Neue Berechnung des...
 
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Neue Berechnung des Unterhalts trotz Titel???

 
(@jungi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

meine Ex hat eine Beistandschaft vom JA beantragt heute kam das Schreiben. Seit der Geburt unseres jetzt 4jährigen Sohnes haben wir einen Unterhaltstitel 🙁 Ich glaube sogar dynamisch???

Der Text lautet Ich verpflichte mich..... 100% des jeweiligen Regelbetrages nach den Alterstufen gemäß §1 Regelbetrag-Verordnung zu zahelen rückständige Beträge sofort. Auf den Unterhalt ist das hälftige Kindergeld für 01.Kind anzurechnen soweit dies zusammen mit dem Unterhalt 135% des Regelbetrags übersteigst (§1612B BGB)    (Zahlbetrag derzeit mtl. 199,00EUR) 11.11.2005

Soll Ich das JA auf den Titel hinweisen oder verfällt er durch die Neuberechnung fahre Ich besser damit?

Meine Verlobte ist noch in Ausbildung und verdient unter 800€, wir wohnen zusammen, gilt Sie als Unterhaltsberechtigte?? Oder erst wenn wir verheiratet sind?

Ich verdiene mit Nebenjob unter 1500€

VG Jungi


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2010 22:34
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

von wem wurde der Unterhaltstitel denn damals geschlossen? Ist dies beim JA denn nicht Aktenkundig?

Soll Ich das JA auf den Titel hinweisen oder verfällt er durch die Neuberechnung fahre Ich besser damit?

Einfach verfallen kann ich mir nicht vorstellen, das der dynamische Titel ja weiterhin bestehen bleibt, nur die
Höhe ändert sich.

Meine Verlobte ist noch in Ausbildung und verdient unter 800€, wir wohnen zusammen, gilt Sie als Unterhaltsberechtigte?? Oder erst wenn wir verheiratet sind?

Nein, das ist dein Privatvergnügen und hat mit dem KU nichts zu tun.

Gruss
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2010 23:15
(@jungi)
Schon was gesagt Registriert

Moin,

von wem wurde der Unterhaltstitel denn damals geschlossen? Ist dies beim JA denn nicht Aktenkundig?

Es ist durch einen Umzug ein anderes JA zuständig, ich denke Sie wissen nichts von dem Unterhalt

Einfach verfallen kann ich mir nicht vorstellen, das der dynamische Titel ja weiterhin bestehen bleibt, nur die
Höhe ändert sich.

Also soll Ich denn Titel aktenkundig machen???

Nein, das ist dein Privatvergnügen und hat mit dem KU nichts zu tun.

Klar ist meine zukünftige Ehe ein Privatvergnügen, aber unser gemeinsames Leben muss ja auch finanziert sein?! Und meine Meinung dazu ist das es in die Berechnung des KU mit einfliessen sollte??!! Davon abgesehen dass Ich kaum den Mindestsatz zahlen kann, ich will meinem Kind nicht das vorenthalten was Ihm zusteht!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.03.2010 00:22
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Klar ist meine zukünftige Ehe ein Privatvergnügen, aber unser gemeinsames Leben muss ja auch finanziert sein?! Und meine Meinung dazu ist das es in die Berechnung des KU mit einfliessen sollte??!!

ob Ihr Euch dieses gemeinsame Leben leisten könnt, interessiert beim KU nicht; der bemisst sich nur nach Deinem Einkommen. Theoretisch wäre Deine Freundin nach einer Heirat zwar ebenfalls unterhaltsberechtigt; praktisch stehen Ehefrauen und Ex-Partner in der Rangfolge aber immer hinter den Kindern. Will heissen: Ihr Unterhaltsanspruch käme nur zum Tragen, wenn nach dem KU überhaupt noch etwas zum Verteilen da ist. Geringer wird der KU durch's Heiraten also nicht; eher höher: Ein höheres Netto durch die neue Steuerklasse kann sich auch beim KU auswirken.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2010 03:03
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Morgen jungi,

unabhängig davon, ob das JA den bisherigen Titel kennt, oder nicht. Es darf alle 2 Jahre das Einkommen überprüft werden.

100% des jeweiligen Regelbetrages nach den Alterstufen gemäß §1 Regelbetrag-Verordnung zu zahlen rückständige Beträge sofort.

damit ist es ein dynamischer Titel, den du selsbtändig an die jeweilige gültige Tabelle anzupassen hast.

Damit zahlst du im moment zu wenig KU. Seit 1.1.2010 ist der Mindestunterhalt (100%) in der ersten Alterstufe 225 € (hälftiges KG bereits abgezogen). Das solltest du in Ordnung bringen, bevor es auffällt und der Differenzbetrag evtl. gepfändet wird.

Dir bleibt dein SB von 900 €.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2010 08:53
(@jungi)
Schon was gesagt Registriert

Durch die Beistandschaft muss Ich jetzt eh an das zuständige JA überweisen, hätte also auf jedenfall den Unterhalt angepasst.

Danke für die Infos


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.03.2010 07:38