Unterhalt für 3 Kin...
 
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Unterhalt für 3 Kinder

 
(@alex2k9)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

Ich habe folgendes Problem. Ich bin Mutter von 3 Kindern aus einer Früheren Beziehung, der vater hatte nach mir noch 2 Beziehung wo er auch Kinder mit hat einmal 2 Kinder und einmal 1 Kind. Ich war mit ihm nicht verheiratet gewesen. Ich habe danach einmal geheiratet ohne weiter Kinder aus der Beziehung und Geschieden. Und nun habe ich mein Glückgefunden und bin seit letztes Jahr neu Verheiratet aber keine weiteren Kinder nur die 3 aus der früheren Beziheung. Der vater der Kinder lebt leider von Harz4. Für die 3 Kinder habe ich schon damals unterhltsvorschuß bekommen. Der vater hat bisher nicht einmal selber unterhalt gezahlt. Kann mann für die Kinder noch irgendwo unterhalt beantragen? oder springt ein Amt ein? weil zur zeit bekomme ich für die Kinder außer das Kindergeld keinen weiteren Cent. Gibt es da irgendeine möglichkeit? Er sieht die kinder nicht und er meldet sich und er kümmert ich auch nicht um die kinder.
Danke im vorraus

mit lieben grüßen Alex


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.03.2010 11:36
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Alex,

nein, wenn der Vater nicht leistungsfähig ist, wirst du von ihm wohl keinen Unterhalt bekommen. Unterhaltsvorschuß ist ebenso ausgeschlossen.
Sofern ihr nicht unter ALG-"Grenzen" lebt wird wohl von keiner Seite her Geld fließen.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2010 11:42
 elwu
(@elwu)

Kann mann für die Kinder noch irgendwo unterhalt beantragen? oder springt ein Amt ein? weil zur zeit bekomme ich für die Kinder außer das Kindergeld keinen weiteren Cent.

Hallo,

nein. Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil von Sozialhilfe aka ALG II lebt und auch noch der Unterhaltsvorschuss ausgeschöpft ist, bekommt man als betreuender Elterteil das staatliche Kindergeld, sonst nichts. Je nach familiärer/finanzieller Gesamtsituation kann man allerdings Wohngeld usw. beantragen.

/elwu,

hat noch nie und wird auch nie Unterhaltsvorschuß oder Unterhalt erhalte..


AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2010 11:45
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

in Ergänzung: Nach meiner Kenntnis des Sozialrechts erledigt sich der UHV schon allein durch die neuerliche Heirat; ganz egal, ob er zuvor bereits "ausgeschöpft" wurde.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2010 13:53
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Jepp Martin,

ich hatte das nur nicht mehr explizit geschrieben. Der Grund ist ja eigentlich auch egal

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2010 14:00
(@papavonfuenfen)
Rege dabei Registriert

Hallo Alex2k9,

was oftmals vergessen wird ist der Kinderzuschlag. Schau mal beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Kinder (kurz BMFSFJ --> wir Männer sind da nicht mit drin 8-)) rein. Dort gibt es einen Kinderzuschlagrechner (nimm zur Not den Gockel). Vielleicht gibt es da etwas für euch.

Da der KU als Einkommen der Kinder von den maximal möglichen 140,- € abgezogen wird, ist schon bei Zahlung des Mindestunterhalts diese staatliche Geldquelle versiegt.

Papa von fünfen


AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2010 14:40