hallo allerseits ...
am sonntag wurde meine kleine tochter geboren. zwar bin ich nicht mehr mit der mutter zusammen, aber wir wollen alles dafür tun das es dem kind an nichts fehlt... immerhin sind wir zwei erwachsene menschen 😉
selbstverständlich werde ich für meine kleine prinzessin unterhalt zahlen, keine frage. leider bekommt die kindesmutter hartz4, somit ist es nicht so einfach das ich ihr den unterhalt zahle sondern es muss wohl vom jugendamt berechnet werden da es ihr ja von ihren leistungen wieder abgezogen wird.
ich verdiene ca. 1060 euro netto, soll heissen ich müsste lt. berliner tabelle 196 euro unterhalt bezahlen. ist es richtig das von dieser summer noch das hälftige kindergeld von 77 euro abgezogen wird? in der tabelle steht das dieser abzug nur bei einer unterhaltszahlung von min. 135% in betracht kommt.... irgendwie sagt mir jeder was anderes.
es geht mir auch nicht darum so wenig wie möglich für meine kleine zu bezahlen, ganz im gegenteil, jeden euro den ich sparen würde, würde ich auf ein sparbuch tun damit die mutter für den fall der fälle ein kleines geldpolster für die kleine hat falls mal etwas ist.
übrings, wir waren am freitag auf dem standesamt um die geburtsurkunde für die kleine zu beantragen. gleichzeitig wollten wir eine vaterschaftsanerkennung machen. die bearbeiterin hat nur etwas gefaucht von wegen wir sollen das auf dem jugendamt machen weil sie dazu keine zeit hätte 🙁 toll, da will man seine pflichten wahr nehmen und dann kann man sich sowas anhören, tolle sache 🙁
Moin,
herzlichen Glückwunsch euch Eltern zur Geburt eurer Tochter und willkommen auf vatersein.de.
die KG-Anrechnung erfolgt zur Hälfte, wenn der Unterhaltsverpflichtete 135% und mehr des Regelbetrages zahlt. Darunter erfolgt eien Staffelung, die bis auf 0 % geht. So würde es in deinem Fall auch sein. Du könntest nach Stufe 1 zahlen und erhältst somit keine KG-Anrechnung. Dies wird mit der Unterhaltsrechtsreform anders werden, dergestalt, dass grds. der KU zur Hälfte angerechnet wird.
Der von dir geleistete KU wird nicht auf den ALG-II-Anspruch der KM angerechnet, sondern mindert den Bedarf des Kindes. Für BU bleibt bei deinen Einkommensverhätnissen kein Raum.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
hey,
vielen dank für die schnelle aufklärung. wann wird denn diese besagte unterhaltsrechtsreform in kraft treten. wenn man bei google schaut findet man echt so viele jahreszahlen und man weiss nicht was wann aktuell ist.
und noch ein frage, was bedeutet die abkürzung: BU ?
vielen dank und viele grüsse
illusion
danke @ Lausebackesmama
läuft der betreuungsunterhalt, den ich in meiner finanziellen situation nicht zahlen kann auch auf? anders gesagt, muss ich diesen später nachzahlen wie z.b. bei leuten die kein unterhalt für ihr kinder zahlen?
Hallo,
läuft der betreuungsunterhalt, den ich in meiner finanziellen situation nicht zahlen kann auch auf?
Nein, er würde nur dann auflaufen, wenn du zur Zahlung verpflichtet wärst (Titel etc.).
Für den BU bist du schlicht nicht leistungsfähig und daher wird man auch dahingehend keinen Titel anstreben.
Sicherlich kann es Dir passieren, dass du Deine Einkünfte nochmals den Arbeitsamt vorlegen musst, weil Deine holde Ex erstmal aufgefordert wird, dass Sie sich das geld von Dir holen soll...aber wo nix ist ...kann man nichts holen.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
so wir waren heute beim jugendamt. hat alles bestens geklappt mit vaterschaftsanerkennung und gemeinsames sorgerecht. die haben sich echt richtig zeit genommen. haben uns alles über eine stunde erklärt. zwecks unterhaltsberechnung hat mir der mitarbeiter einen fragebogen mitgegeben. diesen soll ich ihn dann zurückschicken. in diesen fragebogen kommt ein feld "besondere belastungen" vor. was gehört dort rein? miete und sowas ja sicher nicht weil das ist ja im selbstbehalt drin. hat da jemand ein paar infos? vielen lieben dank euch 😉
