
- Neue Gehaltsstufen: Warum Millionen Kindern ab Januar weniger Unterhalt zusteht https://www.focus.de/finanzen/recht/aenderung-der-duesseldorfer-tabelle-neue-gehaltsstufen-warum-millionen-kindern-ab-januar-weniger-unterhalt-zu-steht_id_8138505.html
- [...]
Mich würde jetzt mal interessieren, bei wie vielen tatsächlich weniger ankommt. Gab es da nicht kürzlich eine Statistik über die tatsächlichen Zahlungen?
Mal sehen, wie wir das aufdröseln können:
Die einen sind natürlich die über 18 Jährigen, die 2,- € weniger Unterhalt bekommen, was aber beim Kindergeld wieder drauf kommt --> Insgesamt also keine Änderung!
Dann sind es die Kinder, bei denen der Zahlungspflichtige mehr als 1500,- € anrechenbares Einkommen hat und noch kein Titel besteht, oder neu verhandelt wird.
Hier sind wieder zwei Fälle zu unterscheiden:
1. man hat sich bisher ohne Streit einigen können --> Wer stellt so eine Einigung wegen einer Stufe (d.h. 17 bis 42,- €) auf's Spiel?
2. Es gibt eine Gerichtsverhandlung, weil bisher noch kein Unterhalt fest gelegt wurde, oder eine Seite mehr / weniger will. Bin mal gespannt, wie viele Unterhaltszahler sich danach eine Stufe niedriger wieder finden :rofl2:
Fest steht, dass bei allen unter 18 jährigen und Einkommensstufe 1 der Zahlbetrag zwischen 5 und 6 Euro steigt, plus die 2 Euro Kindergelderhöhung. Bei höheren Einkommensstufen kann das dann schon 11 Euro aus machen.
Es ist halt einfacher für die Berichterstattung vorgefertigte Denkmuster (die armen Alleinerziehenden [Mütter] werden wieder ausgebeutet) zu bedienen, als sich mit so einem Thema detailliert auseinander zu setzen. In den Kommentaren wird außer Pauschalisierung (in beide Richtungen) leider auch kaum was sinnvolles dazu gesagt.
Mit meinen Studenten habe ich eh eine passende am Bedarf orientierte Regelung getroffen. Für den "Kleinen" bei der Mutter hab ich natürlich den Zahlbetrag angepasst. Bei mir ist der Zahlbetrag auf jeden Fall nicht kleiner geworden ;( 😉
Grüße aus dem Schwarzwald
PvF
Hallo Skater,
das ist keine Frage von legal oder nicht, sondern wie du den Titel los bekommst.
Erster Weg ist deine Ex. So du mit ihr noch reden kannst, legst du die Fakten auf den Tisch und bietest einen neuen Zahlbetrag an (evtl. im Hinterkopf mit einer Stufe höher rechnen und als Verhandlungsmasse nehmen). Sollte Sie einem angemenssenen neuen Zahlbetrag zustimmen, müsste Sie den Titel heraus rücken, oder eine Verzichtserklärung unterschreiben (Musterschreiben in SuFu). Je nach Vertrauen zahlst du einfach den neuen Betrag bis dein Kind 18 ist, oder unterschreibst einen bis zum 18. Geburtstag befristeten (!) Titel beim Jugendamt oder Notar.
Jetzt kommen wir zum Jugendamt. Üblicherweise rechnen diese nur für den betreuenden Elternteil (offiziell für das Kind, aber vertreten durch den betreuenden Elternteil). Da wirst du als Zahler kaum etwas erreichen. Sollte dein Ex überhaupt mit dir über den Unterhalt reden, kann es sein, dass Sie zwar mit einer Erniedrigung einverstandenist, das Ganze aber beim Jugendamt berechnen lassen will. Ohne Ihre Zustimmung wird das Jugendamt aber keinen neuen Titel, der den alten ersetzt erstellen. Wichtig ist auch hier, dass der alte Titel heraus gegeben wird bzw. die Mutter eine Verzichtserklärung unterschreibt.
Wenn sich die Mutter quer stellt, bleibt dir nur der Gang zum Gericht. Wobei du je nach Verhältnis zum Sohn da spätestens mit seinem 18. Geburtstag landest. Wie du vielleicht schon gehört hast, ändert sich da für dich einiges. Erstens ist nun dein Sohn der direkte Ansprechpartner. Die Mutter wird nun auch zum potentiellen Zahler. Weiterhin kannst du das ganze Kindergeld am rechnerischen Betrag abziehen, was auf jeden Fall dann weniger ist, als bisher.
Je nach dem, wann dein Sohn 18 wird, lohnt sich ein Gerichtsverfahren vorher gar nicht.
Grüße aus dem Schwarzwald
PvF
Hallo Forenmitglieder,
kurz vor Weihnachten erhielt ich Post vom LA Bad Tölz bezüglich Erhöhung der Unterhaltsbeträge zum 01.01.2018. Grundlage ist wohl die seit 2016 bestehende Rechtsverordnung, in der der Mindestunterhalt geregelt wird. Diese wurde offensichtlich angepasst. Bei der Neuberechnung wurde das erhöhte Kindergeld ab 2018 offensichtlich berücksichtigt.
Nach Recherche bin auch auf die geänderte Düsseldorfer Tabelle (DT) ab 2018 gestoßen. Auch ich habe festgestellt, dass ich laut DT ab Jan 2018 eine Stufe niedriger eingruppiert wurde.
Ich habe dies per Mail an den zuständigen Sachbearbeiter des LRA Bad Tölz kommuniziert, und habe heute ein Schreiben mit der Akzeptanz des Herabsetzungsantrags erhalten.
Somit wird mein zu zahlender Unterhalt ab Januar 2018 mit der niedrigeren Stufe festgelegt.
Ich empfehle in diesem Zusammenhang jedem einen Herabsetzungsantrag mit der Begründung neue Düsseldorfer Tabelle 2018 zu stellen. Dies kann formlos per Mail oder auf dem Postweg geschehen.
Meine Erfahrungen bezüglich des LRA sind nicht gerade positiv. Ich stelle dieses mal wieder einmal fest, dass zwar ein Unterhalt nach oben vom LRA festgesetzt, dieser aber mit der aktuellen DT nicht abgeglichen wurde.
Es hat den Anschein dass, entweder versucht wird den Unterhaltspflichtigen für dumm zu verkaufen (nach dem Motto .. versuchen kann mans ja mal). Oder aber die Sachbearbeiter dermaßen schlecht geschult sind, dass Sie mit der korrekten Berechnung des Unterhalts schlicht überfordert sind. Leider ist das für mich kein Einzelfall, da ich z.B. bei der letzten Berechnung drei völlig unterschiedliche Berechnungsgrundlagen des LRA-Sachbearbeiters erhalten habe (nach 3 maligem Einspruch). Die Berechnung zog sich so ca. ein halbes Jahr hin bis der Unterhalt korrekt berechnet wurde. Es gab von der ersten bis zur letzten Berechnung eine Diskrepanz von ca. 5000 Euro anrechenbares Jahres-Netto.
Ich empfehle jedem Unterhaltspflichtigen die Unterhaltsforderungen detailliert zu prüfen (insbesondere beim LRA Bad Tölz) und rate dringend davon ab, den Berechnungen der Ämter blind zu vertrauen und zu akzeptieren.
Beste Grüße
Hoffmanderl
Gerade gelesen das die Beträge in 2020 von 15,-€ bis 21,-€ steigen. Son das als Minimum 369,-€ zu zahlen sind.
Tja, das steuerfreie Existenzminimum der Kinder (DDT) wird angepasst, der Selbstbehalt der Eltern natürlich nicht...
