Barunterhalt bei Vo...
 
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Barunterhalt bei Volljährigkeit

 
(@barnie)
Schon was gesagt Registriert

Mein Sohn wird im nächsten Monat 18 Jahre alt, geht noch zur Schule und wohnt bei der Mutter. Kann ich den Barunterhalt an ihn überweisen oder muss ich das Geld weiterhin an seine Mutter überweisen?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2006 15:30
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

ab Volljährigkeit kannst Du den Barunterhalt direkt auf das Konto des Sohnes überweisen. Im Übrigen sind dann beide Elternteil barunterhaltspflichtig.

Grüsse
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2006 15:59
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich würde sogar sagen, Du musst Ihn an Deinen Sohn überweisen.

Ab dem 18.ten Lebensjahr ist er derjenige, dem der Unterhalt zusteht. Solltest Du diesen weiterhin an die KM überweisen, kann es passieren, dass Dein Sohn nach einigen Monaten behauptet, dass er keinen Unterhalt erhalten hat und lässt diesen pfänden.
Die befreiende Wirkung ist nur dann gegeben, wenn Dein Sohn Dir schriftlich gibt, dass er seinen Unterhalt auf das Konto der Mutter haben möchte.

Auch muss der Sohn mit seiner Volljährigkeit die Bedürftigkeit nachweisen. Wie Sky schon schrieb, ist die Mutter zu gleichen Teilen mit Barunterhaltspflichtig. Kindergeld und sonstige Einnahmen werden vorher ebenfalls in Abzug gebracht.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2006 00:37