@psoidonuem: ja, meine Frau bekommt Unterhalt für die Tochter vom Kindesvater. Deshalb fällt sie ja auch aus der Berechnung und meinen Gedankengängen erst mal raus.
Und natürlich sind weder meine Schulden, noch andere finanziellen Belange interessant für Kind 1. Wenn das Geld aber nicht da ist, kann ich es nicht ausgeben. Für keines der Kinder.
Ein Luxusproblem hab ich ganz sicher nicht und das kannst du auch nicht beurteilen. Ich gehe nicht täglich 12 Stunden arbeiten weil ich mir Luxus finanzieren will, sondern weil ich schuldenfrei sein möchte.
Und hättest du aufmerksam gelesen, hättest du auch gelesen das es mir hauptsächlich um den Titel geht.
@Howi64: Ich weiß das das im Zusammenhang kein Thema sein sollte und doch gehört es ins Gesamtbild. Aber im Prinzip hasst du Recht.
Ich werde im neuen Jahr einen Termin beim JA machen und mich evtl. vorher mal noch bei einem Anwalt beraten lassen.
@psoidonuem: ja, meine Frau bekommt Unterhalt für die Tochter vom Kindesvater. Deshalb fällt sie ja auch aus der Berechnung und meinen Gedankengängen erst mal raus.
Nein, sie fällt nicht deshalb heraus, weil sie von ihrem Vater Unterhalt bekommt. Sie würde auch nicht berücksichtigt ,wenn sie keinen bekäme.
Die Tochter deiner Ehefrau hat gegen dich keinerlei Unterhaltsanspruch. Den hat sie nur gegen ihre leiblichen Eltern, den Vater und deine Ehefrau 😉
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ich schreibe das, weil das das Haushaltseinkommen ja wohl noch mal deutlich erhöht. Das war jetzt nicht so schwer zu verstehen dachte ich.
war auch für Martin gedacht 😉
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Martin,
Und hättest du aufmerksam gelesen, hättest du auch gelesen das es mir hauptsächlich um den Titel geht.
Die Grundsatzdiskussion über die moralische Frage, ob derartige Titel zum Schutze der ach so hilflosen Unterhaltsbedürftigen nötig, oder ob sie in ihrer jetzigen Form nicht doch eher eine hinterfotzige Vorverurteilung der Unterhaltszahler sind - nun, diese Grundsatzdiskussion hatten wir in diesem Forum in den letzten Jahren bereits gefühlt drei Dutzend mal.
Tatsache ist: Nach aktueller Rechtslage hat das Kind einen Rechtsanspruch auf einen Titel, d.h. wenn man von dir die Titulierung verlangt, dann führt da letztlich kein legaler Weg dran vorbei. Das kann dir gefallen oder auch nicht (und wenn nicht, dann empfehle ich dir, es bei Gelegenheit mit deinem Bundestagsabgeordneten zu diskutieren, schließlich sind es diese Hanserl, die für die Gesetze verantwortlich sind).
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
