Hallo zusammen!
Mal eine ganz einfache Frage!
Ich bin seit über einem Jahr geschieden und zahle seitdem brav für meine 2 Kinder KU 520€ und für meine Ex EU 600€.
Nun wird meine Tochter demnächst 12 und ich werde den KU entsprechend aufstocken.
Alles kein Problem! Ich habe immer versucht alles möglichst fair zu regeln.
Allerdings bin ich der Meinung wenn ich mehr KU zahle muß ich anschließend weniger EU zahlen weil ja der KU zuerst von meinem Netto abgezogen wird. Genaue Zahlen kann ich jetzt noch nicht nennen, muß erst ein wenig rechnen.
Meine Ex vertritt die Ansicht dass ihr EU fix bleibt und ich den vollen Betrag lt. DT mehr zahlen muß.
Kann das sein? Wer hat Recht?
Sollte doch einfach zu beantworten sein!?
[Editiert am 15/2/2006 von Baeda1965]
Moin,
ich hab gestern ein Reh gesehen - meinst du, dass es dort immer noch steht? Achso, du willst wissen wann und wo und wie es aussah? Eben.
In Unkenntnis der Umstände lässt sich deine Frage nicht beantworten. Also stell die bisherige Unterhaltsberechnung ein und wir gucken.
DeepThought
[Editiert am 15/2/2006 von DeepThought]
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi DeepThought!
Leider habe ich meine Berechnung nicht Vorort. Hätte nicht gedacht dass genaue Zahlen so wichtig sind!?
Prinzipiell funktionieren doch alle Unterhaltsberechnungen gleich, oder?
Monatsnetto - Berufsbedingte Aufwendungen - KU lt. DT = Restnetto
Restnetto + Netto von Ex = gemeinsamer Bedarf
Gemeinsamer Bedarf/2 - Netto von Ex = EU
(Erwärbstätigenbonus wird natürlich auch mit eingerechnet)
Und weil mein Restnetto aufgrund steigendem KU sinkt sollte ich nach meinem Verständnis weniger EU zahlen.
Was brauchst du noch für Angaben? Und warum sind genaue Zahlen so wichtig wenn es um´s Prinzip geht?
Danke schon mal für deine Mühen!
die formale Antwort auf diese Frage interessiert sicher auch andere (mich auch).
Da meine Frau und ich beim Mediator verhandeln, habe ich das dort angebracht (weil es mir ganz einfach logisch erscheint, wenn man die Art der Berechnung ansieht) und es wurde akzeptiert (Mediator ist auch RA). Weiß jetzt aber nicht, ob Dir das viel weiter hilft, da es ja kein "Urteilsspruch" war.
neuezeit
So ist das Leben
Hallo Baeda1965,
aus meiner Sicht liegst Du völlig richtig.
Da bei der Berechnung des EU zunächst u.a. der KU vom Einkommen abgezogen wird, muß der EU sinken, wenn der KU steigt und alles andere konstant bleibt.
Für eine prinzipielle Bestätigung braucht man m.E. keine konkreten Werte.
Gruß
Trompete
Manchmal ist es auch schön, wenn man keine Ahnung hat 😀 .
Deswegen kann ich jetzt ins Blaue hinein spekulieren.
Gesetzt den Fall die Eltern sind verheiratet. Das Familieneinkommen bleibt immer gleich. Die Kinder werden grösser und damit teurer. Das wird vom Familieneinkommen getragen, d.h. das Taschengeld der Eltern wird schmäler.
Getragen wird das natürlich hälftig. D. h., wenn das Kind im Monat 100 € mehr braucht, hat jeder Elternteil 50 € weniger.
Somit kann ich mich eskimas mathematischem Bauchgefühl anschliessen 🙂
Gruß AJA
Hallo AJA,
Getragen wird das natürlich hälftig. D. h., wenn das Kind im Monat 100 € mehr braucht, hat jeder Elternteil 50 € weniger.
So ist ja hier auch die Berechnung angegeben:
Restnetto (plus Netto von Ex, konstant)=gemeinsamer Bedarf
gemeinsamer Bedarf geteilt durch 2 usw.
Wer hält dagegen?
eskima 😀
Hallo,
natürlich ist der EU geringer. Aber um genau rechnen zu können braucht man sämtliche Daten.
1.) Wieviel KU wurde bis jetzt gezahlt und welcher ist demnächst zu zahlen.
2.) Einkommen Unterhaltspflichtiger / Einkommen Unterhaltsempfänger
Dann bekommt man das Ergebnis. Stellt sich nur die Frage, ob der zu reduzierende Betrag so groß ist, dass sich eine Unterhaltsabänderungsklage überhaupt lohnt. Kann teuer werden.
Wäre auch interessant zu erfahren, ob ein fester KU Betrag tituliert wurde, oder nach der DT angepasst werden muß. Wenn fester KU dann spielt doch das Alter keine Rolle.
Gruß
Platt
Hi,
ich versuche mal eine vereinfachte Formel aufzustellen :yltype:
EKMa - KU = RestMa
(RestMa+EKFr ) / 2 = vEK (ich weiß 3/7 etc., aber so einfacher)
vEK - EKFr = EU (wenn EKFr < EKMa, sonst EKMa); (ohne Berücksichtigung SB)
EKMa = Einkommen Ehemann
EKFr = Einkommen Ehefrau
vEK = zu verteilendes Einkommen
EKMa ; KU ; RestMa ; EKFr ; vEK ; EU
2000 ; 500; 1500 ; 1000 ; 1225; 225
2000 ; 800; 1200 ; 1000 ; 1200; 100
wenn jetzt EXes Einkommen = 0 wäre, würde natürlich der Selbstbehalt, und Mangelfall kommen.
Ist aber interessant bißchen hin und her zu rechnen 😎
Ereweiteerungen sind erwünscht 😉
Gruss
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Nochmal Hallo!
Vielen Dank für das große Feedback! Da fast alle hier eine ähnliche Meinung vertreten wie ich werde ich eine Unterhaltskorrektur nach dem Prinzip
"Mehr KU = weniger Netto und weniger Netto = weniger EU" vornehmen.
"www.vatersein.de" habe ich bereits mehreren Kollegen empfohlen und darum verzichte ich auf das Offenlegen meiner letzten Unterhaltsberechnung (mit Gehalt usw.).
Ich glaube das ist zu verstehen!
Danke!
Moin,
Ich glaube das ist zu verstehen!
Merci und ja, es ist zu verstehen.
Neben der nicht vorhandenen Möglichkeit der Berechnung (Daten ansonsten gern via E-Mail zu mir) gebe ich zu bedenken, dass es auf das Prinzip "linke Tasche - rechte Tasche" hinauslaufen könnte (mehr KU, weniger EU) und ferner eine Abänderungsklage den EU betreffend vom Gericht abgelehnt werden kann, da sich das Einkommen nicht oder nur unwesentlich gändert hat.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

