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pkh bei unterhaltsklage

 
(@lupina)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo hab heute mal ne frage die meinen lg bewegt.
wie ihr wisst lebt seine tochter seit 1,5 jahrn bei ihm.

da ja viel unruhe und viel ärger war ,war das thema unterhalt von der Km für ihn erstmal nebensächlich ,er wollte erst der tochter ein zu hause schaffen und ihr helfen!!!!!!
nun ist etwas ruhe eingekehrt und er überlegt ,ob er den unterhalt für seine tochter (auf den er ja nicht verzichten darf ,wenn er das richtig nachgelesen hat) über das ja (unterhaltsvorschuss gibt es nicht da tochter 12) oder einklagen soll. da ja im namen des kindes geklagt wird und das kind natürlich kein einkommen hat steht ihr dann pkh zu?

Eigentlich ist klagen ziemlich zwecklos ,da die km nicht arbeitet ,und von hartz4 lebt.aber muß er nicht trotzdem im interresse des kindes es wenigstens aktenkundig machen.
die mutter hat bis zur geburt des neuen kindes voriges jahr gearbeitet und genug verdient.hat dann einfach gekündigt ,weil keine lust mehr zu arbeiten.
wir wissen nicht was und ob der kv des neuen kindes irgendetwas zahlt ,da sie schon wieder getrennt sind.

ist alles ziemlich unübersichtlich grummel!

lg lupina


lg lupina
leuchtturm
[blau] vertrauen ist wie ein kartenhaus,mühsam aufzubauen,aber in sekundenschnelle zu zerstören[/blau]

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2006 15:40
(@papi74)
Registriert

Hallo,

also ich würde eine Klage auf KU einreichen auch wenn wenig Aussicht auf Zahlung besteht.

KU steht dem Kind zu und Ihr habt dann einen Titel, den das Kind dann 30 Jahre lang einfordern kann.

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2006 15:57