So heute war Verhandlung zu KU und TU.ttoe
Ich weiss nicht ob ich mit dem Ergebnis zufrieden sein soll oder nicht..
Folgende Zahlen wurden zugrunde gelegt.
Einkommen Ehemann : 2090.- netto
Lebensversicherung 96.-
Unterhalt Kind 309.-
Fahrtstrecke von 75 km ( sei mein Vergnuegen )
Einkommen Ehefrau 660.- netto
WoHnvorteil mietfrei 350.
zu zahlen habe ich bis zur Scheidung lt. Richter 230.-
Ab 01.03. verdiene ich nur noch 85% dieses netto.
Da muss ich Def dann noch 90.- zahlen.
Vielleicht kann hier mal nen Rechencrack drueber.
Keine Ahnung ob das stimmt.
Was mich aufgeregt hat ist das Fahrtkosten nicht anerkannt wurden
Und dieses mietfrei wohnen der Def meiner Meinung nach um 150.- bis 200.- zu niedrig ist.
Nach kurzer Unterbrechung und Beratung mit meiner RA sagte sie zu mir.
Da kannst nichts machen das sei beides ermessenssache der Richterin.
Und ich solle wegen den 100.- € die man da insgesamt vielleicht noch rausholen koennte es mir nicht verkacken.
Wo der RA der Gegenseite nicht drauf herumgeritten hat ( vielleicht Absicht/vielleicht vertuettelt ) ist das der Unterhalt nur bis Ende 2014 tituliert ist.
Die Einschätzung meiner RA damals.schon war 100% zu.titulieren und.fertig.
Lt. Richter wären nur 105% nötig gewesen im Trennungsjahr. Ab Scheidung 110%.
Leider muss ich jetzt halt bis Ende 2014 die 110% lt. Notarurkunde bezahlen. Bzw. habe ich zuviel bezahlt. Aber lt. RA von mir egal.wäre rechte.Tasche linke Tasche.
Waere schoen vielleicht mal.eure Meinung zu den Zahlen zu lesen. Und.nen.Rechenschieber mal drueber gehen koennte
Danke
Hallo DG,
Leider muss ich jetzt halt bis Ende 2014 die 110% lt. Notarurkunde bezahlen. Bzw. habe ich zuviel bezahlt. Aber lt. RA von mir egal.wäre rechte.Tasche linke Tasche.
Ich schätze, er meint damit: Je weniger KU du zahlst, desto mehr Verteilmasse bleibt für den Exenunterhalt, d.h. desto mehr bekommt Madame für sich selber. Ist zwar kein exaktes Nullsummenspiel, vermutlich wärest du bei 105% tituliertem KU ein bisschen besser davongekommen, aber es dürfte sich um eine Abweichung im einstelligen Euro-Bereich handeln.
Fahrtstrecke von 75 km ( sei mein Vergnuegen )
Aber was ist denn nun tatsächlich an berufsbedingten Kosten anerkannt worden? Irgendwas muss die Richterin da m.E. anerkannt haben, sonst sind die Zahlen nicht einmal annähernd plausibel. Wenn ich mich recht entsinne, ist bei dir OLG Stuttgart zuständig, also Süddeutsche Leitlinien - oder? Nehmen wir mal an, das Gericht hätte ganz treudoof mit der 5%-Pauschale auf beiden Seiten für berufsbedingte Kosten gerechnet:
Einkommen 2.090 Euro, minus zusätzliche Altersvorsorge i.H.v. 96 Euro, minus 104 Euro berufsbedingte Kosten (5% vom Netto), minus KU i.H.v. 309 Euro, bleiben bei dir 1.581 Euro. Abzüglich 10% Erwerbsbonus, bleiben 1.423 Euro. Bei deiner Ex gehen von ihren 660 Euro ebenfalls 5% für berufsbedingte Kosten weg, bleiben 627 Euro. Davon ebenfalls 10% Erwerbsbonus abgezogen, bleiben 565 Euro. Bei ihr kommen 350 Euro Wohnvorteil drauf, dann sind wir bei 915 Euro. Der Unterschied zwischen deinen 1.423 Euro und ihren 915 Euro sind 508 Euro, die Hälfte davon ist der Exen-Unterhalt, also 254 Euro. Die Richterin kommt stattdessen auf 230 Euro; d.h. ihren genauen Rechengang kann ich nicht nachvollziehen, aber zumindest die Größenordnung scheint zu stimmen.
Wobei es m.E. ein Unding ist, die Fahrt zur Arbeit als "Privatvergnügen" zu deklarieren, aber wesentlich mehr als die pauschalen 5% scheint die Dame tatsächlich nicht anerkannt zu haben. Bei 75 km einfacher Strecke geben die Süddeutschen Leitlinien eigentlich einen wesentlich höheren Abzug her: 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer für die ersten 30 Entfernungskilometer, 0,20 Euro für den Rest, macht bei 220 Arbeitstagen im Jahr folglich (0,30 Euro * 30 + 0,20 Euro * 45) * 2 * 220 / 12 gleich 660 Euro im Monat. Bekanntermaßen kann ein Richter davon nach eigenem Gutdünken abweichen, aber bei 75 Kilometer Fahrtweg nur die pauschalen 104 Euro plus ein bisschen zu gewähren: das ist ein schlechter Witz. Für eine Fahrtstrecke von 75 Kilometern würde man bereits für eine Nahverkehrs-Monatskarte der Deutschen Bahn unter Freunden schlappe 250 Euro zahlen!
Und dieses mietfrei wohnen der Def meiner Meinung nach um 150.- bis 200.- zu niedrig ist.
Meinung hilft hier nicht weiter. Beweise dafür? Allerdings hier gleich die Warnung, dass ein Richter auch hier mal wieder einen ziemlich weit gefassten Ermessensspielraum hat.
Der Vollständigkeit halber, hier noch analog zu meiner obigen Berechnung für die Zeit, wenn du nur noch 85% verdienst, d.h. ca. 1.776 Euro. Davon gehen ab: Altersvorsorge 96 Euro, 88 Euro berufsbedingte Kosten (5%), und KU 309 Euro, bleiben 1.283 Euro. Abzüglich 10% Erwerbsbonus, bleiben 1.155 Euro. Bei der Ex unverändert 915 Euro. Unterschied sind 240 Euro, Unterhalt wäre somit 120 Euro. Auch hier kommt die Richterin auf einen etwas niedrigeren Betrag, nämlich 90 Euro.
Für mich sieht es so aus, als wären etwas höhere berufsbedingte Kosten berücksichtigt worden als das, was die Pauschale hergibt; aber bei weitem nicht genug, um die Fahrerei zur Arbeit angemessen zu berücksichtigen.
Und ich solle wegen den 100.- € die man da insgesamt vielleicht noch rausholen koennte (...)
Um genau zu sein: maximal 90 Euro im Monat, denn das ist der Exen-Unterhalt, den du ab März zahlst (und Januar/Februar haken wir jetzt mal ganz schnell ab, gedanklich - betrachte es als Einmal-Kosten). Weniger als Null Euro Unterhalt geht nicht, und dass die Ex dir Unterhalt zahlen müsste, ist ausgeschlossen. In diesem Fall sogar korrekterweise, denn mit eigenen 660 Euro plus 350 Euro ist sie deutlich unter dem relevanten Selbstbehalt.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Danke für dein rechnen.
Ja ich halte das auch für einen schlechten Witz das da nichts angerechnet wurde mit den Fahrtkosten.
Begründung Richterin
a) ich sei ja weggezogen und hätte den Abstand zur Arbeitsstatte geschaffen
b) hätte ich jetzt nen 3/4 Jahr Zeit gehabt mir eine Wohnung zu suchen
c) kann die Gegenseitige belegen das ich wieder im Elternhaus wohne wo ich keine Miete zahle
Habe meiner Anwaeltin einen Zettel rübergeschoben wo draufstand "Fahrtkosten?"
Sie hat dieses dann vorgebracht diese in der Rechnung zu berücksichtigen.
Dann kam die.o.g. Darstellung der Richterin.
Daraufhin haben wir unterbrochen.
Sagte meiner Anwaeltin "das kann ja wohl nicht sein ?!?!"
Antwort ihrerseits "leider doch wenn.die das so festlegt"
Also kurzum. Wurde ich auch hier wieder gelinkt.
Hallo DG,
ja, so "liebe" ich unsere Justiz - immer im selbstlosen Einsatz für die gewohnheitsmäßigen Inhaberinnen des Opfer-Abos ;-(
Nur ist es so: In deinem Fall sind es, wie gesagt, maximal 90 Euro/Monat, um die du besser dastehen könntest (d.h. wenn du sehr viel Glück hast). Wenn man voraussichtliche Kosten und möglichen Nutzen gegeneinander abwägt, dann braucht man keinen Taschenrechner um zu verstehen, warum ein Gang vor's OLG hier keine brauchbare Option ist ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Nachtrag:
dann braucht man keinen Taschenrechner um zu verstehen, warum ein Gang vor's OLG hier keine brauchbare Option ist ...
Oder, ums deutlicher zu sagen: ärgere dich eine Nacht lang über diese Richterin, aber nicht länger; und dann hefte die Angelegenheit gedanklich ab. Die 90 Euro werden dich finanziell nicht umbringen (es hätte übrigens auch schlimmer kommen können); außerdem, du hast wirklich wichtigere Baustellen zu beackern. Schau' zu, dass du vor allen Dingen gesundheitlich wieder auf die Füße kommst, und die zweitwichtigste Baustelle ist der Umgang mit Junior.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Um die Scheidungsfolgenvereinbarung aber nicht zu gefährden halte ich jetzt aber die Füße still. Wobei ich weiss jetzt schon das mir die bestimmt auch um die Ohren fliegen wird.
Ab März muss ich ja nimmer täglich die Strecke fahren und den Februar muss ich halt noch überbrücken. Zur Not schlaf ich im Auto. Habe ich schon oft genug gemacht das letzte halbe Jahr weil ich es kräftemaesig nimmer gepackt habe zwecks Gesundheitszustand. Wenn ich gewusst hätte dass das so läuft wäre ich zuhause geblieben.
Jeder Arzt der Welt hätte mich mit meinem Krankheitsbild krankgeschrieben
Aber ist vergossene Milch.
Da der Job eh verloren ist bin ich halt im Februar noch 2 Wochen krank.
Dann muss ich mir die Fahrerei zumindest nimmer geben
Wobei mir die Fahrerei noch lieber wäre und dafür nen Job zu haben.
Weil jetzt stecke ich erstmal fest hier an einem Ort wo ich mich eigentlich nicht wohl fühle.
Und nochmals danke für den Hinweis -Umgang- aber hier habe ich meine kuenftige Vorgehensweise festgelegt.
Möchte und werde ich auch nicht mehr weiter kommentieren.
Habe dazu schon genug "Schelte" bekommen
Ihr kennt die Vorgehensweise der KM nicht also könnt ihr nicht beurteilen oder verurteilen was ich tue.
Aber dazu jetzt genug.
Danke fuer den Tipp/Meinung im finanziellen Bereich.
so nachdem ich jetzt das "SchutzdesarmenOpfers" Urteil weggesteckt habe, sehe ich nun endgültig ein das irgendwelche Vermutungen, Prognosen, etc. nichts zählen.
Sondern nur der Fakt, wer hat bis zur Trennung und während des Trennungsjahres verdient und wer nicht.
Egal unter welchen Voraussetzungen.
Es ist auch egal wer welche Prognose hat, wer schwerbehindert ist und wer nicht, wer das doppelt und dreifache an schuldfreien Immobilien hat.
Egal zählt alles nichts
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Was für mich jetzt zählt ist eine Vorgehensweise die meine paar restlichen Flocken vor dem Zugriff der klebrigen Finger meiner DEF und Ihrer Vasallen schützt.
und
was ermöglicht mir aufgrund einer cleveren Vorgehensweise die ich gerne mit Euch erörtern würde mein restliches Leben noch halbwegs ( finanziell zumindest ) bestreiten zu können.
Das ich KU zahle steht ausser Diskussion. Ich habe meine Unterhaltspflicht anerkannt und auch 110% bis zum 31.12.2014 tituliert. Insofern mich bitte nicht als Unterhaltspreller oder sonst was darstellen > nicht das da eine falsche Vermutung > Diskussion aufkommt.
Folgende Eckdaten :
- KU / TU jetzt durch Verhandlung geklärt / festgelegt. Titulierung von 110% war lt. Richterin OK ( nicht die von der Gegenseite geforderten 120% )
- gegen die Befristung wurde von der Gegenseite nichts unternommen
- Scheidungsfolgenvereinbarung wurde von mir und der Gegenseite schriftlich durch die Anwälte verfasst und auch von meinem Anwalt und von der anderen RAtte schriftlich bestätigt.
>>> Kernpunkte :
DEF will nix von Anfangsbeständen und von Schlussbeständen wissen
DEF verzichtet auf nachehelichen Unterhalt
beidseitig wird auf nacheheliche Solidarität verzichtet ( ihr sagtet ja da werden sich sonst die Ansprüche im Kreis drehen da die Dame mit Sicherheit nie als den halben Tag arbeiten gehen wird )
ich verzichte auf Zugewinn Ihrer während der Ehezeit geerbten Eigentumswohnung. Die aufgrund umfangreicher Renovierung durch mein Geld und der allgemeinen Wertsteigerung von Immobilien eigentlich an Wert zugelegt haben müsste.
Anyway zusammengefasst : DIE SOLL MIR MEINE RUHE LASSEN UND ICH IHR !
Um auch hier die Schwierigkeit deutlicher zu machen.
1.) Arbeitsplatzverlust zum 01.03. > letzte Woche auf Anweisung der Transfergesellschaft bei AfA arbeitssuchend gemeldet.
2.) Aufnahme in Transfergesellschaft für 5 Monate zu 80% meines bisherigen Gehaltes
in dieser Zeit werde ich mich NICHT krankschreiben lassen. Selbst wenn ich arbeitsunfähig bin. Ich will dadruch Zeit gewinnen. Sollte sich mein Zustand nicht bessern werde ich vor Ende der Transferzeit in Krankenstand gehen. Habe gehört dass das das Krankgeld zumindest aufgrund der 80% Transfergeld und nicht auf Basis 67% ALGI berechnet wird.
3.) was und ob ich während des Krankengeldbezuges wieder fit werde weiss ich nicht. Was nach Ablauf der Krankengelddauer ist weiss ich auch nicht. Aussteuerung bzw. was da dann abgeht keine Ahnung. Ist aber jetzt auch mal noch nicht das große Problem
Sämtliche Barmittel habe ich seit der Trennung ( teilweise auch schon davor ) abfliessen lassen.
Die sind weg.
Konto habe ich Dispo rausnehmen lassen. ( weiss zwar die Auswirkungen nicht aber Ihr hattet das ja empfohlen )
Meines Wissens darf ohne Dispo kein Dauerauftrag, Einzugsermächtigung durchgeführt werden wenn durch die Abbuchung ein Minus entstehen würde.
Kontostand fahre ich nachdem KU ( und noch ) TU weg sind immer nahezu null. ( Was ja keine Absicht ist sondern traurige Notwendigkeit ).
Meine Eltern unterstützen mich derzeit durch mietfreies wohnen ( damit begründete die Richterin auch das Nichtanerkennen der immens hohen Fahrtkosten )
Nach der Scheidung wollen Sie mich auch weiterhin unterstützen. Jedoch sage ich ehrlich will ich aus der jetzigen Wohnung wieder raus. Habe zwar keine Menschenseele irgendwo ( egalwo ) aber hier will ich wieder weg. Und vorallem in die Nähe des Kindes DEFINITIV !
Szenario 1 : ( welches mir am liebsten wäre )
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ich werde wieder arbeitsfähig. Finde wieder Arbeit und geh einem geregelten Leben nach. Zahle den KU gemäß DT und gut ist.
In dem Fall würde ich nach der Scheidung von meinen Eltern eine Starthilfe von € 50.000.- bis 80.000.- bekommen. Wie wir das deklarieren weiss ich nicht. Schenkung, vorgezogenes Erbe keine Ahnung was es da für Möglichkeiten gibt. Ich selbst habe jetzt noch rund € 20.000.-. Sprich gesamt würden dann € 90.000.- zur Verfügung stehen. Da sollte es möglich sein eine 2 ZimmerWohnung ( selbst in Stuttgart ) zu finanzieren und auch unterhalten zu können.
Szenario 2 :
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ich komme gesundheitsmäßig nicht auf die Beine. Schöpfe jetzt die Transfergesellschaft aus. > In der Zeit dann Scheidung mit Annahme der Scheidungsfolgenvereinbarung. Transferzeit läuft aus bin noch ein Jahr im Krankengeld und dann ich weiss nicht was. Meine Eltern würden mir trotzdem in dem Fall die o.g. Summe zur Verfügung stellen. Weil ich eine Wohnung benötige. Meine € 20.000.- bräuchte ich dann halt zum Leben. Ob in dem Fall eine Finanzierung über € 80-100.000.- zustande kommt weiss ich nicht. Nehmen wir mal an Sie kommt zustande.
Bin dann Eigentümer einer Wohnung die zu 50% finaziert ist. Einkommen Hartz 4 ( wenn erwerbsfähig ) oder Erwerbsminderungsrente ( wenn nicht arbeitsfähig )
Über mir schwebt das Schwert des KU !
Da mich eine Erwerbsunfähigkeit bzw. gar Hartz 4 nicht dazu berechtigt die Betreuung des Kindes zu übernehmen ( obwohl ich 24 Stunden Betreuung bieten könnte ) werde ich weiterhin der Barunterhaltspflichtige sein.
Aussage von mir zum betreuenden Elternteil :
"Habe kein Einkommen mehr und kann nicht mehr zahlen"
"Bin bereit das Kind zu betreuen"
Aussage des betreuenden Elternteil
"Mir egal was du bist, das Kind bleibt bei mir"
"Dann verkauf Deine Wohnung dann hast Geld"
In wie weit könnte ich gezwungen werden die Wohnung zu verkaufen damit ich wieder flüssige Mittel zur Verfügung hätte.
Wohnung wäre selbstverständlich nicht größer als 50 - 60 qm.
