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nachehelicher Unterhalt

 
(@kumi1234)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

immer schlecht, wenn man als neuer User gleich mit einer Frage startet, aber ich hoffe trotzdem, dass Ihr mir weiterhelfen könnt.

Ehepaar, nach 4 jähriger Ehezeit (inkl. Trennungsphase) geschieden.
Keine Kinder, kein Trennungsunterhalt und bei der Scheidung auch kein nachehelicher Unterhalt vereinbart da entsprechende Schulden vorhanden waren.
Ehefrau ohne Ausbildung, nicht berufstätig bzw. nur geringfügig beschäftigt .
Ehemann berufstätig und bezahlt die (teilweise gemeinsamen) Schulden ab.

ex-Frau hat nach Scheidung zumindest teilweise Sozialleistungen erhalten und arbeitet auf Geringfügigkeits-Basis. In den 2,x Jahren ab Scheidung wurden bisher keine Ansprüche oder Auskunftsansprüche gegenüber dem ex-Mann gestellt. Auch nicht von der Sozialbehörde. Im Scheidungsurteil wurden keine Vereinbarungen zum Unterhalt getroffen.

Nach etwas mehr als 2 Jahren seit rechtskräftiger Scheidung verlangt ex-Frau von ex-Mann Selbstauskunft um evtl. nach-ehelichen Unterhalt zu fordern.

Wie sieht das nun mit nach-ehelichem Unterhalt aus? Die Ehezeit war ja relativ kurz und seit der Scheidung ist doch einige Zeit vergangen.

Ich würde bei der kurzen Ehedauer und nach den bereits abgelaufenen 2 Jahren nicht von einer Unterhaltspflicht des Ehemannes ausgehen. Wie seht Ihr das? Wie soll der ex-Mann auf das Auskunftsersuchen reagieren?

Liebe Grüße,
Kumi


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2006 03:22
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

bei der Scheidung auch kein nachehelicher Unterhalt vereinbart da entsprechende Schulden vorhanden waren.

Beudetet dies, es wurde zwar ein ANtrag gestellt, jedoch kam nichts bei der Berechnung raus?

Ich würde bei der kurzen Ehedauer

Das mag nach deinem Empfinden so sein. Rechtlich wird die Kurzzeitehe auf 1 bis 2 Jahre definiert. Suche mal im Forum nach dem Begriff "Kurzzeitehe". Da hatte ich vor einiger Zeit etwas geschrieben.

und nach den bereits abgelaufenen 2 Jahren nicht von einer Unterhaltspflicht des Ehemannes ausgehen

Ich ehrlich gesagt auch nicht und würde es daher auf ein Verfahren ankommen lassen. Hierbei würde die evtl. gegn. Klage allerdings nicht derHöhe nach sondern dem Grunde nach als unzulässig erklären. Die Ex soll schlicht arbeiten und gut ist. Tut sie dies nicht, muss sie ihre Bemühungen nachweisen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2006 15:04
(@kumi1234)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Deep Thought,
vielen Dank für Deine Antwort.

Beudetet dies, es wurde zwar ein ANtrag gestellt, jedoch kam nichts bei der Berechnung raus?

Es wurde kein Unterhaltsantrag gestellt. Die Scheidung lief für beide Parteien auf PKH da keine Substanz da war (ex-Frau musste PKH nicht zurückzahlen, ex-Mann hat PKH auf Raten abgestottert). Während der Trennungsphase hat das Sozialamt ebenfalls eine Auskunft vom noch-Ehemann (also mir) verlangt, da kam dann aber nie eine Unterhaltsforderung. Nach der Scheidung hat sich das Sozialamt nie bei mir gemeldet.

Zur Kurzzeitehe muss ich später von zu Hause aus nachschlagen 🙂

und nach den bereits abgelaufenen 2 Jahren nicht von einer Unterhaltspflicht des Ehemannes ausgehen

Ich ehrlich gesagt auch nicht und würde es daher auf ein Verfahren ankommen lassen. Hierbei würde die evtl. gegn. Klage allerdings nicht derHöhe nach sondern dem Grunde nach als unzulässig erklären. Die Ex soll schlicht arbeiten und gut ist. Tut sie dies nicht, muss sie ihre Bemühungen nachweisen.

Also wie soll ich weiter vorgehen? Das Auskunftsersuchen nach meinen Einkommensverhältnissen kommentarlos beantworten und warten was kommt? Oder gegenüber ihrem Anwalt auch gleich mal auf das m.E. unsinnige Ansinnen hinweisen?

Wenn kein Unterhalt gefordert wird, wie lange bin ich denn noch zu dieser Auskunft verpflichtet? Kann mich der Anwalt auch noch in 10 Jahren um eine Auskunft ersuchen? Irgendwann sollte doch mal Schluss sein :question:
So wirkt das ganze auf mich grad so, als würde darauf gewartet, dass ich die Schulden endlich abgezahlt habe um mich finanziell "ranzunehmen"...

Vielen Dank und Liebe Grüße,
Kumi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2006 16:36