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Einkommensnachweis Ex-Frau

 
(@rojaq24)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an das Forum,

ich habe da mal eine Frage zu einer Neuberechnung eines Kindesunterhaltes.

Ich, geschieden, 3 Kinder, 22, 18 (noch im Fachabi), 15 Jahre und leben (die beiden "Kleinen") noch bei der Mutter.
Ich zahle für die beiden Jüngsten Unterhalt.
Der Mittlere ist jetzt 18. geworden und der Unterhsalt müsste neu berechnet werden!?
Ich würde weiter zahlen (Mängelfallberechnung für die Beiden, da ich nicht genug verdiene ca. 1.400 netto), müste aber, da ja meine Ex jetzt auch "zahlen" muss, wissen, was sie verdient, damit ich meine Zahlungen evtl. entsprechend anpassen kann.

Habe ich einen Anspruch auf die Mitteilung der Vermögensverhältnisse um eine Berechnung zu ermöglichen, oder nur ein Anwalt.?

Und wie würde eine beispielhafte Berechnung aussehen?

LG


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.04.2013 15:07
(@rojaq24)
Schon was gesagt Registriert

....

Und wie würde eine beispielhafte Berechnung aussehen?

Kleiner Nachtrag noch.

Online habe ich für die beiden folgendes berechnet: 18 J = 193,00 € / 15 J = 213,00 €


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.04.2013 15:35
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Rojaq24
Herzlich Willkommen

Du hast ggü. dem jetzt vollj. Kind einen Auskunftsanspruch, ebenso nur diesem ggü. eine Auskunftspflicht. Das vollj. Kind hat seine Eltern zur Auskunft aufzufordern und ihnen dann jeweils das Einkommen des anderen ET's mitzuteilen. So die Theorie.
Ausgehend davon, dass die KM nicht leistungsfähig sein sollte, das jüngste Kind erhöhtes KG bekommt und Deine Verteilmasse 400€ beträgt, sieht meine Rechnung wie folgt aus:

Bedarf minus KG
Kind 15J: 426€ - 95€ (1/2 KG) = 331€
Kind 18J: 488€ - 92€ 184€(volles KG) = 304€

Prozentsatz im Mangelfall:
400€ x 100% / (331€ + 304€) = 63%

UH Kind 15J: 331€ * 0,63 = 209€
UH Kind 18J: 304€ * 0,63 = 192€

Nur was soll diese Rechnung bringen, wenn über die Leistungsfähigkeit der KM nichts bekannt ist? Existieren eigentlich Titel?

Gruss oldie

Edit: Korrektur des KG-Betrages. Danke für den Hinweis


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2013 17:49
(@rojaq24)
Schon was gesagt Registriert

Hi Oldie,

danke für die Begrüssung!

Es existieren keine Titel.
Das würde also bedeuten, das der 18 j. sich kümmern müsste. Da ich das aber ohne die Kinder zu sehr einzubinden regeln möchte und er dafür überhaupt nicht den Kopf hat, kann ich doch meine Ex direkt anschreiben?

Du hast unden bei dem vollen KG -92€ geschrieben stimmt das so???

Gruß

Mikka


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.04.2013 18:54
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Rojaq!

Da ich das aber ohne die Kinder zu sehr einzubinden regeln möchte und er dafür überhaupt nicht den Kopf hat, kann ich doch meine Ex direkt anschreiben?

Du kannst die Ex schon anschreiben, nur erhoffe Dir keine Beantwortung, weil sie Dir schlichtweg nicht zur Auskunft verpflichtet ist.

Mit 18 Jahren kann Sohni sich m.E. durchaus selbst um solche Angelegenheiten kümmern; ich denke, Du hilfst ihm mehr, wenn Du ihm Tips  gibst, was er machen könnte, um seinen Unterhalt eigenverantwortlich unter Dach und Fach zu bringen.

Grüssung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2013 19:05
(@rojaq24)
Schon was gesagt Registriert

Servus Rojaq!Du kannst die Ex schon anschreiben, nur erhoffe Dir keine Beantwortung, weil sie Dir schlichtweg nicht zur Auskunft verpflichtet ist.

Hallo 82Marco!

OK! Dann bin ich Ihr auch nicht auskunftspflichtig. Zumindest nicht für den 18 J.
Warum muss ich eigentlich alles darlegen, während ich keine Möglichkeit habe, die finanz. Verhältnisse meiner Frau zu beurteilen??

Mit 18 Jahren kann Sohni sich m.E. durchaus selbst um solche Angelegenheiten kümmern; ich denke, Du hilfst ihm mehr, wenn Du ihm Tips  gibst, was er machen könnte, um seinen Unterhalt eigenverantwortlich unter Dach und Fach zu bringen.

Grüssung
Marco

Na ja, der ist mit seinen 18 Jahren noch ziemlich unreif und kann damit nicht wirklich viel anfangen. Das würde ja bedeuten, das ich für Ihn erstmal keinen Unterhalt zahlen müsste, bis er sich gekümmert hat!?

In wie weit kann meine Ex für Ihn handeln?
Gruß

Mikka


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.04.2013 19:15
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

OK! Dann bin ich Ihr auch nicht auskunftspflichtig. Zumindest nicht für den 18 J.

Richtig. Nur reicht es aus, Dein Einkommen zu erfahren, wenn sie Auskunft für das 15-jährige Kind fordert.

Na ja, der ist mit seinen 18 Jahren noch ziemlich unreif und kann damit nicht wirklich viel anfangen.

Dann erkläre es ihm und bitte ihn, aktiv zu werden. Ebenso könnte er sich auch an das JA ratsuchend wenden. Doch das macht die Sache vielleicht nur schlimmer.

Solange Du weiterzahlst, wird vermutlich nichts passieren. Aber ab dem Moment, wo der Zahlungseingang ausbleibt, könnte es schmutzig werden. Von daher lade Deinen Sohn doch mal in ein Cafe zum Männergespräch ein und beredet die Sache auf Augenhöhe. Hat der 18-jährige denn schon schriftl. mitgeteilt, auf welches Konto er den KU eingezahlt sehen möchte? Das bestimmt nämlich ab seinem 18. Lebensjahr er ganz allein und ist verbindlich.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2013 19:23
(@rojaq24)
Schon was gesagt Registriert

Moin
Richtig. Nur reicht es aus, Dein Einkommen zu erfahren, wenn sie Auskunft für das 15-jährige Kind fordert.
Dann erkläre es ihm und bitte ihn, aktiv zu werden. Ebenso könnte er sich auch an das JA ratsuchend wenden. Doch das macht die Sache vielleicht nur schlimmer.

---> Das sie Infos über das 15 j. Kind erhält, meinte ich auch.
Aber das kann ich doch auch einfordern um den Unterhaltsanspruch zu überprüfen?

Solange Du weiterzahlst, wird vermutlich nichts passieren. Aber ab dem Moment, wo der Zahlungseingang ausbleibt, könnte es schmutzig werden. Von daher lade Deinen Sohn doch mal in ein Cafe zum Männergespräch ein und beredet die Sache auf Augenhöhe. Hat der 18-jährige denn schon schriftl. mitgeteilt, auf welches Konto er den KU eingezahlt sehen möchte? Das bestimmt nämlich ab seinem 18. Lebensjahr er ganz allein und ist verbindlich.

Gruss oldie

Der 18 j. hat sich mir gegenüber mündl . erklärt, das Geld weiter auf das Konto meiner Ex zu überweisen. Das war meiene Ex! und er hat keine Lust auf Stress mit ihr. Er wohnt noch bei ihr.

Gruss

Mikka


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.04.2013 19:33
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Mikka!

Der 18 j. hat sich mir gegenüber mündl . erklärt, das Geld weiter auf das Konto meiner Ex zu überweisen. Das war meiene Ex! und er hat keine Lust auf Stress mit ihr. Er wohnt noch bei ihr.

Er möge sich die Mühe machen, dies in einem Zweizeiler schriftlich zu fixieren...

Grüssung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2013 21:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na ja, der ist mit seinen 18 Jahren noch ziemlich unreif und kann damit nicht wirklich viel anfangen.

Naja dann ist der 18. Geburtstag ja ein passender Zeitpunkt um daran zu arbeiten.

Ich halte gar nichts davon, die Unselbstständigkeit der Kinder zu beklagen und ihnen deswegen weiter die Socken zu waschen.

Das muss man genau andersrum machen.
Sonst bleibt er sein ganzes Leben lang unselbstständig.
Und nichts wirkt motivierender, die Dinge selbst in die Hand zu nehmen, als das abreißen des warmen Geldregens fürs Nichtstun.

Zeige ihm wie es geht aber machen muss er selbst.
Oder er verzichtet auf den Unterhalt und trägt Zettel aus.

Seine Entscheidung.
Er ist jetzt groß!


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2013 23:09




(@rojaq24)
Schon was gesagt Registriert

Naja dann ist der 18. Geburtstag ja ein passender Zeitpunkt um daran zu arbeiten.

Ich halte gar nichts davon, die Unselbstständigkeit der Kinder zu beklagen und ihnen deswegen weiter die Socken zu waschen.

Das muss man genau andersrum machen.
Sonst bleibt er sein ganzes Leben lang unselbstständig.
Und nichts wirkt motivierender, die Dinge selbst in die Hand zu nehmen, als das abreißen des warmen Geldregens fürs Nichtstun.

Zeige ihm wie es geht aber machen muss er selbst.
Oder er verzichtet auf den Unterhalt und trägt Zettel aus.

Seine Entscheidung.
Er ist jetzt groß!

Wahrlich, wahrlich! Große Worte, die die Welt bewegen!
Leider sind - und auch das sind Worte, aber auch Tatsachen - die nicht alle Kinder gleich.

Du magst sicherlich Recht haben und die Methode "friss oder stirb" mag auch auf einige zutreffen und aus deiner Lebenserfahrung gerechtfertigt zu sein.

Ich sehe das auch so das er es lernen muss, wähle aber einen moderateren Weg und warum sollte mein Sohn unter den Differenzen meiner Ex und mir leiden?
Die Kinder können doch am wenigsten dafür!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2013 10:06
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus,

... warum sollte mein Sohn unter den Differenzen meiner Ex und mir leiden?
Die Kinder können doch am wenigsten dafür!

Es geht auch nicht um die Differenzen der Eltern, sondern um Sohnis Anspruch und Recht auf Unterhalt. Solange minderjährig kümmert sich die/der betreuende ET darum, bei Volljährigkeit eben nicht mehr.
Das gehört meines Erachtens zu eigenverantwortlichem Erwachsenwerden...

Grüssung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2013 10:19
(@rojaq24)
Schon was gesagt Registriert

...
Das gehört meines Erachtens zu eigenverantwortlichem Erwachsenwerden...

Grüssung
Marco

Das ist durchaus richtig.
Was ich damit sagen will ist, das es bei Kindern da durchaus unterschiedliche Entwicklungsgeschwindigkeiten gibt!
Es ist nicht jeder mit der "gesetzlichen" Volljährigkeit auch geistig "Erwachsen/Volljährig". Da muss man schon differenzieren.

Und lassen wir den Kindern - die nicht schwups, mit 18 J. komplett volljährig sind - ihr Entwicklungszeit. Es reicht ja schließlich erst einmal, wenn wir es schon sind und uns vermeintlich so verhalten/äußern.  😉

Gruß

Mikka


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2013 10:34
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und lassen wir den Kindern - die nicht schwups, mit 18 J. komplett volljährig sind - ihr Entwicklungszeit.

Das ist auch richtig; daher unser Rat, Sohni soll die Baustelle selbst angehen und Du hilfst (nicht erledigst für ihn) ihm, diese zu meistern.

Grüssung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2013 10:41
(@rojaq24)
Schon was gesagt Registriert

... selbst angehen und Du hilfst (nicht erledigst für ihn) ihm, diese zu meistern.

Grüssung
Marco

Was ich mache!
Es bin nicht ich, der ihn bremst, sondern meine Ex, bei der er lebt.
Ich habe öfter versucht mit ihm eine Regelung (auch in anderen Bereichen) zu treffen und ihn eigenverantwortlich handeln zu lassen. Aber es ist immer an den Wiederständen, die er leztendlich aushalten muss, gescheitert, da meine Ex ihre Stressituationen undifferenziert auch an den Kinder auslässt.
Er hat so schon einen schwereren Stand, da er mir am "ähnlichsten" ist und somit ein ein wenig roteres Tuch für meine Ex ist, wenn er versucht, etwas durchzusetzen/anzusprechen, was von mir kommt.

Ich weiß, das er, sobald er aus ihrem Haushalt ausgezogen ist eigenständig wird. Aber im Moment ist es für Ihn der Weg des geringsten Wiederstandes, wenn er Dinge, die von mir kommen, nicht mit meiner Ex ausdiskutiert.
Das ist zum jetzigen Zeitpunkt seine Entscheidung.

Da ist diese Variante von Oldie schon die bessere und er hat klar die Konsequenzen erkannt:

"Solange Du weiterzahlst, wird vermutlich nichts passieren. Aber ab dem Moment, wo der Zahlungseingang ausbleibt, könnte es schmutzig werden. Von daher lade Deinen Sohn doch mal in ein Cafe zum Männergespräch ein und beredet die Sache auf Augenhöhe."

Gruss

Mikka


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2013 10:58
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du magst sicherlich Recht haben und die Methode "friss oder stirb" mag auch auf einige zutreffen und aus deiner Lebenserfahrung gerechtfertigt zu sein.

Das hat aber auch niemand verlangt.
Aber wenn du einem "Kind" immer alle Steine aus dem räumst, lernt es eben nicht, dieses selbst zu tun.

Wenn du das Kind nie ins Wasser lässt, weil es ja nicht schwimmen kann, lernt es auch nie schwimmen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2013 11:00
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mikka,

Ich weiß, das er, sobald er aus ihrem Haushalt ausgezogen ist eigenständig wird. Aber im Moment ist es für Ihn der Weg des geringsten Wiederstandes, wenn er Dinge, die von mir kommen, nicht mit meiner Ex ausdiskutiert.
Das ist zum jetzigen Zeitpunkt seine Entscheidung.

das kann ja sein; es ist auch gar nicht so selten, dass Eltern ihre volljährigen Kinder noch nicht für erwachsen halten. Was m. E. auch auf ein paar Erziehungsdefizite hindeutet, denn erwachsen wird man ja nicht über Nacht.

Entscheidend - um auf Deine Ausgangs-Fragestellung zurückzukommen - ist lediglich, dass aus Deiner Einschätzung über den Reifegrad Deines Sohnes keine Sonder-Auskunftsrechte Deinerseits gegenüber Deiner Ex resultieren. Sohnemann und niemand sonst muss bei beiden Eltern Einkommensnachweise anfordern und ihnen wechselseitig vorlegen, damit die UH-Quote überhaupt berechnet werden kann. Falls das nicht geschieht, bezahlst Du ggf. allein Unterhalt.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2013 12:09
(@rojaq24)
Schon was gesagt Registriert

Sohnemann und niemand sonst muss bei beiden Eltern Einkommensnachweise anfordern und ihnen wechselseitig vorlegen, damit die UH-Quote überhaupt berechnet werden kann. Falls das nicht geschieht, bezahlst Du ggf. allein Unterhalt.

Grüssles
Martin

Moinsen Martin,

was bedeutet: ... "bzahlst Du ggf. allein Unterhalt" ?

Gruß

Mikka


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2013 01:07