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Patchwork und Unterhaltspflicht ?

 
(@pavater)
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Guten Abend ,

zur aktuellen  Frage konnte ich  nichts brauchbares googeln.
Bitte nun daher das Forum um Hilfe.

Möchte mit neuer Lebensparnerin eine

Patchworkfamilie gründen. Aber wie wirkt sich dies im Unterhaltsrecht aus?

Partnerin (Angestellte) hat einen 17 j. Tochter ; meine To wohnt nicht mit im Haushalt und ich Selbständig.

Stiefsohn lebt im gemeinsamen Haushalt .  Haus gehört der Partnerin, ich zahle der Formhalber  über Konto 350€ Monatsmiete an sie. Sinnvoll ?

Ansonsten wird für mich mehr KU fällig, da Wohnvorteil für mich ?

Wie wirkt sich meine Mietzahlung aber auf Ihr Einkommen aus ? Stiefohn wird demnächst 18j , dann entstehen Ansprüche an beide Elternteile, sein Vater zahlt bisher Mindest KU.

Stiefsohn plant im Sept. ein Studium zu beginnen und dann BAFÖG zu beantragen , wird dann die Mieteinnahmen zu ihrem Einkommen(1500; Brutto) addiert und damit zur Grundlagenberechnung herangezogen ?

Mein Einkommen auch ? Da Ehe ähnliche Lebensgemeinschaft ? Entsteht evtl. dann überhaupt die Möglichkeit mich  an einem KU für Steifsohn zu beteiligen ?

Wird im Gegenzug das Einkommen meiner neuen Partnerin mir angerechnet ,falls in zwei Jahren meine T auch BAFÖG beantragen wird?

Wer hat Tipps zur Gestaltung einer Patchworkfamilie , auch unter Berücksichtigung einer Heirat??

Steurklassen wären dann III / V (Partnerin), denke allerdings , das ich dann ihren Steuernachteil ausgleichen muss bei gemeinsamer Veranlagung.
Oder für beide IV/IV und getrennt Veranlagen = Meine M.

Wer weiß Rat ? Für alle Antworten  besten Dank im voraus

VG


pavater

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.12.2012 22:05
(@Inselreif)

Hi pavater,

Aber wie wirkt sich dies im Unterhaltsrecht aus?

zunächst einmal gar nicht. Wenn Du Mangelfall sein solltest, könnte ggf. eine Haushaltsersparnis ins Gespräch kommen.

ich zahle der Formhalber  über Konto 350€ Monatsmiete an sie. Sinnvoll ? Ansonsten wird für mich mehr KU fällig, da Wohnvorteil für mich ?

Da es nicht Deine Hütte ist, gibt es auch keinen Wohnvorteil für Dich. Ob Du Miete zahlst spielt keine Rolle.

Wie wirkt sich meine Mietzahlung aber auf Ihr Einkommen aus ?

bei ihr ist das Einkommen, wenn sie dem keine Kosten entgegensetzen kann. Allerdings kann man auch sagen, dass wenn und soweit keine Miete fliesst, der Wohnvorteil (bei ihr) nach oben geht. Das wird wahrscheinlich gehupft sein.

Entsteht evtl. dann überhaupt die Möglichkeit mich  an einem KU für Steifsohn zu beteiligen ?

Nein, nicht am KU. Zu den BAFÖG-Themen sagt vielleicht jemand was, der sich damit auskennt.

Steurklassen wären dann III / V (Partnerin), denke allerdings , das ich dann ihren Steuernachteil ausgleichen muss bei gemeinsamer Veranlagung.
Oder für beide IV/IV und getrennt Veranlagen = Meine M.

Wenn ihr schon von "Steuernachteil ausgleichen" redet, was für getrennte Töpfe spricht, dann macht doch einfach IV/IV, veranlagt gemeinsam und teilt die Erstattung nach dem Verhältnis der Einkommen auf. Oder nehmt gleich IV mit Faktor. Das sollte noch überschaubar einfach sein. Bei getrennter Veranlagung verschenkt ihr unnötig Geld. Wobei ich mich gerade frage, wieso Du Dir als Selbständiger Gedanken über Steuerklasse III machst.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2012 23:10
(@pavater)
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....ich meinte og. das ich auch an IV denke.

Rückerstattung betrifft mich eh  nicht.

Zur Einkommensteuer fragst du Dich ??

Gruß


pavater

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.12.2012 00:21