Hallo,
ich habe folgende Frage (habe das Forum bereits durchsucht aber nichts gefunden).
Ich bin derzeit noch verheiratet aber in Trennung lebend. Wir waren 6 Jahre verheiratet und haben 2 Kinder (4 und 6 Jahre alt). Da ich Beamter bin, sind alle (Kinder und Ehefrau) ebenfalls in der PKV.
Die Frage nun - muss ich auch nach der Scheidung die PKV Beiträge für meine ex-Partnerin zahlen oder kann sie in die GKV wechseln (obwohl ohne Job) ?
Viele Dank im Voraus,
swissmade
Hi,
ich bin auch Beamter und komme gerade aus dem Nachtdienst.
Bei mir war das so: Ich war nie verheiratet mit der Supermama, hatte aber meinen Sohn privat versichert. Der ist nun über die Mama in einer GKV. Deine Konstellation ist etwas anders, und ich habe keine Ahnung. Da ich aber nun mal die Beiträge der PKV kenne, kann ich mir nicht vorstellen, daß Du neben Unterhalt noch die kompletten PKV-Beiträge zahlen musst. Du müsstest schon A 16 sein, um Dir das leisten zu können.
Ich vermute mal, daß Du lediglich 35% versichert hast, und der Rest über den Dienstherr abgerechnet wird.
( 50/50 Regelung, mit Abzug von jeweils 5% für jedes Familienmitglied )
Ich habe mich damals bei der Beihilfestelle des Landes Hessen erkundigt, die kannten sich da bestens aus.
Aus dem Kollegenkreis kenne ich einen Fall, in dem der Ehegattenunterhalt aufgrund der PKV für Mama gekürzt wurde. Die ist dann schnell in die GKV gewechselt.
Auch für Dich der Link zum schlaumachen: www.hefam.de
Dann unter Familiensenate, dann unter Unterhalt schauen. Da sind ne Menge Entscheidungen hessischer OLG`s zum Unterhaltsrecht abgedruckt. Da wirst Du sicherlich fündig und hast schon mal einen Anhaltspunkt.
Eine Tatsache bleibt allerdings, auch im Falle der Scheidung haben Deine Ex und die Kids einen Anspruch gegen deinen Dienstherren aus der Beamtenversorgung. Schau mal im Beamtenrechtsrahmengesetz nach oder den Gesetzen denen deine Behörde unterliegt. ( Kommune/Land/Kirche/Bund ). Derzeit dürften die aber noch alle ähnlich sein. Was nach dem Inkrafttreten der Förderalisreform kommt, bleibt abzuwarten, sofern Du Landesbeamter bist.
Lass mal was hören, wenn Du genaueres weist.
Gruß
Hessentom
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
Hallo Hessentom,
vielen Dank für die Tips (A16 bin ich leider wirklich nicht)!
Werd den Infos mal nachgehen und Dich / Euch auf dem Laufenden halten.
Gruß,
swissmade
Hallo,
"einfach so" von einer privaten in eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln ist m. E. nicht möglich. Die Aufnahme in die GKV setzt stets gewisse Rechtstatbestände voraus. Pflichtversichert, also zwangsweise in der GKV, sind z. B. Auszubildende und Angestellte unterhalb eines bestimmten Jahreseinkommens, aber auch andere Personengruppen (nachzulesen in § 5 SGB V). Als freiwilliges Mitglied beitreten kann ich nur, wenn ich bereits eine gewisse Zeit vorher GKV-Mitglied war (steht auch im SGB V, allerdings weiß ich den § nicht).
Wenn nun also eine bisher über ihren beihilfeberechtigten Mann privat krankenversicherte, nicht berufstätige Ex-/Ehefrau in die GKV wechseln will, hat die GKV keine rechtliche Handhabe. Die GKV kann sich nämlich nicht aussuchen, ob und wen sie nehmen oder nicht.
Bitte daher auch mal in diese Richtung recherchieren.
Falls ich richtig liege, heißt das, dass nach der Scheidung deine Ex-/Ehefrau nicht mehr über dich beihilfeberechtigt ist und daher einen 100 %igen Versicherungsschutz bei der PKV benötigt! Bei der PKV kann sie - als bisher mitversicherte Personen in deinem Vertrag - einen eigenen Vertrag schließen ohne Nachteile (Alterungsrückstellung, Wartezeiten, Gesundheitsprüfung). Das wird voraussichtlich nicht gerade billig und ich stelle mir die Frage, ob sie für den dann höheren PKV-Beitrag einen Anspruch gegen den Ex-Mann haben wird?
In diesem Fall wäre "krankenversicherungstechnisch" eine Anstellung mit einem Einkommer größer 400 EUR für die Ex-/Ehefrau optimal.
Bitte lass hören/lesen wie es weitergeht, danke!
Gruß
Samandhi
