PKV für Kind direkt...
 
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PKV für Kind direkt bedienen

 
(@jonathanm)
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Hallo miteinander,

mein Steuerberater hatte mir erklärt, dass die Unterhaltszahlungen bei der Steuer keine Berücksichtigung finden. Das halbe Kindergeld wird bei der Ermittlung des KU berücksichtigt. Keine Ahnung wie der Kinderfreibetrag da reinspielt.

Für das minderjährige Kind haben Sie Anspruch auf den hälftigen Kinderfreibetrag. Solange ein Steuerpflichtiger Ansprüche auf einen Kinderfreibetrag hat, lassen sich Unterhaltszahlungen für das Kind steuerlich nicht geltend machen. Da Ihnen der halbe Kinderfreibetrag zusteht, steht Ihnen nach meinem Verständnis auch das hälftige Kindergeld zu und müsste mit den Unterhaltszahlungen verrechenbar sein.

Aber die PKV könnte man anbringen. Die PKV bei der die KM versichert ist wurde auch für das Kind genommen. Da wir nicht verheiratet waren und vor etlichen Jahren nur kurz zusammen und danach wenig Kontakt, kam das erst jetzt auf. Ich bin ebenfalls PKV Versichert. Mein StB meint, man könne den Vertrag auch direkt bedienen, die Versicherung der KM teilt diese Auffassung.

Hier das Statement des StB:

Zukünftig kann man aber die Kosten der privaten Krankenversicherung für Ihr Kind als zusätzliche Sonderausgabe geltend machen – bitte klären Sie, ob es möglich ist, den PKV-Vertrag direkt zu bedienen, damit die PKV dann auch eine Bescheinigung über die gezahlten Beiträge ausstellt. 

Nun ist die KM eher auf Streit aus und agiert streng nach dem Gesetz. Meine Frage ist, welche Anspruchsgrundlage habe ich, um die direkte Bedienung des PKV Vertrages über meinen RA zu fordern? Ich erinnere mich, dass es einen Grundsatz gibt nachdem der Unterhaltspflichtige alle steuerlichen Möglichkeiten auszuschöpfen hat damit er Leistungsfähig bleibt.

Ein privatschriftliches Schreiben wird hier nicht viel nützen, die Argumentation der KM wird vorhersehbar sein: Verdient gut, ist ein schlechter Vater, soll nun finanziell leisten und was kümmert mich seine Steuer.

 

Viele Grüße Jon

In dieser Welt kann man auf zwei Arten reich sein, entweder hat man viel Geld oder viele Freunde, aber nie beides.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2022 09:39
(@lena_neu)
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Naja, zahlst du bisher die PKV - wenn nicht, müßte sie sich doch freuen, wenn du die Kosten übernimmst.

Allerdings mußt du dich dann auch um die Abrechnung der Leistungen kümmern.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2022 11:50
(@jonathanm)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Lena,

laut der PKV Versicherung kann der Versicherungsnehmer bleiben (KM) und die Beiträge werden von jemanden anderen gezahlt. Die Abrechnung der Leistungen mit der PKV bleiben beim Versicherungsnehmer. 

Die Kosten müssen laut OLG Urteil des Bundeslands der KM vom Unterhaltsverpflichteten getragen werden. Klar ist da die Freude auf der anderen Seite. Die Frage ist halt der rechtliche Anspruch auf die Teilung in Vers. Nehmer und Beitragszahler. 

In dieser Welt kann man auf zwei Arten reich sein, entweder hat man viel Geld oder viele Freunde, aber nie beides.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2022 12:24
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

wie wäre denn aus Deiner Sicht die Lage, wenn Du die PKV des Kindes bei Dir in die Steuererklärung eintragen würdest und Du getrennte Überweisungen für Unterhalt und PKV-Kosten machen würdest? Eine andere Variante wäre die Überweisungen nachzuweisen und in Unterhalt + PKV aufzuschlüsseln.

Letztlich musst Du nur nachweisen, dass Du zu Unterhalt verpflichtet bist und die Zahlungen tatsächlich getätigt hast. Das kannst Du eigentlich nur mit einer Überweisung und einem Nachweis über die Kosten der PKV des Kindes. Eine Überweisung an die KM sollte das aber auch sein können solange klar ist, dass es die Kosten der PKV des Kindes sind.

Ich sehe eigentlich keine Möglichkeit die KM zu zwingen, dass die Kosten direkt bezahlt werden.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2022 17:49
(@jonathanm)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Susi64, danke für die schnelle und kompetente Antwort. 

Damit ist klar, dass es um den eindeutigen Nachweis gegenüber dem Finanzamt geht und die Aufteilung ist eine super Idee. Die Zahlungen, in denen die PKV enthalten ist haben bereits diesen Betrag im Verwendungszweck angegeben, zzgl. RA Schreiben geht auch der rückwirkende Nachweis.

Zusatzfrage: Beim Durchschauen der Unterlagen ist aufgefallen, dass PKV zur Jahresmitte um 30% erhöht wurde. Der Leistungsumfang/die Änderung ist nicht ersichtlich. Klar ist Unterhaltsrecht hier dynamisch, aber wie weit ist ein "Wettrüsten" also hier der Part Kosten erzeugen noch ok? Würde dann meine KV auch mit allem was geht erhöhen damit mehr zum Abzug kommt, das wird doch alles irrsinnig...

 

Grüsse aus den sonnigen Bergen

Jon

 

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2022 10:23
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

@jonathanm Aus meiner Sicht hast Du gar keinen Einfluss auf die PKV Deines Kindes, für Dich spielen nur die Kosten eine Rolle. Wenn die Versicherung steigt, dann musst Du auch das zahlen. Wie gesagt für Dich geht es nur darum, dass die Kosten entsprechend hoch sind und Du gezahlt hast. Mit diesem Nachweis ist es abzugsfähig im Rahmen des Steuerrechts. Trotzdem wäre es sinnvoll die KM hier einmal zu fragen, was der Grund für die Erhöhung war.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2022 17:21