Eben auf bild.de gesehen: Ein neues Buch:
Tatort Unterhaltsverlust, Alexandra Verlag, Weilheim, 19,90 Euro (ISBN-Nr.: 3-9810741-0-6)
Zitat:
Die wichtigsten Urteile im Namen des Mannes
Von S. SCHNEIDER
Hamburg – Diese Urteile freuen die deutschen Männer!
Bei Scheidungen müssen sie bis zu 3/7 ihres Netto-Einkommens an die Ex zahlen.
Doch die Frau kann ihren Unterhaltsanspruch auch verlieren. Zwei Juristen haben jetzt in einem Buch* 101 Urteile für Männer veröffentlicht.
Der Unterhalt kann gestrichen oder gekürzt werden, wenn ...
...sie während der Ehe nachweislich mit einem anderen Mann ** hatte.
...sie ihren Ex oder dessen neue Freundin beschimpft und bedroht.
...sie eine sexuelle Beziehung zum Vater des Ex hat.
...sie ihm ein fremdes Kind untergejubelt hat.
...sie in einer Rotlicht-Bar arbeitet.
...sie ihren Ex wegen einer falschen Straftat anzeigt.
...sie tabletten-, drogen-, oder alkoholabhängig ist und nichts dagegen unternimmt.
...sie falsche Angaben über ihr Einkommen macht.
...sie den ** in der Ehe verweigert hat.
...sie verschwenderisch mit dem Vermögen des Ex-Gatten umgeht.
...sie ihn vor Geschäftspartnern bloßstellt.
...sie auf ihn schießt.
...sie ihn bestiehlt.
...sie ihren Mann verprügelt hat.
Vor Gericht wird aber immer der Einzelfall geprüft!
Zitat Ende
Speziell mit der Einzelfallprüfung haben viele hier ja ihre Erfahrungen. Trotzdem - wäre es für einen der Unterhaltscracks hier vielleicht interessant, das Ding mal zu lesen und eine Rezension zu schreiben?!?
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Mhmm,...wenn das so ist dann braucht wohl keiner mehr Unterhalt an die Frau zahlen, oder !?
Übersetzt mal Einer: ...sie ihn **tsts - ID 30**hlt. ???
Stefan
oops, dieser blöde Wortfilter...
also, die fraglichen Zeilen in der "Übersetzung":
...sie während der Ehe nachweislich mit einem anderen Mann Se_x hatte.
...sie eine se_xuelle Beziehung zum Vater des Ex hat.
...sie den Se_x in der Ehe verweigert hat.
...sie ihn bes_tiehlt.
So gesehen müsste der Unterhaltsanspruch der Ex-Frauen in sehr vielen Fällen auf der Kippe stehen. Aber eben nur theoretisch...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
*Ärmel hochkrempel*
Dann wolln mer mal...
Der Unterhalt kann gestrichen oder gekürzt werden, wenn ...
...sie während der Ehe nachweislich mit einem anderen Mann Se_x hatte.
Dieses ist falsch, die schuldhafte Scheidung ist 1977 abgeschafft worden. Auch bei Ehebruch ist eine Unterhaltsverwirkung nicht gegeben.
...sie ihren Ex oder dessen neue Freundin beschimpft und bedroht.
Falsch: bei der Freundin greift ausschließlich das Strafrecht, Stichwort Beleidigung. Da die Freundin ihr nicht zu Unterhalt verpflichtet ist, kann diese Verwirkung auch nicht von der Freundin ausgehen, der Ex wiederum ist in diesem Fall nicht der Geschädigte.
IST er der Geschädigte, gibt es diverse Urteile, die keine auch nur Teilverwirkung anerkennen.
...sie eine se_xuelle Beziehung zum Vater des Ex hat.
Falsch - siehe oben wegen Ehebruch.
...sie ihm ein fremdes Kind untergejubelt hat.
Falsch - selbst Anzeigen wegen Standesfälschung verlaufen im Sand, schadensersatzpflichtig ist nur der echte Vater gegenüber dem Scheinvater. Die Kindesmutter ist außen vor - auch Unterhalt wegen Betreuung, den sie bekommen hat, wird als "gutwilliger Verbrauch" nicht forderbar.
...sie in einer Rotlicht-Bar arbeitet.
Falsch - diese Arbeit ist seit einiger Zeit nicht sittenwidrig und setzt keinen Ehebruch als solches vorraus. Nach der Scheidung ist das eh hinfällig.
...sie ihren Ex wegen einer falschen Straftat anzeigt.
Falsch - siehe Mißbrauch mit dem Mißbrauch, auch und vor allem in den Fällen, wo eine willentlich, wissentliche und nachweisbare Falschbeschuldigung stattgefunden hat.
...sie tabletten-, drogen-, oder alkoholabhängig ist und nichts dagegen unternimmt.
Falsch - Kinder werden häufig als stabilisierender Faktor, also als Quasitherapie angesehen.
...sie falsche Angaben über ihr Einkommen macht.
Falsch - selbst bei Prozeßbetrug (strafbar) nicht vorgekommen.
...sie den Se_x in der Ehe verweigert hat.
Falsch - die sog. "ehelichen Pflichten" sind wegen Sittenwidrigkeit nicht einklagbar, entsprechende Eheverträge per se ungültig.
...sie verschwenderisch mit dem Vermögen des Ex-Gatten umgeht.
Falsch - die Gestaltung der Ehe obliegt den Ehepartnern - auch wenn es nur einer ist.
...sie ihn vor Geschäftspartnern bloßstellt.
Falsch - auch Verleumdung und üble Nachrede führt nicht zwangsläufig zu Unterhaltsreduktion oder Verwirkung desselben.
...sie auf ihn schießt.
Falsch - Urteil ist bekannt, in dem ein Unterhaltspflichtiger willentlich mit Tötungsabsicht mit dem PKW überfahren wurde, trotzdem keine Unterhaltsaberkennung.
...sie ihn bes_tiehlt.
Falsch - eheliches Innenverhältnis
...sie ihren Mann verprügelt hat.
Falsch - diverse Urteile belegen keinen Unterhalsverlust.
Ich denke, ich werde mir mal eine Kopie besorgen und das anlesen. Aber schon bei ein paar wissentlich falschen Grundaussagen würde ich von Bauernfängerei sprechen.
Gruß, Xe
Na gut... nach Xe's Ausführungen brauch ich mich gar nicht mehr
ins Zeug legen. Und so kurz, knapp und klar wäre es auch nicht
ausgefallen.
Mir ist schon klar, daß Du selbst das alles nicht für bare Münze
nimmst.. aber mal ehrlich... ich empfinde die Auflistung fast als
Hohn.
Worte... nichts als leere Worte.
Das ist heute nicht mein Tag, ich bin mal wieder richtig frustriert
- und das nur vom Lesen.
Gruß
Marina
Liebe Marina, lieber Xe,
ich bin nun mal nicht der grosse Unterhaltscrack; deshalb habe ich die Thesen per c&p hierher kopiert, um eine Diskussion darüber anzustossen. Die BI*D-Zeitung war schon immer etwas reisserisch...
Immerhin behauptet das Buch ja, 101 entsprechende Urteile aufzulisten. Und bei Amazon.de erfährt man, dass es im Januar 2006 erschienen sei. Eine Uralt-Möhre kann es also eigentlich nicht sein. Vielleicht findet sich ja demnächst jemand, der es gelesen hat und rezensiert.
Tatsache ist: Unterhaltsversagung bedeutet ja tatsächlich immer, dass jemand anderer als der/die Ex für die unterhaltsberechtigten Ex-Partner aufkommen muss. Und dass dann die Allgemeinheit deren Verfehlungen finanzieren soll, wäre vermutlich tatsächlich kaum vermittelbar...
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin !
Die BI*D-Zeitung war schon immer etwas reisserisch...
Naja... das kann und muss ja nicht immer schlecht sein. Ich hör zwar immer
krtische Stimmen dieser Zeitung gegenüber die ich persönlich mehr vom
Hören-Sagen kenne, aber mal ehrlich.... auch wenn es wie Du es nennst
"reisserisch" angesprochen wird - immerhin - es wird angesprochen.
Und ich für meine Person würde es gar nicht so übel finden, würde einige
der Punkte wirklich Anwendung finden. Wohlgemerkt einige - nicht alle !
Aber genau da sind wir bzw. seid ihr an dem Punkt, an dem es scheitern
wird 🙁 Zumindest soweit ich das bisher gesehen und verstanden habe.
Gruß
Marina
hallihallo,
bin neu hier und auf diesen Artikel aufmerksam geworden.
Bin alleinerziehend mit zwei Kids und habe mir das Buch mal reingezogen...
Also ich habe mich erkundigt...wenn eine Frau einen neuen Freund hat, kann es schon dazu fürhen, dass sie ihren Unterhalt verliert... Und dem ist wirklich so, in diesem Buch wird mit Gerichtsurteilen dokumentiert...also muß ja was wahres dran sein...sonst würden die Gerichte ja nicht so urteilen ;o) Also stehen schon viele Tips drin...für Mann als auch für Frau... Männer zahlen oft zu viel, bin zwar eine Frau aber der Meinung, dass die Männer meistens ganz schön ausgenommen werden!!! und für Frauen find ich es nicht schlecht, weil sie teilweise wirklich leicht ihren Unterhalt verlieren können...
Ist allerdings nicht so leicht über die Buchhandlung dran zu kommen...mußte über den Verlag direkt bestellen...
Also ich kann es nur weiterempfehlen!
Liebe Grüße an alle hier! Und Kopf hoch!!!
bibi
Frech siegt!
