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neue Berechnung Kindesunterhalt

 
(@skygirl237)
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Hallo liebe Forumuser,
da ihr mir vergangens immer sehr weitergeholfen habt, möchte ich Euch auch diesmal um Rat fragen.
Es besteht Unterhaltspflicht (Bundesland:Sachsen; SB seit 2013 = 1000,00 €) für 2 Kinder (14 und 11 Jahre).
Das Nettoeinkommen beträft 1.438,00 € (Durchschnitt ltzt. 12 Löhne abzgl. Steuernachzahlung 2011).
Es ist eine Riesterrente vorhanden; Betrag/Monat 88,20 € und der Weg zur Arbeitsstätte ist 44 KM (Hin-&Rückfahrt), welche allerdings auch steuerlich gelktend gemacht werden; Kredite o.ä. gibts keine.
Es besteht für das ältere Kind ein Titel aus 2004 von 116,20% und für das jüngere aus 2002 von 100,00 % (Titel sind noch nicht umgerechnet!!!!)
Könnt ihr mir sagen (bin da leider nicht ganz so firm), was nun gemäß diesen bestehenden Titeln der Zahlbetrag wäre? (Wir zahlen pro Monat einmal 180,00€ & für das ältere 250,00 €, was mit der KM ohne Rücksicht auf die Titel so vereinbart wurde)
Und was wären die beiden zu zahlenden Beträge, wenn nun eine Neuberechnung erfolgen, egal ob durch das JA oder Änderung durch ein Gericht, erfolgen würde und man nicht mehr zwingend an vorgenannte Titel gebunden ist?
Ich dank Euch schonmal im Voraus und hoffe ich habe keine Info vergessen.
VlG skygirl237


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.03.2013 09:05
(@Inselreif)

war das jüngere Kind am 01.01.2008 schon 6 Jahre noch noch knapp drunter?
und lebten Kind und Unterhaltspflichtiger zu dem Zeitpunkt in Sachsen?

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2013 11:11
(@skygirl237)
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das jüngere Kind wurde erst im Laufe 2008 6 Jahre alt, also noch knapp drunter und zu jedem Zeitpunkt lebten beide Kinder sowie Unterhaltspflichtiger in Sachsen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.03.2013 11:29
(@Inselreif)

Hi,

dann wollen wir mal rechnen:

älteres Kind:
226 x 116,2% = 263
- 77 hälftiges Kindergeld = 186
Mindestzahlbetrag jedoch 229 (135% abzüglich hälftiges Kindergeld)
Zahlbetrag am 01.01.2008: 229
entspricht (229 + hälftiges Kindergeld 77) / 322 = 95,0%
426 x 95,0% -92 = 313
==> Zahlbetrag heute 313

jüngeres Kind:
186 x 100,0% = 186
- 77 hälftiges Kindergeld = 109
Mindestzahlbetrag jedoch 175 (135% abzüglich hälftiges Kindergeld)
Zahlbetrag am 01.01.2008: 175
entspricht (175 + hälftiges Kindergeld 77) / 279 = 90,3%
364 x 90,3% - 92 = 237
==> Zahlbetrag heute 237

Ihr fahrt also mit der bestehenden Regelung durchaus gut. Vor allem wenn Kind2 dann auch 12 Jahre alt wird und der Tabellensatz noch mal deutlich ansteigt.

Bei einer Neuberechnung gibt es einen Mangelfall. Da kann man nie wirklich genau sagen, was herauskommt. Obergrenze wäre der Mindestunterhalt von 334,- und 272,-.
Als Untergrenze würde ich von den 1.438 noch eine Monatskarte für den ÖPNV abziehen und die Differenz zu 1.000 ist Unterhalt.
Die Wahrheit bewegt sich irgendwo dazwischen, zumal in Eurem Fall (Zusammenleben) der Selbstbehalt auch noch wegen Haushaltsersparnis abgesenkt werden dürfte.

Also: seht zu, Euch mit der KM auf die derzeitige Zahlung oder eine moderate Erhöhung zu einigen!

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2013 11:57
(@skygirl237)
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Ok, erstmal vielen Dank für deine schnelle Hilfe / Antwort.
Von dem von Dor aufgeführten Mindestunterhalt von 334,- und 272,- ....ist da noch anteiliges KG abzuziehen und daraus ergibt sich der Zahlbetrag???
Uns ist bewusst, daß der SB gesenkt werden kann, weil wir einen gemeinsamen Haushalt führen.
Aber es werden freiwillig, abweichend zum Arbeitsvertrag (beinhaltet 160 Std.) ca. 220 Std./Monat gearbeitet, um eben den Unterhalt überhaupt zahlen zu können. Da wir nahezu mietfrei wohnen,keine Kredite etc. und keine eigenen Kinder haben und der Untarhaltspflichtige Lohnsteuerklasse 3 hat, kommt dies den Unterhaltszahlungen ja auch entgegen oder ist dies völlig Nichtens?
Im Übrigen scheiden öffentliche Verkehrsmittel aufgrund Schichtarbeit leider aus...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.03.2013 12:20
(@skygirl237)
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Oder nochmal anders gefragt...wie genau meinst du dies mir Obergrenze Mindesunterhalt? Stehe heute leider etwas aufm Schlauch  😉 und leider habe ich auch keine Ahnung, wo dieser derzeit für die 2 verschiedenen Altersstufen liegt? DANKESCHÖN für eure Antworten im Voraus!!!!!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.03.2013 13:03
(@emilian)
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Hallo,

Von dem von Dor aufgeführten Mindestunterhalt von 334,- und 272,- ....ist da noch anteiliges KG abzuziehen und daraus ergibt sich der Zahlbetrag???

Nein, das sind bereits die Zahlbeträge.
Siehe: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/Presse_aktuell/20121205_pm_Ddorfer-Tabelle-2013/Duesseldorfer-Tabelle-Stand-01_01_2013.pdf

Gruß
E.


AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2013 13:26
(@skygirl237)
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ja also ich hab zwischendurch auch noch mal bissl im Netz gelesen...entschuldigung, da stand ich wirklich ziemlich auf dem Schlauch oder da waren ein paar Knoten drin :wink:!
Ist es denn so, dass wenn man nicht den genannten Mindestunterhalt zahlen kann, dass man dann automatisch ein Mangelfall ist? Dann wären wir ja bisher schon ein solcher???Richtig?
Und wie ist es mit den Fakten, die ich in meiner Post (9:57 Uhr) genannt habe? Sind die gänzlich unrelevant?
Sorry nochmal für meine lange Leitung 🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.03.2013 14:57