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Brauche Hilfe zu Sonderzahlungen zur Schule / Kur / Teilzeit

 
(@sehr-schlecht)
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Hallo. Ich habe gleich zu beginn ( obwohl ich gesucht habe ) ein zwei Fragen...

Zu meiner Person. Ich bin Beamter 39 Jahre alt und habe eine Tochter welche 12 Jahre alt ist.

Zu den bisherigen Zahlungen kann ich sagen, dass meine Ex einen Titel
( wollte Sie unbedigt ) gegen mich hat, welcher besagt,
dass ich laut Berechnung des Jugendamtes 259 Euro im Monat zahlen muss.

Da wir beide uns darüber geeinigt hatten ( nicht schriftlich ) das unsere Tochter zur Privatschule ( 150 Euro im Monat ) gehen soll,
haben wir je 50 % der Kosten übernommen, wobei ich darüber keinen Beleg für die Steuer bekomme, da Sie alles absetzt !!!!!

Ok nun bin ich in eine finanzielle Not geraten und habe die Zahlung um 25 Euro gesenkt.
Darafhin brach wieder der "Krieg "aus.........

Ich sehe meine Tochter regelmäßig und fahre mit Ihr auch in den Urlaub !!!

- Darf man den Unterhalt, wenn ich mit Ihr 3 Wochen unterwegs bin auch senken ?????

soweit so gut.

Meine Tochter hat leider ein Ernährungsproblem.....also ca 8 Kilo zuviel.
Daraufhin erhielt ich nun einen netten Anruf bei dem ich aufgefordert wurde die
anstehenden Kosten einer " KUR " zu 50 % zu begleichen, da es die Krankenversicherung nicht trägt !

Das soll eine SONDERZAHLUNG sein die ich zu leisten hätte...........

Kann das sein ??

Zu der Schule...

Da mein Gehalt aufgrund zukunftiger Teilarbeitszeit ( selbst so gewollt / Sabbatical )  ) sinken wird, werde ich den Unterhalt nicht in voller Höhe zahlen können....Kann mir das zum Nachteil gelangen, oder muss ich weiter die höhere Summe zahlen....

Danke schon einmal für die Antworten !!

Grüße A .


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2006 18:47
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

hallo sehrschelcht,

den Unterhalt darfst du für die Zeit den das Kidn bei dir ist nicht senken (wurde auch schon oft diskutiert.

Wenn du dein Einkommen freiwillig reduzierst darf es nicht zu lasten deine Kindes gehen. Sprich du wirst nach wie vor den titulierten KU zahlen müssen. Nur, wenn du unverschuldet weniger verdienst kannst du nach 6 Monaten eine Abänderungsklage anstreben, sofern sich dein Gehalt um mehr als 10 % verändert hat.

Zum Thema Sonderbedarf steht hier auch schon ziemlich viel geschriebenes. Fazit: es kommt immer darauf an und lässt sich generell nicht pauschal beantworten. Aber warum wird denn die Kur nicht übernommen, wenn Übergewicht oder sonst eine med. Indikation vorliegt?

gruß tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2006 19:16
(@sehr-schlecht)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina.

Danke erstmal für diesen kurzen Überblick. Werde auch erstmal abwarten müssen, was das genau für eine KUR ist.

Es soll eine Gewichtssenkungskur sein. Diese wird aber nicht von der Krankenkasse übernommen. Naja abwarten....war nur erstmal ein SCHOCK.......da es nicht nur nen paar Euro sind...

Das mit der Teilzeit ist auch nicht weiter schlimm....nur langsam bin ich auch gehalten mein Gehalt nochmals durch die Herren vom Jugendamt überprüfen zu lassen, da ich denke, dass ich zuviel bezahle.

Dennoch Danke


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2006 19:45